Zuschüsse für einen Treppenlift – diese Möglichkeiten haben Sie
Für einen Treppenlift müssen Sie mit Kosten im Bereich von mehreren Tausend Euro rechnen, bei komplizierten Treppenverläufen oder besonderen Modellen können auch leicht Summen von 10.000 Euro und mehr zusammenkommen. Wenn Sie diese Kosten nicht aus eigener Kraft finanzieren können, müssen Sie dennoch nicht auf die Mobilitätshilfen verzichten, denn es gibt zahlreiche Träger, die sich an den Kosten beteiligen können.
Welche Träger in Frage kommen, ob eine Förderung möglich ist und in welcher Höhe, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ebenso ist es möglich, dass Sie finanzielle Unterstützung von unterschiedlichen Trägern erhalten, sofern Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Möglich sind Zuschüsse von folgenden Trägern:
- Pflegeversicherung
- Berufsgenossenschaft
- KfW
- regionale Fördermittel
- Agentur für Arbeit
- Deutsche Rentenversicherung
- Sozialamt
- Integrationsamt
Weitere Fördermöglichkeiten bestehen darüber hinaus für Unfallgeschädigte sowie für Kriegsopfer und bei Wehrdienstverletzungen. Dazu können Sie die Kosten eines Treppenliftes steuerlich geltend machen und so Ihre Steuerlast reduzieren.
Pflegekosten-Zuschuss durch die staatliche Pflegeversicherung
Der Pflegekosten-Zuschuss stellt eine finanzielle Unterstützung für barrierefreie Umbaumaßnahmen dar und muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Um in den Genuss des Pflegekosten-Zuschusses zu gelangen, müssen Sie Ihre Bedürftigkeit durch einen Pflegegrad nachweisen. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Pflegegrad Sie erreichen. Anfang 2015 wurde mit Einführung des Pflegestärkungsgesetzes der maximale Zuschuss auf 4.000 Euro pro Person erhöht, allerdings sind diese Leistungen nachrangig, sie werden also erst dann fällig, wenn die Kosten nicht durch einen anderen Leistungsträger übernommen werden. Dafür haben Sie die Möglichkeit, die Zuschüsse für bis zu vier Personen im gleichen Haushalt zusammenzulegen und so bis zu 16.000 Euro an Zuschuss zu erhalten.
Um den Pflegekosten-Zuschuss in Anspruch zu nehmen, reicht ein formloser Antrag bei der Pflegeversicherung. Diese sendet Ihnen dann ein Formular zu, das Sie ausfüllen und unterschrieben zurücksenden müssen. Beim Ausfüllen ist Ihnen der Treppenlift-Berater gerne behilflich.
Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten beteiligt sich die Berufsgenossenschaft
Sollte sich die Notwendigkeit für einen Treppenlift aufgrund eines Arbeitsunfalls (auch bei Unfällen auf dem Hin- oder Rückweg) oder wegen einer Berufskrankheit ergeben, übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft die Kosten für den Treppenlift in voller Höhe. Damit soll dem Betroffenen die Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben weiterhin ermöglicht werden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt altersgerechte Umbauten
Die KfW ist eine staatliche Förderbank, die verschiedene Sonderkredite und Investitionszuschüsse vergibt. Das KfW-Programm „455 – Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ beteiligt sich mit 10 Prozent oder maximal 5.000 Euro an förderfähigen Investitionskosten pro Wohneinheit. Förderfähig sind Umbauten, mit denen Barrieren in Wohnräumen reduziert werden, um eine altersgerechte Wohnsituation zu ermöglichen.
Empfänger des Zuschusses können private Eigentümer von Wohnimmobilien sein, ebenso Wohnungsgenossenschaften und auch Mieter. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW, zudem müssen Sie den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Umbaumaßnahmen stellen, um als förderberechtigt zu gelten.
