Welche Zuschüsse oder Kredite für einen Treppenlift sind möglich?
Die Anschaffung eines Treppenliftes ist oft mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden. Wer nur über eine kleine Rente verfügt und keine finanziellen Rücklagen bilden konnte, muss dennoch nicht darauf verzichten, auch im Alter oder mit körperlichen Einschränkungen mobil in der vertrauten Wohnung zu bleiben. Denn es gibt eine Vielzahl von möglichen Trägern, die sich an den Kosten für einen Treppenlift beteiligen können.
Ob und in welcher Höhe eine Förderung für Sie in Frage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Jeder Träger stellt eigene Bedingungen für eine Förderung auf, daher stellen wir Ihnen im Folgenden die in Deutschland vorhandenen Fördermöglichkeiten vor und geben Ihnen auch erste Hinweise, unter welchen Voraussetzungen eine Förderung überhaupt möglich ist. Zusätzlich finden Sie bei jedem Träger einen Link, unter dem Sie weiterführende Informationen erhalten oder direkt einen Antrag auf die jeweilige Förderung stellen können.
Bitte beachten Sie, dass es grundsätzlich zwei Arten der Förderung gibt: Zuschüsse und Kredite.
Zuschuss
Ein Zuschuss ist eine Geldleistung, die vom Träger an Sie erbracht wird. Oder an das Unternehmen, das den Treppenlift bei Ihnen installiert. Der Zuschuss reduziert damit direkt den Kostenanteil, den Sie selbst für den Treppenlift aufbringen müssen.
Kredit
Bei einem Kredit erhalten Sie ebenfalls einen bestimmten Geldbetrag, den Sie zweckgebunden für eine bestimmte Maßnahme einsetzen können. Anders als bei einem Zuschuss müssen Sie den Kredit jedoch später zurückzahlen, bei einigen Trägern und Programmen allerdings nur zum Teil.
Treppenlift: Diese Träger kommen für Zuschüsse oder Kredite in Frage
Pflegeversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen können im Rahmen der Pflegeversicherung die Anschaffung eines Treppenliftes mit bis zu 4.000 Euro pro Person bezuschussen. Dieser sogenannte Pflegekostenzuschuss ist allerdings an die Voraussetzung geknüpft, dass der Antragsteller mindestens den Pflegegrad 1 erhalten hat. Das wiederum setzt eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) voraus. Wer mindestens den Pflegegrad 1 erhält, kann bei der Krankenkasse einen Zuschuss für eine „das Wohnumfeld verbessernde Maßnahme“ beantragen. Wird dieser bewilligt, erhält der Antragsteller einen maximalen Zuschuss von 4.000 Euro, die etwa für den Einbau eines Treppenliftes verwendet werden können.
Eheleute, bei denen jeder einen Pflegegrad besitzt, können ihre Zuschüsse zusammenlegen, erhalten also für einen solchen Umbau bis zu 8.000 Euro. Und falls noch mehr Menschen mit Pflegegrad in einem Haus zusammenleben, kann die Förderung auf maximal 4 Personen oder 16.000 Euro erweitert werden. Allerdings muss zunächst die Pflegeversicherung den Pflegekostenzuschuss bewilligen, bevor konkrete Maßnahmen ergriffen werden. Also immer zuerst den Antrag stellen und die Bewilligung abwarten, dann umbauen.
Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert Maßnahmen, die dem Ziel dienen, Barrieren zu reduzieren und Bestandsimmobilien altersgerecht umzubauen. Allerdings ist das Förderprogramm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ ausgelaufen, bei dem bis zu 5.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit erteilt werden konnten.
Eine Alternative stellt das Förderprogramm 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ dar. Hier können unabhängig vom Alter des Kreditnehmers bis zu 50.000 Euro zinsgünstig für einen effektiven Jahreszins ab 0,78 Prozent aufgenommen werden. Der Antrag muss direkt an die KfW und vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden.
