Elektromobile – Regeln im Straßenverkehr

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Nach dem Verkehrsrecht in Deutschland ist ein Elektromobil ein Krankenfahrstuhl, der Fahrer muss sich daher an die allgemeinen Straßenverkehrsvorschriften halten. Im Vergleich zum Auto oder Motorrad gibt es jedoch einige Unterschiede: So müssen Sie sich bei einem E-Mobil nicht anschnallen und auch keinen Helm tragen, bevor Sie losfahren. Auch einen Führerschein brauchen Sie nicht, Sie müssen jedoch grundsätzlich in der Lage sein, das Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu bewegen, ohne sich oder andere dabei zu gefährden.

Auf welchen Wegen darf ich mit einem Elektromobil fahren?

Wenn Sie mit Ihrem Elektromobil am öffentlichen Verkehr teilnehmen wollen, brauchen Sie eine funktionsfähige Beleuchtungsanlage (auch dann, wenn Sie nur tagsüber fahren), bestehend aus Fahrscheinwerfer, Rückleuchten, Blinker sowie Rück- und Seitenstrahler. Überprüfen Sie regelmäßig die Funktion der Beleuchtungsanlage und reinigen Sie die Reflektoren, wenn sie durch Staub oder Straßendreck verschmutzt sind.

Elektromobil: Regeln im Straßenverkehr
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Sie dürfen mit Ihrem E-Mobil Fußgängerwege benutzen oder, wenn kein Fußgängerweg vorhanden ist, auf der Straße fahren. In jedem Fall müssen Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit dabei den Fahrbahnbedingungen und dem Verkehr anpassen, was auf Fußwegen und in Fußgängerzonen Schrittgeschwindigkeit bedeutet. Radwege dürfen Sie nicht befahren, eine Ausnahme sind kombinierte Rad- und Fußwege außerhalb von geschlossenen Ortschaften.

Elektromobil auf dem Bürgersteig © Ingo Bartussek, stock.adobe.com
Elektromobil auf dem Bürgersteig © Ingo Bartussek, stock.adobe.com

Halten Sie bei Fahrten auf der Straße unbedingt möglichst rechts und bedenken Sie, dass Sie von Autofahrern nicht immer gut gesehen und erkannt werden. Fahren Sie daher vorausschauend und beachten Sie die geltenden Vorfahrtsregeln.

Fußgängerweg nicht vorhanden: Elektromobil auf der Strasse © robypangy, stock.adobe.com
Fußgängerweg nicht vorhanden: Elektromobil auf der Strasse © robypangy, stock.adobe.com
Hinweis: Mit einem Elektromobil dürfen Sie unter keinen Umständen eine Bundesautobahn oder Schnellstraße benutzen!

TIPP

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Ampeln, Zebrastreifen oder Bahnübergänge (beschrankt oder unbeschrankt) gelten für Fahrer von Elektromobilen ebenso wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Das gilt auch für Einbahnstraßen, in die Sie nicht entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung einbiegen dürfen, auch wenden ist nicht erlaubt. Und ebenso sind Sie verpflichtet, an einem Stoppschild zu halten und erst loszufahren, wenn es der Verkehr erlaubt.

Elektromobil: Sicherheit im Straßenverkehr
Elektromobil: Sicherheit im Straßenverkehr
Vorsicht bei Überquerung der Straße © Ingo Bartussek, stock.adobe.com
Vorsicht bei Überquerung der Straße © Ingo Bartussek, stock.adobe.com

Sind Sie auf Fußwegen oder in einer Fußgängerzone unterwegs, müssen Sie besondere Rücksicht auf andere Fußgänger nehmen. Fahren Sie keinesfalls schneller als Schrittgeschwindigkeit und sehen Sie immer in die Richtung, in die Sie lenken und fahren. Achten Sie auch auf kleinere Fußgänger wie Kinder oder Hunde, diese könnten Sie mit Ihrem Elektromobil anfahren und verletzen.

Rechtliche Fragen © vege, stock.adobe.com
Elektromobile: Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtliche Rahmenbedingungen für Elektromobile Elektromobile mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 15 km/h gelten als motorisierte Krankenfahrstühle. Dies ist in… weiterlesen

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