Das KfW-Programm „159 – Altersgerecht Umbauen“ ist eine weitere Möglichkeit, die Kosten für einen Treppenlift aufzubringen. Anders als bei dem Investitionszuschuss handelt es sich bei diesem Programm um ein zinsvergünstigtes staatliches Darlehen mit attraktiven Sonderkonditionen. Ab einem effektiven Zinssatz von 0,75 Prozent können Sie mit diesem KfW-Programm den Kauf eines Treppenliftes vollständig finanzieren, und bei einer maximalen Laufzeit von 30 Jahren können Sie die monatlichen Raten gering halten. Des Weiteren können Sie hierbei auch den erwähnten Investitionszuschuss der KfW in Anspruch nehmen, sparen also ein Zehntel der Gesamtkosten. Antragsberechtigt sind hier auch wieder Wohnungsbesitzer ebenso wie Mieter, die ihre Wohnung barrierefrei umgestalten wollen.
Regionale Förderprogramme unterstützen vor Ort
In bestimmten Bundesländern und Regionen sind regionale Förderprogramme eingerichtet, bei denen Sie Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen erhalten können. Aktuell gilt es solche Förderprogramme beispielsweise in:
Wo? | Welche Förderungen sind möglich? |
---|---|
Bayern | behindertengerechter Umbau einer Wohnung mit dem Ziel, ausreichende Bewegungsflächen zu schaffen und Schwellen abzubauen |
Hamburg | Hamburg fördert die Umgestaltung und Erweiterung zu rollstuhl- und altersgerechtem Wohnraum bei selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Hamburg. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro pro Wohnung und erfolgt in Form von pauschalen Baukostenzuschüssen für konkrete Einzelmaßnahmen. |
Hessen | Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank gewährt Kostenzuschüsse für den barrierefreien Wohnraumumbau für Menschen mit Behinderungen. |
Mecklenburg-Vorpommern | Fördermöglichkeiten sieht das Programm „Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand“ des Landesförderungsinstitutes vor. |
Schleswig-Holstein | Das Land hat über seine Investitionsbank ein Förderprogramm für Haus- und Wohnungsbesitzer aufgelegt, um Modernisierungen anzuregen. Gefördert werden altersgerechte Umbauten. |
Mannheim | Die Stadt Mannheim unterstützt Immobilienbesitzer im Stadtgebiet finanziell bei Umbauprojekten, die das Ziel verfolgen, barrierefreien Wohnraum zu schaffen. |
Auch in anderen Bundesländern oder Gemeinden können Förderprogramme aufgelegt werden. Wenden Sie sich dazu am besten an das für Ihren Wohnsitz zuständige Versorgungsamt, dort kann man Ihnen genaue Auskünfte über Fördermöglichkeiten, Fördergrenzen und die Rahmenbedingungen für eine Förderung geben.
Die Agentur für Arbeit kann auch Unterstützung leisten
Eine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Pflegeversicherung nicht zahlt. Und auch nur dann, wenn Sie keine Ansprüche gegenüber der zuständigen Rentenversicherung haben. Diese liegen dann vor, wenn Sie mindestens 15 Jahre lang in die Rentenversicherung einbezahlt haben.
Allerdings unterstützt die Agentur für Arbeit die Initiative „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“, von der Antragsteller finanzielle Unterstützung erhalten können, sofern der Einbau eines Treppenliftes dem Erhalt oder der Aufnahme eines Arbeitsplatzes dient. Die Prüfung der Notwendigkeit und die Freigabe der Finanzmittel erfolgt durch die Agentur für Arbeit.
Die Deutsche Rentenversicherung fördert die Teilhabe am Arbeitsleben
Menschen mit Behinderungen können Zuschüsse von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, sofern die Maßnahme dazu dient, eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen oder (nach einer Krankheit oder Verletzung) weiterzuführen. Voraussetzung für eine Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung sind Beitragszahlungen über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren. Antragsteller haben gute Chancen auf einen positiven Bescheid, wenn etwa die Verlegung eines Arbeitsplatzes ins Erdgeschoss nicht möglich ist und daher ein Treppenlift eingebaut werden muss.
