Vorsorge treffen

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Rechtliches zu Vollmachten, Patientenverfügung und Testament

Was passiert mit mir, wenn ich aufgrund einer Erkrankung nicht mehr handlungsfähig bin? Was muss ich tun, damit meine Wünsche in der Klinik auch umgesetzt werden? Wie können Menschen meines Vertrauens meine geschäftlichen Angelegenheiten regeln? Wer soll mein Hab und Gut bekommen, wenn ich einmal nicht mehr bin? Dies sind nur einige Fragen, mit denen sich Menschen mit den Jahren immer öfter beschäftigen. Trotzdem werden solche Gedanken häufig wieder beiseitegeschoben. Verständlich, denn wer ruft schon gerne Szenarien von Kranksein und Sterben wach?

Wir möchten Senioren und Seniorinnen die Scheu vor diesen heiklen Themen nehmen. Personen, die sich endlich aufgerafft haben, berichten von einem geradezu befreienden Effekt. Und: Wer Vorsorge trifft, denkt nicht nur an sich selbst. Auch die Lieben schlafen deutlich ruhiger, wenn diese Dinge geregelt sind. Vorsorge treffen bedeutet im engeren Sinn, eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung anzufertigen. Möchte man die Vermögensteilung nicht dem Staat überlassen, gehört auch das Testament dazu.

Testament

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Patientenverfügung

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Vorsorgevollmacht

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