Rechtliche Rahmenbedingungen für Elektromobile
Elektromobile mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 15 km/h gelten als motorisierte Krankenfahrstühle. Dies ist in § 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegt, der zudem besagt, dass ein Führerschein oder eine sonstige Fahrerlaubnis zum Führen eines Elektromobils nicht erforderlich ist.

In der Praxis bedeutet das, dass Sie mit einem neu erworbenen Elektromobil gleich losfahren und auch am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Auch die Zulassung durch das örtliche Straßenverkehrsamt ist nicht erforderlich, denn generell sind Kraftfahrzeuge mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h zulassungsfrei (gemäß § 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).

Darf jeder ein Elektromobil fahren?
Auch wenn für das Führen eines Elektromobils kein Führerschein und keine spezielle Fahrerlaubnis benötigt werden, gibt es dennoch einige juristische Rahmenbedingungen:
- Mindestalter des Fahrers: 15 Jahre.
- Jugendliche mit Behinderungen oder Kinder unter 15 Jahren dürfen ausschließlich Elektromobile mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h benutzen.
- Die generellen Straßenverkehrsregeln müssen dem Fahrer vertraut sein.
- Der Fahrer muss körperlich und geistig in der Lage sein, das Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu bewegen.
Wo kann und darf ich mit einem Elektromobil fahren?
Auch für Krankenfahrstühle gelten die allgemeinen Straßenverkehrsvorschriften. Konkret bedeutet das: Sie dürfen mit einem Elektromobil grundsätzlich auf dem Bürgersteig oder anderen Fußwegen fahren, und dabei müssen Sie natürlich Rücksicht auf andere Fußgänger, Kinder, Hunde oder geparkte Fahrzeuge nehmen. Außerhalb von geschlossenen Ortschaften dürfen Sie zudem auch kombinierte Rad- und Fußwege benutzen.

Ist kein Fußweg vorhanden, dürfen Sie auch auf der Straße fahren, ohne dabei den fließenden Verkehr zu behindern. Fahren Sie also auf der rechten Fahrspur und dort so weit rechts wie möglich, damit schneller fahrende Autos Sie gefahrlos überholen können.

Wenn Sie mit dem Elektromobil unterwegs sind, muss Ihre Fahrgeschwindigkeit stets den Fahrbahnbedingungen, der Sichtweite und dem Verkehr angepasst sein. Daher dürfen Sie bei der Benutzung von belebten Fußwegen, etwa in der Fußgängerzone, nur Schrittgeschwindigkeit fahren – das entspricht einem Tempo von 6 km/h oder weniger.

Ein Rechtsanspruch auf Beförderung besteht jedoch nicht. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Urteil aus dem Jahr 2015 festgestellt. Demnach werden E-Scooter „nur dann befördert, wenn dadurch die Betriebssicherheit und andere Fahrgäste nicht gefährdet werden können.“ (Az. 13 B 159/15).
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Ist eine Betriebserlaubnis der Zulassungsbehörde erforderlich?
Elektromobile mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h sind zwar grundsätzlich zulassungspflichtig, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist jedoch ausreichend. Das bedeutet, dass der Hersteller das Modell einmalig vorstellt, zum Beispiel beim TÜV. Dort wird dann die Betriebserlaubnis für dieses Modell dauerhaft erteilt. Für Sie bedeutet das, dass Sie ein Elektromobil weder an- noch ummelden müssen, bevor Sie es benutzen.

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Muss ich einen Helm tragen oder einen Gurt anlegen?
Eine Helmpflicht besteht bei Elektromobilen nicht. Diese Regelung gilt für alle Modelle, unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit. Und auch von der Gurtpflicht sind Sie als Fahrer eines motorisierten Krankenfahrstuhls befreit. Allerdings steht es Ihnen frei, einen Schutzhelm zu tragen, der Ihr Sichtfeld nicht einschränkt, um im Falle eines Sturzes oder Unfalls Ihren Kopf zu schützen.


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