Finanzierungshilfen

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Finanzierungshilfen und Förderungen

Ob mitten im Trubel einer Großstadt oder im ruhigen Randgebiet, ob in einer überschaubaren Kleinstadt oder in dörflicher Umgebung, wo auch immer die eigene Wohnung liegt: Bedürfnisse und Erwartungen an das Wohnen im Alter ähneln sich überall. Die eigenen vier Wände bedeuten Vertrautheit, sind angefüllt mit Erinnerungen und bieten die Möglichkeit eines selbstbestimmten Lebens. Die meisten Menschen wünschen sich im Alter keine Veränderung der Wohnsituation, allerdings sehr wohl Erleichterungen für den Alltag. Sie wünschen sich auch für den Fall, dass die Kräfte nachlassen und möglicherweise sogar Hilfsmittel wie ein Rollstuhl notwendig werden, in der eigenen Wohnung bleiben zu können. Dafür bedarf es unter Umständen eine mehr oder weniger aufwändige Wohnungsanpassung.

Fördermittel- und Zuschüsse nutzen © DOC Rabe Media, fotolia.com
Fördermittel- und Zuschüsse nutzen © DOC Rabe Media, fotolia.com

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Da jede Wohnung ihre Besonderheiten hat und sich auch die Veränderungswünsche stark unterscheiden, werden hier nur Annäherungswerte an die Kosten der wichtigsten Wohnungsanpassungen vorgestellt. Sie sollen Ihnen als Orientierungsmarke bei der Planung dienen.

Am aufwändigsten, nicht nur in finanzieller Hinsicht, sind Aufzüge und grundrissverändernde Baumaßnahmen. Hier können Summen erreicht werden, die auch für den Neubau einer Wohnung anfallen würden.

  • Ein nachträglich angebrachter Aufzug, meistens an der Außenwand des Hauses, verursacht Kosten in Höhe von etwa 20.000 – 30.000 € pro Etage.
  • Die günstigere Variante wäre ein Treppenlift, der im Idealfall schon ab 3.000 – 10.000 € für eine Etage zu erhalten ist.
  • Die schwellenfreie und ausreichend breite Neugestaltung einer Durchgangstür in der Wohnung kann von 1.500 bis zu 5.0000,- € zu Buche schlagen.
  • Wird der Grundriss verändert... wird es meistens teuer!
    Wird der Grundriss verändert… wird es meistens teuer!
  • Bei dem rollstuhlgerechten Umbau des Bades mit bodengleicher Dusche, erhöhter Toilette, rutschfesten Fliesen und niedrigem Waschbecken, ist mit Ausgaben von 6.000 – 15.000,- € zu rechnen.
  • Weitere wichtige, aber leider auch kostenaufwändige Anpassungen betreffen die Küche. Eine komplett neue, behindertengerechte Küche mit den entsprechenden Elektrogeräten und Schränken kostet mit der Montage um die 8 000 – 15 000 €. Wenn es nur um den Einbau einer niedrigen Arbeitsplatte geht, kommt man auf eine Summe von 1.000 – 4.000 € inklusive Material.
  • Für die Einrichtung des Schlafzimmers mit einem Pflegebett sollte man etwa 1.000 – 2.000,- € veranschlagen.
  • Nicht zu vergessen ist ein wichtiges Detail wie das das Versetzen von Steckdosen auf eine Höhe, die vom Rollstuhl aus bequem zu erreichen ist. Dafür verlangt ein Elektriker ca. 50- 100 € pro Stück.
  • Bei Rollstuhlrampen variieren die Kosten, je nachdem in welchem Bereich sie eingesetzt werden. Mobile Rampen sind am günstigsten und schon für 500 € zu bekommen.

Bei den baulichen Veränderungen ist zu beachten, dass der Mieter beim Auszug unter Umständen die Pflicht hat, sie zurückzubauen. Nur wenn der Vermieter die Veränderungen gestattet und schriftlich zusichert, dass sie in der Wohnung verbleiben können, müssen hier keine Zusatzkosten mehr eingeplant werden.

Selbstverständlich kann es im Einzelfall noch ganz andere Notwendigkeiten als die beschriebenen Veränderungen geben. Für eine erste Orientierung werden Ihnen die genannten Summen für die wichtigsten Wohnungsanpassungen aber sicherlich schon weiterhelfen.

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Wer übernimmt die Kosten?

