Service, Garantie und Wartung für Treppenlifte
Wie jede technische Installation muss auch ein Treppenlift regelmäßig gewartet werden, um einen reibungslosen und sicheren Betrieb zu gewährleisten. So können kleine Störungen schnell entdeckt und beseitigt werden, bevor sie eine umfangreiche Reparatur erforderlich machen. Bei der Wartung kommt ein Servicetechniker bei Ihnen vorbei und prüft den Treppenlift auf einwandfreie Funktion, beginnende Defekte oder andere Probleme. Dazu reinigt er das Gerät und die Führungsschiene gründlich und tauscht Verschleißteile aus.
Eine Wartung ist in der Regel einmal im Jahr erforderlich und kann bereits beim Kauf des Gerätes über einen Wartungsvertrag vereinbart werden. Die Kosten dafür liegen etwa zwischen 100 und 200 Euro pro Jahr, wobei Fremdfirmen meist etwas günstiger sind als Servicepersonal des Herstellers. In der Regel ist bei einem neuen Treppenlift die erste turnusmäßige Wartung kostenlos, da sie noch in die Gewährleistungszeit fällt.
Der Servicevertrag muss die folgenden Leistungen abdecken, damit der einwandfreie Betrieb Ihres Treppenlifts jederzeit gewährleistet ist:
- technische Überprüfung der gesamten Elektronik (Steuerung, Antrieb, Sicherungen, Fernsteuerung, Akku)
- technische Überprüfung und nötigenfalls Austausch von Verschleißteilen
- Reinigung und Überprüfung der Bedienelemente
- Reinigung und Überprüfung des Sitzes, der Lehnen und Fußstütze
Nach jeder durchgeführten Wartung erhalten Sie ein schriftliches Protokoll, das Sie bei den Unterlagen Ihres Treppenliftes ablegen sollten. Es dient als Nachweis für die regelmäßige und ordnungsgemäße Durchführung der Wartung und ist etwa bei der Inanspruchnahme von Garantie- oder Gewährleistungen von Bedeutung, ebenso dann, wenn Sie den Treppenlift später wieder verkaufen wollen.
Treppenlift Gewährleistung – Ihr gutes Recht als Kunde
Bei einem neuen Treppenlift haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung gegenüber dem Lieferanten: Bei Mängeln, die innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung auftreten, haben Sie einen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Allerdings gibt es dabei eine Einschränkung, denn wenn der Mangel erst nach Ablauf von sechs Monaten entdeckt wird, muss der Kunde nachweisen, dass er bereits bei Lieferung bestand. Wenn Sie hingegen in den ersten Wochen und Monaten nach Einbau des Treppenlifts einen Mangel, etwa eine Funktionsstörung, entdecken, haben Sie einen unbeschränkten Anspruch auf kostenlose Beseitigung.
Treppenlift Garantie – das Qualitätsversprechen des Herstellers
Neben der Gewährleistung, für die der Lieferant einsteht, kann der Hersteller eine freiwillige Garantie einräumen, quasi ein Versprechen in die Qualität seines Produktes. Eine Garantie soll Vertrauen vermitteln und ist im Kaufvertrag meist sehr genau geregelt: Der Umfang ist in der Regel auf die einwandfreie Funktion einzelner Teile oder auf eine bestimmte Nutzungsdauer beschränkt. Oft ist auch eine regelmäßige Wartung durch einen Fachbetrieb als Voraussetzung für Leistungen des Herstellers im Garantiefall definiert. Wenn dann beispielsweise ein Verschleißteil im Zuge des normalen Gebrauchs ausfällt, übernimmt der Hersteller die Kosten für den Austausch und das Ersatzteil.
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Besonderheiten bei gemieteten Treppenliften
Wenn Sie den Treppenlift mieten, sollten Sie die vertraglichen Konditionen für Serviceleistungen genau prüfen und sich vom Berater erklären lassen. Einige Anbieter bieten einen so genannten Full Service an, übernehmen also während der gesamten Mietdauer die Kosten für Reparaturen und die regelmäßige Wartung, andere bieten dieses nur für einen bestimmten Zeitraum, etwa ein bis zwei Jahre. Je länger Sie den Treppenlift mieten wollen, desto günstiger ist ein Full Service-Vertrag, daher empfiehlt es sich, den Treppenlift-Berater danach konkret zu befragen.
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