Treppenlift-Leasing – keine Finanzierungsmöglichkeit für Jedermann

Das Leasing ist eine weitere Möglichkeit, sich einen Treppenlift anzuschaffen, ohne direkt bei Vertragsabschluss die gesamten Kosten aufbringen zu müssen. Sie unterscheidet sich auf den ersten Blick kaum von der Option, einen Treppenlift zu mieten, und nicht alle Anbieter sehen die Möglichkeit vor, den Treppenlift zu leasen. Doch unter bestimmten Umständen kann Leasing günstiger sein als die Miete.
Leasing oder Miete: das sind die Unterschiede

Wenn Sie einen Treppenlift mieten, erwerben Sie für die Dauer der Mietzeit (die vertraglich vereinbart wird) das Nutzungsrecht. Das bedeutet: Sie können den Treppenlift innerhalb der Mietdauer frei verwenden und haben danach einen Anspruch auf kostenfreie Rückgabe. Die Kosten teilen sich dabei in die erforderliche Anzahlung und die monatlichen Raten auf. Dafür sind die Kosten für Wartung und Reparaturen in den Mietgebühren enthalten. Und am Ende der Mietzeit wird der Treppenlift an den Verleiher zurückgegeben. Eine Übernahme durch den Kunden ist in der Regel nicht vorgesehen.

Beim Leasing gelten leicht abgewandelte Regeln: Zum einen wird die Leasingdauer vertraglich festgeschrieben, eine frühzeitige Beendung des Leasingvertrages ist nicht oder nur gegen Gebühren möglich. Und am Ende der Leasingdauer haben Sie entweder wie bei der Miete die Möglichkeit, das Gerät zurückzugeben, oder Sie können den Treppenlift zu einem festen Restwert kaufen oder durch ein neues Gerät ersetzen, für das Sie dann einen neuen Leasingvertrag abschließen. Die Kosten für Wartung oder Reparaturen müssen Sie beim Leasing aus eigener Tasche bezahlen. Und da Leasingverträge auch eine Verzinsung des Kaufpreises beinhalten, können die Gesamtkosten über die komplette Laufzeit die Anschaffungskosten des Treppenliftes deutlich übersteigen – insbesondere dann, wenn Sie den Treppenlift nach Ablauf der Leasingzeit zum Restwert übernehmen wollen.
Leasing ist insbesondere für Unternehmen sinnvoll, die einen Treppenlift installieren müssen, um ihren Mitarbeitern einen barrierefreien Zugang zu den Geschäftsräumen zu ermöglichen. Denn die monatlichen Leasing-Gebühren können in der Buchhaltung als laufende Kosten verbucht werden. Bei Mietgebühren ist hingegen eine steuerliche Absetzung nicht ohne weiteres möglich.
Leasing oder Miete – was lohnt sich wirklich?

Um zu ermitteln, ob sich für Sie eher die Miet- oder Leasing-Option lohnt, sollten Sie sich folgende Fragen beantworten:
- Brauche ich den Treppenlift nur für eine begrenzte (kurze) Zeit und danach nicht mehr?
- Ist es mir wichtig, dass die Kosten für Wartung und Reparaturen in den monatlichen Kosten enthalten sind?
- Ist es mir wichtig, dass ich vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen kann?
- Wünsche ich einen möglichst einfachen, verständlichen Vertrag?
- Ist es mir wichtig, nicht mehr als den ursprünglichen Kaufpreis für den Treppenlift bezahlen zu müssen, auch wenn ich ihn auf Ratenbasis finanziere?

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, ist die Miete eines Treppenlifts für Sie sinnvoller und bietet Ihnen mehr Flexibilität und Freiräume. Wenn Sie hingegen Wert darauf legen, dass Sie regelmäßig ein aktuelles Treppenliftmodell erhalten können oder den Treppenlift als Geschäftsausgabe verbuchen wollen, ist Leasing die bessere Option für Sie.
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Kostentreiber beim Leasing
Auch beim Leasing richten sich die Kosten nach den baulichen Gegebenheiten und dem gewählten Liftmodell. Ein gerade verlaufender Treppensitzlift über eine Etage ist auch beim Leasing die günstigste Variante, während ein kurviger Verlauf eine individuelle Anpassung der Führungsschiene bedingt, die Sie natürlich als Kunde finanzieren müssen. Das gilt auch für die technische Ausstattung sowie Sonderwünsche, die für Sie individuell umgesetzt werden.

Und nicht zuletzt sollten Sie die Zinsen im Vertrag vergleichen, etwa mit dem Zinssatz Ihrer Hausbank. Denn beim Leasing werden die Zinsen über die gesamte Laufzeit fällig, ohne dass Sie wie bei einem Bankkredit die Möglichkeit haben, durch Sondertilgungen ihre finanziellen Verpflichtungen bereits vorzeitig zu erfüllen.

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