Einen Aufzug nachträglich anzubauen, kommt aufgrund der großen baulichen Veränderungen und der sehr hohen Kosten nur für Hauseigentümer infrage. Die einzige Förderung, die in dem Bereich zu bekommen ist, wäre ein zinsgünstiger Kredit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Pro Wohneinheit kann ein Kredit von bis zu 50 000,- € für Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung beantragt werden.

Förderung des altersgerechten Umbaus © KfW
Förderung des altersgerechten Umbaus © KfW

Der Einbau eines Treppenlifts dagegen wird unter gewissen Voraussetzungen von der Pflegekasse der Krankenversicherung übernommen, bzw. bezuschusst. Wichtig für die Förderung ist eine anerkannte Pflegestufe durch die Versicherung. Die Durchführung dieser sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahme muss vor Beginn des Einbaus beantragt werden. In welcher Höhe der Zuschuss gewährt wird, ist im Einzelfall zu prüfen.

Bei den Ausgaben für eine behindertengerechte Küche ist bei anerkannter Pflegestufe ebenso wie bei den Kosten für das Bad ein Zuschuss durch die Pflegekasse möglich. Auch hier handelt es sich um wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Ein Kranken- bzw. Pflegebett wird bei entsprechender Verordnung seitens des Arztes von der Krankenkasse als technisches Hilfsmittel bezahlt, wie im übrigen auch andere mobile Hilfsmittel (hier lohnt sich ein Blick in die Liste der technischen Hilfsmittel bei der jeweiligen Krankenkasse). Die Verordnung ist unabhängig von einer Pflegestufe. Wird das Bett jedoch nicht von der Krankenkasse übernommen, kann man einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. In dem Fall ist allerdings eine Pflegestufe notwendig. Auch die Finanzierung für mobile Rampen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zum Erhalt der Selbständigkeit und bei Vorliegen von Pflegebedürftigkeit die Pflegekassen.

Unser Tipp:
Lassen Sie sich beraten und helfen – haben Sie keine Angst.
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Förderungen auf einen Blick

  • Generell gilt, dass für alle Umbauten, die der Barriere-Reduzierung dienen, oben genannter Kredit der KfW in Anspruch genommen und gegebenenfalls sogar mit einem Zuschuss in Höhe von 6500,- € kombiniert werden kann.
  • Die einzelnen Zuschüsse für Veränderungen zur Wohnungsanpassung werden von der Pflegekasse bis maximal 4 000,- € pro Person gewährt.
  • Sofern die Beeinträchtigung auf einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zurückgeht, übernehmen die Berufsgenossenschaften/ Unfallkassen die Kosten der Wohnraumanpassung.
  • Handelt es sich um die Wohnung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers, kann auch das Versorgungsamt einspringen
  • Wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist, kann der Umbau einer vorhandenen Wohnung vom Sozialhilfeträger unterstützt werden. Die Leistungen vom Sozial- und Grundsicherungsamt sind allerdings immer abhängig vom Einkommen und Vermögen der Antragsteller und werden gegebenenfalls auch nur als Darlehen gewährt.
  • Bei allen Umbaumaßnahmen handelt es sich um außergewöhnliche Belastungen, die steuerlich geltend gemacht werden können.

Hilfe beim Weg durch den Antragsdschungel

Die Zuschüsse der Pflegekassen werden den pflegebedürftigen Personen gewährt und müssen deshalb von diesen beantragt werden. Gleiches gilt für die Unfallkassen, die Rentenversicherung, das Integrationsamt oder das Sozialamt. Auch hier muss jeweils der Betroffene den Antrag stellen.

Anders verhält es sich bei einem Kredit oder Zuschuss der KfW. Hier wird ausdrücklich der Wohnungseigentümer gefördert. Der Mieter kann nur in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters einen Antrag stellen. Steuer-Erleichterungen werden nur für tatsächlich geleistete Kosten geltend gemacht, abzüglich der Zuschüsse.

Ausblick

Auch wenn die Maßnahmen zur Wohnungsanpassung im Einzelfall sehr umfangreich sind, so sollte sich niemand von dem Aufwand abschrecken lassen, zumal auch die WohnberaterInnen bei der Planung und Antragstellung behilflich sind. Die Lebenszufriedenheit im Alter hängt stark von einer angenehmen Wohnsituation ab. Und da Ältere mehr Zeit in ihrer Wohnung verbringen, ist jede kleine Verbesserung ein Zugewinn im Hinblick auf ein selbstbestimmtes Leben im Alter.

Tipp: Umfassende Informationen zu Kosten und Finanzierung von barrierefreiem Wohnraum finden Sie unter www.nullbarriere.de
Mehrgenerationenhaus © Syda Productions, fotolia.com
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