Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

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Schutz für Pflegebedürftige und Pflegepersonen

Damit Pflegebedürftige die bestmögliche Pflege erhalten, bezuschussen die Pflegekassen eine Reihe von Hilfsmitteln. Neben Pflegebetten, Rollstühlen und Hausnotrufsystemen gehören auch „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ zu diesen Leistungen. Voraussetzungen sind lediglich ein anerkannter Pflegegrad und die Gewährleistung der häuslichen Pflege. Wir klären Sie über die Vorteile dieser Hilfsmittel auf und geben wertvolle Tipps.

Pflegehilfsmittel © MQ Illustrations, stock.adobe.com
Pflegehilfsmittel © MQ Illustrations, stock.adobe.com

Zwei Arten von Pflegehilfsmitteln

Wie alle Hilfsmittel sind auch die Pflegehilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet. Für die Pflegehilfsmittel sind die Produktgruppen (PG) 50 bis 54 reserviert. Dabei grenzt die Pflegekasse zwei Hilfsmittel-Arten voneinander ab:

  1. Technische Pflegehilfsmittel der Produktgruppen 50 bis 53: Dazu gehören die Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege – wie Pflegebetten & Zubehör, Bettzurichtungen, Pflegebetttische und Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung, Rollstühle mit Sitzkantelung und Lagekorrekturhilfen für Bettlaken (PG50), die Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene im Bett (z.B. Bettpfannen, wiederverwendbare Bettschutz­einlagen), Urinflaschen und Waschsysteme (PG51), die Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung wie Hausnotrufsysteme (PG52) und die Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden wie Lagerungsrollen (PG53).

  2. Die Produktgruppe 54 fasst die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel zusammen. Diese sind aus hygienischen Gründen nur zum einmaligen Gebrauch gedacht und werden anschließend entsorgt. Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen Einmal-Bettschutzeinlagen, Einmal-Lätzchen, Fingerlinge, Einmal-Handschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen und Desinfektionsmittel.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch

Das derzeit noch einzige Hilfsmittel im „Anwendungsort Pflegebereich“ ist der
Einmal-Bettschutz: Die „saugenden Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch“ schützen die Matratze und erhöhen den Liegekomfort. Die Kissen sind mit Zellstoff, Zellulosefasern oder Zelluloseflocken gefüllt und nehmen Körperflüssigkeiten auf. Die Unterseite aus flüssigkeitsundurchlässigem Material hält das Bett trocken.

Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch © stock.adobe.com
Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch © stock.adobe.com
Tipp: Eine prima Idee ist, mit wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen Müll zu vermeiden. Diese sind im Hilfsmittelverzeichnis zwar in der Produktgruppe 51 aufgeführt, gehören damit also nicht zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, werden von den Pflegekassen jedoch oft zusätzlich bewilligt. Bei jährlich zwei oder drei waschbaren Unterlagen lohnt sich ein Antrag auf jeden Fall.
Nicht verwechseln: Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Nicht verwechseln: Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

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Schutzbekleidung für den Einmalgebrauch

Schutzbekleidung erfüllt in der Pflege gleich zwei wichtige Aufgaben: Einerseits schützt sie die Pflegebedürftigen vor Keimen oder Bakterien, andererseits schirmt sie Infektionen oder ansteckende Krankheiten von den Pflegepersonen ab. Dies spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn Wunden zu versorgen sind oder ein Kontakt mit Körperflüssigkeiten unumgänglich ist. Die Pflegekasse erkennt folgende Körperhüllen als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch an:

  • Schutzschürzen: Die transparenten Kunststoff-Schürzen zum Einmalgebrauch weisen jegliche Flüssigkeiten ab und schützen vor allem die Pflegepersonen.
  • Einmal-Lätzchen: Die flüssigkeitsundurchlässigen Lätzchen haben eine Kopföffnung oder können an der Person fixiert werden. Hiermit soll die Kleidung der Pflegebedürftigen vor Flecken und Feuchtigkeit bewahrt werden.
  • Mundschutz: Ein Mundschutz ist bereits bei leichten Infekten und für beide Seiten zur Vorbeugung vor Krankheiten ratsam. Vlies- oder Zellstoff bedeckt Mund und Nase, die Nasenspange kann der Nase angepasst werden.
  • Fingerlinge: Die elastischen Überzieher schützen einzelne Finger vor Verunreinigungen und chronischen Infekten. Experten verweisen jedoch gerne auf die größere Zuverlässigkeit von Einmalhandschuhen.
Tipp: Die Pflegekassen erstatten „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ bis zu einem Betrag von 40 Euro im Monat. Sie können sich diese über unseren Partner bequem nach Hause senden lassen.