Treppenlift steuerlich absetzen
Auch Rentner müssen mittlerweile Teile ihrer Rente sowie mögliche weitere Einnahmen im Rahmen der Einkommensteuererklärung darlegen und darauf Einkommensteuer entrichten. Daher lohnt sich die steuerliche Absetzbarkeit inzwischen auch für Ruheständler, und für Menschen im Berufsleben ohnehin. Um die Steuerlast zu reduzieren, können außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Zu den außergewöhnlichen Belastungen im Steuerrecht zählen etwa:
- Krankheitskosten wie Arzt- und Behandlungskosten, Fahrtkosten, Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel
- Zu den Hilfsmitteln zählen neben Brillen, Zahnersatz, Hörgeräten und Rollstühlen auch Treppenlifte
- Unterhalts- und Betreuungskosten
- Pflege- und Heimkosten
Der Fiskus erkennt allerdings nicht unbedingt die gesamten Kosten für einen Treppenlift als außergewöhnliche Belastungen an. Vielmehr muss zunächst die „zumutbare Belastung“ ermittelt werden. Diese richtet sich nach Ihrem persönlichen Einkommen, Ihrem Familienstand und der Zahl der Kinder in Ihrem Haushalt. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die aktuellen (Stand April 2017) Werte:
Gesamtbetrag der Einkünfte |
Bis 15.340 Euro |
Über 15.340 bis 51.130 Euro |
Über 51.130 Euro |
---|---|---|---|
Steuerzahler ohne Kinder*, Grundtarif |
5 % |
6 % |
7 % |
Steuerzahler ohne Kinder*, Splittingtarif |
4 % |
5 % |
6 % |
Steuerzahler mit einem oder zwei Kindern |
2 % |
3 % |
4 % |
Steuerzahler mit drei oder mehr Kindern |
1 % |
1 % |
2 % |
* Maßgeblich sind die Kinder, für die Anspruch auf einen steuerlichen Kinderfreibetrag besteht oder Kindergeld bezogen wird.
Wenn Sie beispielsweise 100.000 Euro im Jahr im Splittingtarif verdienen und keine Kinder haben, gelten 7 Prozent oder 7.000 Euro als zumutbare Belastung. Übersteigen die Kosten für die Anschaffung und Installation eines Treppenliftes diesen Wert, können Sie den über 7.000 Euro hinausgehenden Betrag als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Allerdings fordert das Finanzamt, dass Sie die medizinische Notwendigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.
Zuschüsse durch andere Träger
In bestimmten Fällen können Sie Zuschüsse auch von anderen Trägern erhalten.
Berufsgenossenschaft
Ist der Einbau eines Treppenliftes erforderlich, um die Folgen eines Unfalls auszugleichen, kann sich die Berufsgenossenschaft mit einem Zuschuss an den Kosten beteiligen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Arbeitsunfall, einen Wegunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit handelt.
Haftpflichtversicherung
Sollte Fremdverschulden vorliegen, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für einen Treppenlift.
Kriegsopfer und Wehrdienstverletzungen
Die Hauptfürsorgestelle oder der Landeswohlfahrtsverband sowie der Verband der Kriegsversehrten übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten komplett oder teilweise.
Regionale Förderprogramme der Bundesländer
Die bisher aufgeführten Fördermöglichkeiten werden bundesweit und überregional angeboten. Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern regionale Förderprogramme, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen:
Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg bietet gebundene Kredite für Umbaumaßnahmen an, mit denen Wohnungen barrierefrei umgestaltet werden. Die Ansprechpartner vor Ort sind die Wohnraumförderungsstelle des jeweiligen Landratsamtes oder das Bürgermeisteramt in kreisfreien Städten.
Bayern
Auch der Freistaat Bayern fördert den barrierefreien Umbau von vorhandenem Eigen- oder Mietwohnraum. Das Bayerische Wohnungsbauprogramm gewährt einen leistungsfreien Kredit von bis zu 10.000 Euro. Ansprechpartner vor Ort sind die jeweiligen Landeratsämter oder in kreisfreien Städten das Bürgermeisteramt.
Berlin
Die Investitionsbank Berlin IBB bietet in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW Fördermöglichkeiten, die zudem mit anderen Förderungen kombiniert werden können. Der örtliche Ansprechpartner ist hierbei die IBB:
Brandenburg
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB fördert den behindertengerechten Umbau von vorhandenem Wohnraum mit Zuschüssen und bietet zusätzliche Kredite für den Ein- und Anbau von Aufzügen (rollstuhlgerechte Senkrecht- und Schrägaufzüge wie Treppenlifte) sowie für die Herstellung von barrierefreien Zugängen zum Gebäude selber und zu den darin befindlichen Wohnungen an.
Hamburg
Auch die Hamburger Investitions- und Förderbank IFB bietet Zuschüsse und Darlehen an. Darunter sind auch Programme, mit denen alle baulichen und technischen Maßnahmen gefördert werden, die Wohnraum für behinderte und ältere Menschen barrierefrei umbauen. Die Baukostenzuschüsse für bestimmte Einzelmaßnahmen können maximal 15.000 Euro (pro Wohnung) betragen.
Informationen zur Förderung von selbstgenutzten Eigenheimen hier:
Und zur Förderung von Umbauten in Mietwohnungen hier:
Hessen
Im Bundesland Hessen sind die Wohnungsbauförderungsstelle des Kreises oder der kreisfreien Stadt die richtigen Ansprechpartner für Zuschüsse der Förderbank. Förderungen sind in einer Höhe von bis zu 12.500 Euro für den barrierefreien Umbau von Wohnraum oder den Zugängen zur Wohnung möglich, sofern diese das Ziel verfolgen und erfüllen, den Erhalt oder die Wiederherstellung der Selbstständigkeit der Bewohner zu erreichen.