Das Sozialamt als letzte Chance für finanzielle Zuschüsse
Das Sozialamt kann einen Teil der Kosten eines Treppenliftes übernehmen, sofern Sie keine Förderung von einem oder mehreren anderen Förderträgern erhalten. Zudem springt das Sozialamt nur dann ein, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Kosten für den Treppenlift nicht mit eigenen Mitteln übernehmen können, daher müssen Sie für die Prüfung einer Kostenbeteiligung durch das Sozialamt Ihre finanzielle Situation sehr genau darlegen. Die Chancen auf einen positiven Bescheid steigen jedoch an, wenn der Treppenlift langfristig genutzt wird. Allerdings wird eine Förderung durch das Sozialamt nur für die kleinstmögliche Summe gewährt, das bedeutet, Sie müssen in diesem Fall den günstigsten Treppenlift-Anbieter auswählen.
Förderung durch den Arbeitgeber und das Integrationsamt
Arbeitgeber, die für Mitarbeiter mit Behinderung einen Treppenlift installieren wollen, können Finanzierungshilfen durch das Integrationsamt erhalten. Das verwaltet die Ausgleichsabgaben, die von Arbeitgebern zu entrichten sind, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl Schwerbehinderter beschäftigen. Aus diesen Mitteln können Arbeitgeber, bei denen ausreichend Schwerbehinderte tätig sind, Finanzierungshilfen erhalten, die in der Regel bei 80 Prozent der Gesamtkosten liegen. In begründeten Fällen können auch die gesamten Kosten durch das Integrationsamt übernommen werden.
Folgende Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung durch das Integrationsamt müssen dabei erfüllt sein:
- Es ist kein vorrangiger Förderträger zuständig (beispielsweise die Unfallversicherung).
- Der Arbeitnehmer ist schwerbehindert oder einem Schwerbehinderten gleichgestellt.
- Das Arbeitsverhältnis ist nicht befristet.
TIPP
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Weitere Fördermöglichkeiten in besonderen Fällen
Wenn Sie aufgrund eines Unfalls, den Sie nicht verschuldet haben, dauerhaft oder zeitweise schwerbehindert werden, können Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass der Treppenlift zwingend erforderlich ist, um weiterhin am gesellschaftlichen und Berufsleben teilhaben zu können.
Sollten Sie als Kriegsopfer anerkannt oder infolge Ihres geleisteten Wehrdienstes schwerbehindert geworden sein, stehen Ihnen auch Förderungen und Unterstützungsleistungen durch die Hauptfürsorgestelle, den Landeswohlfahrtsverband oder den Verband der Kriegsversehrten zur Verfügung.
Auch Stiftungen, die sich für Menschen mit Behinderungen oder Senioren einsetzen, können finanzielle Hilfe zur Verfügung stellen. So fördert beispielsweise die Aktion Mensch Umbaumaßnahmen für die Barrierefreiheit in gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen, also etwa in Wohnheimen, ambulanten Diensten oder Einrichtungen, die der beruflichen Integration dienen. Treppenlifte in Privatwohnungen werden jedoch von der Aktion Mensch nicht gefördert.
Treppenlifte steuerlich absetzen
Die Kosten für einen Treppenlift können Berufstätige und steuerpflichtige Rentner als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend machen. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen Krankheitskosten, die das zumutbare Maß überschreiten, sie sind also abhängig vom zu versteuernden Einkommen. Dafür können Sie die Steuervergünstigungen auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, etwa von der Pflegeversicherung.
Weitere Steuersparmöglichkeiten ergeben sich durch den Behinderten-Pauschbetrag, den Sie ebenfalls in Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen können. Details zur Beantragung und zu den möglichen Steuerersparnissen kann Ihnen ein Steuerberater oder ein örtliches Lohnsteuerbüro mitteilen.
Welche Zuschüsse oder Kredite für einen Treppenlift sind möglich?
Welche Zuschüsse oder Kredite für einen Treppenlift sind möglich? Die Anschaffung eines Treppenliftes ist oft mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden.… weiterlesen