Einweghandschuhe

Streng genommen gehören Einmal-Handschuhe ebenfalls zur Schutzbekleidung. Das Thema ist jedoch sehr umfassend und einen genaueren Blick wert. Folgende Handschuhe sind im Handel erhältlich:

Einweghandschuhe © tunedin, stock.adobe.com
Einweghandschuhe © tunedin, stock.adobe.com
  • Einmalhandschuhe aus Latex, Nitril und Vinyl: Für Menschen, die zu Allergien neigen, kann das Material der Handschuhe wichtig sein. Die jeweiligen Fakten: Das elastische, reißfeste Latex ist ein Naturprodukt und daher besonders umweltfreundlich. Bei Latexallergie ist jedoch davon abzuraten. Empfindliche Haut mag Nitril-Handschuhe. Sie sind ebenfalls sehr reißfest, werden jedoch auf der Basis von Erdöl hergestellt. Kein Plus für die Umwelt! Wenn die Elastizität und Beständigkeit nicht so wichtig ist, sind die preiswerten Vinyl-Handschuhe eine gute Alternative. Sie tragen sich angenehm, halten allerdings vielen Chemikalien nicht stand.
  • Gepuderte und ungepuderte Einweghandschuhe: Haben die Handschuhe innen eine Puderbeschichtung, kleben sie nicht an den Händen und sind auch im Sommer leicht an- und auszuziehen. Allerdings sind Allergien gegen das Puder nicht selten. Puderfreie Handschuhe für den Einmalgebrauch sind besonders hautverträglich, aber schwieriger in der Handhabung.
  • Trockene und feuchte Einmal-Waschhandschuhe: Praktische Waschhandschuhe gibt es auch für den Einmalgebrauch. Das macht sie besonders hygienisch. Die saugstarken trockenen Pflegehandschuhe werden vor dem Benutzen mit Wasser getränkt. Bereits vom Hersteller angefeuchtete Waschhandschuhe sind ideal, wenn normale Waschlappen zu nass wären oder kein Wasserhahn in der Nähe ist.
  • Inkontinenz-Einmalhandschuhe: Diese Handschuhe schützen beide Seiten: den Inkontinenzpatienten, weil das Außenmaterial besonders weich ist, und die Pflegeperson, weil die Innenbeschichtung gefährliche Keime fernhält. So ist auch bei einer schweren Inkontinenz für Hygiene gesorgt.
Tipp: Offene Wunden jucken häufig und verführen Pflegebedürftige zum Kratzen. Dies verhindern beutelartige, weiche Kratz-Schutzhandschuhe. Sie werden über die Hand gestülpt, am Handgelenk fixiert und können nicht eigenständig abgezogen werden. Ideal auch, um das Öffnen von Verschlüssen zu erschweren. Schutzhandschuhe vor Kratzen und Nesteln sind waschbar und zählen daher nicht zu den Pflegehilfsmitteln zum Einmal-Gebrauch.

Desinfektionsmittel

Nach dem GKV-Hilfsmittelverzeichnis (PG54, AO99, UG02) „haben Hände- und Flächendesinfektionsmittel eine keimvermindernde Wirkung und dienen dem Schutz der Pflegeperson“. Hier sind beide Unterarten der Desinfektionsmittel bereits angesprochen:

Hände desinfizieren © RRF, stock.adobe.com
Hände desinfizieren © RRF, stock.adobe.com
  • Desinfektionsmittel für die Hände: Händedesinfektion schützt hygienisch vor Keimen und verringert das Risiko von Infektionskrankheiten. Handdesinfektionsmittel ist flüssig und wird auf den Händen verrieben. Ohne Farbstoffe und Parfüm hergestellte Mittel sind besonders hautverträglich. Für unterwegs sind Desinfektionstücher im Handel erhältlich.
  • Desinfektionsmittel für Flächen: Türklinken, Waschbecken, WC-Sitze – fast überall können Krankheitserreger lauern. Eine penible Flächendesinfektion beugt einer Übertragung vor. Meist wird das Mittel einfach aufgesprüht. Für empfindliche Oberflächen sind alkoholfreie Schaum-Desinfektionsmittel eine gute Wahl.
Tipp: Derzeit werden auch praktische Sets angeboten. Sie enthalten neben verschiedenen Desinfektionsmitteln meist auch eine oder mehrere Mund-Nase-Masken.
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Das leistet die Pflegekasse

Die Pflegekassen erstatten „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ bis zu einem Betrag von 40 Euro im Monat. Darüber hinaus gehende Kosten müssen die Versicherten selbst tragen. Ein ärztliches Rezept ist nicht nötig, es reicht, wenn die pflegende Person einen Antrag bei der Pflegekasse stellt. Bei anerkanntem Pflegegrad erfolgt die Genehmigung der Kasse. Wichtig: Der Antrag muss in der Regel nur einmal gestellt werden. Der Anspruch läuft dann solange weiter wie die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch benötigt werden.

Pflegkasse © MQ Illustrations, stock.adobe.com
Das leistet die Pflegekasse? © MQ Illustrations, stock.adobe.com

Andere zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel

Manche Hilfsmittel sind von den Pflegehilfsmitteln kaum zu unterscheiden, zählen aber dennoch nicht dazu. So ist es zum Beispiel bei Inkontinenzartikeln. Der Grund: Blasenschwäche ist nicht unbedingt chronisch und oft behandelbar. Bei den sogenannten Verbrauchshilfsmitteln kommt die Krankenkasse für die Kosten auf. Die Versicherten übernehmen nur die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung. Ausführliche Informationen zur Inkontinenzversorgung erhalten Sie im Beitrag Hilfsmittel bei Inkontinenz

Pflegehilfsmittel © MQ Illustrations, stock.adobe.com
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