In Mecklenburg-Vorpommern bietet das Landesförderinstitut Zuschüsse und Kredite für die Modernisierung von Wohnungen und den Abbau von Barrieren.
Zwar hat die Landesregierung des bevölkerungsstärksten Bundeslandes kein eigenes Landesförderprogramm für den barrierefreien Umbau aufgelegt, dennoch gibt es in NRW die Möglichkeit, zweckgebundene Kredite für solche Baumaßnahmen zu erhalten. Ansprechpartner sind hier jeweils die Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Bereich das Objekt liegt, das umgebaut werden soll. Zuständig ist dabei in der Regel das jeweilige Wohnungsamt.
TIPP
Nutzen Sie unseren kostenlosen Angebotsservice: Preise von Treppenliften vergleichen und bis zu 30 Prozent sparen
Rheinland-Pfalz
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz bietet für selbst genutzten oder vermieteten Wohnraum zinsgünstige Kredite mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen.
Informationen zu den Fördermöglichkeiten bei selbst genutztem Wohnraum:
Informationen zu Fördermöglichkeiten bei vermietetem Wohnraum:
Sachsen
Die Sächsische Aufbaubank SAB hat Kredite in Kooperation mit der KfW im Programm, die für barrierereduzierende Maßnahmen in bestehendem Wohnraum vorgesehen sind.
Sachsen-Anhalt
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet das IB-Darlehen für energieeffiziente und altersgerechte Wohnraummodernisierungen an, das aus Landesmitteln des „Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt“ gespeist wird.
Thüringen
Zur Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zum barrierefreien Umbau in bestehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen bietet der Freistaat Thüringen Förderprogramme. Eigentümer können hierbei 50 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 10.000 Euro pro Wohnung) als Zuschuss erhalten, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. So müssen u. a. mindestens 20 Prozent der Kosten durch den Eigentümer selbst aufgebracht werden und die Förderung muss vor Beginn der Baumaßnahmen beantragt und bewilligt werden.
Einzelne lokale Fördermaßnahmen
Einige Städte und Gemeinden bieten eigene Förderprogramme an, die wir Ihnen hier ebenfalls noch kurz vorstellen wollen.
Hannover
In der Region Hannover werden der behindertengerechte Umbau von Wohnungen und der Abbau von Barrieren mit Baukostenzuschüssen gefördert. Die Förderung gilt für Umbaumaßnahmen, die an Zugängen zu Wohnungen oder Hauseingängen erfolgen, innerhalb der bisher genutzten Wohnungen durchgeführt werden oder durch die die Wohnfläche erweitert wird.
Mannheim
Die Wohnbauförderung der Stadt Mannheim als Teil des Fachbereiches Städtebau ist Ihr Ansprechpartner für alle Zuschüsse, die für Umbaumaßnahmen beantragt werden. Förderfähig sind Maßnahmen, die Barrieren im privaten Wohnraum reduzieren. Eine Einschätzung Ihres persönlichen Bedarfes und der Möglichkeit, Zuschüsse zu erhalten, erhalten Sie direkt bei dem entsprechenden Fachbereich der Stadt:
https://www.mannheim.de/de/service-bieten/bauen-und-wohnen/barrierefreies-wohnenDüsseldorf
In Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen fördert die Stadt Düsseldorf mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen bauliche Maßnahmen, durch die Barrieren in bestehenden Wohngebäuden reduziert werden. Diese Programme richten sich an Eigentümer von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/586/show
Frankfurt am Main
Die größte Stadt Hessens stellt mit dem Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes Einzelmaßnahmen in Form von Zuschüssen für barrierefreies Wohnen von bis zu 5.000 Euro pro Wohnung zur Verfügung. Dabei werden vorrangig Maßnahmen in Gebieten gefördert, die besondere städtebauliche Merkmale aufweisen. Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden auch außerhalb liegende Gebiete gefördert. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Verfügungsberechtigte sowie vom Eigentümer bevollmächtigte Personen.
Heidelberg
Die Stadt Heidelberg fördert individuelle Wohnungsanpassungsmaßnahmen im Bestand. Bezuschusst werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 25.000 Euro. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen und vor Auftragsvergabe und Baubeginn eingereicht werden.
https://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Leben/Foerderprogramme+Barrierefreiheit.html
Wolfsburg
In Wolfsburg wird die altersgerechte Umgestaltung selbst genutzter Wohnungen mit Zuschüssen oder Darlehen gefördert. Maximal können 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten übernommen werden, höchstens jedoch 5.000 Euro.
https://www.wolfsburg.de/newsroom/2015/01/14/22/28/wohnraumfoerderung–altersgerechte-umbauten
Treppenlifte direkt vom Hersteller
Sind Sie auf der Suche nach einem sicheren, zuverlässigen, einfach zu bedienenen und preiswerten Treppenlift? Durch standardisierte Produkte die auf… weiterlesen