Elektromobile: Fördermöglichkeiten

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Elektromobile stellen eine Sonderform von Elektrorollstühlen dar und sind somit ein anerkanntes Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherungen. Das macht sie als Mobilitätshilfe generell förderungsfähig, das heißt Ihre Krankenkasse kann sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Anschaffungskosten für Ihr Elektromobil beteiligen.

Fördermittel- und Zuschüsse nutzen © DOC Rabe Media, stock.adobe.com
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Mobilität auf Rezept

Grundsätzlich benötigen Sie für eine Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung der Krankenkasse eine ärztliche Verordnung. Sie belegt, dass Sie ein Elektromobil als medizinisches Hilfsmittel benötigen, und kann von einem Haus- oder Facharzt bei bestimmten medizinischen Indikationen ausgestellt werden. Sprechen Sie daher zunächst mit Ihrem Arzt darüber, ob bei Ihnen eine solche Indikation vorliegt, und lassen Sie sich dann ein entsprechendes Rezept ausstellen. Sofern Sie sich bereits für ein bestimmtes Modell entschieden haben, sollten Sie Ihren Arzt darüber informieren, damit dieser das Modell auf der Verordnung vermerken kann. Das beschleunigt die Prüfung bei der Krankenkasse.

Elektromobil: Übernahme durch die Krankenkasse
Elektromobil: Übernahme durch die Krankenkasse

Das Rezept sollten Sie dann zum Händler mitnehmen und dort abgeben, damit dieser das erforderliche Genehmigungsverfahren einleiten kann. Dazu erstellt der Händler einen Versorgungsvorschlag, der gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung zur Prüfung bei der Krankenkasse eingereicht wird. Die Kasse prüft den Vorschlag und die Kosten und entscheidet dann, ob und in welcher Höhe eine Kostenübernahme möglich ist.

Zuerst Kostenbeteiligung der Krankenkasse abklären © Stockfotos MG, stock.adobe.com
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Mehr als die Grundversorgung übernehmen die Krankenkassen nicht

Grundsätzlich sind die gesetzlichen Krankenkassen nur dazu verpflichtet, die Kosten für eine notwendige Mobilitätshilfe zu übernehmen. Konkret bedeutet das: Nur einfache Elektromobile mit einer Geschwindigkeit von maximal 6 km/h werden gefördert. Wenn Sie Wert auf eine bessere Ausstattung, mehr Leistung und Komfort oder einfach eine höhere Fahrgeschwindigkeit legen, müssen Sie die Mehrkosten für Ihre Wunschlösung selber finanzieren. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall nur die Kosten für die Grundversorgung, den Rest tragen Sie. Allerdings ist auch eine solche „wirtschaftliche Aufzahlung“ im Einzelfall durch den Kostenträger – Ihre Krankenkasse – zu genehmigen.

Im Falle einer Ablehnung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und eine erneute Prüfung zu veranlassen.

Fördern und fordern

Wenn die Kosten für Ihr Elektromobil übernommen werden sollen, müssen Sie neben der medizinischen Notwendigkeit auch nachweisen, dass Sie grundsätzlich fahrtauglich sind. Ihre Fahrtauglichkeit müssen Sie im Rahmen einer Probefahrt unter Beweis stellen, deren Bericht an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Ebenso müssen Sie nachweisen, dass Sie das zur Verfügung gestellte Hilfsmittel zuverlässig gegen Witterungseinflüsse, Diebstahl und Beschädigung schützen. Optimal ist es, wenn Sie Ihr Elektromobil nach Benutzung in einem abgeschlossenen, witterungsgeschützten Raum lagern können, etwa einer Garage. Dazu empfiehlt sich in jedem Fall der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, um sich bei Schäden gegen Dritte finanziell abzusichern.

Elektromobil Tauglichkeit
Elektromobil Tauglichkeit

Oft wird die Verordnung zunächst nur befristet erteilt, etwa weil eine Verletzung nach einigen Monaten ausgeheilt sein wird und Sie dann nicht mehr auf das Hilfsmittel angewiesen sind. In einem solchen Fall kann es sein, dass Ihre Krankenkasse mit bestimmten Leistungserbringern Verträge geschlossen hat und Ihnen für Ihre Verordnung ein Leihgerät zur Verfügung gestellt wird. Der Vorteil hierbei ist, dass Sie nur einen geringen Zuzahlungsbetrag leisten müssen. Allerdings sind Sie dazu verpflichtet, das Leihgerät pfleglich zu behandeln und bei einem Fortbestehen der Immobilität eine Folgeverordnung einzureichen, über die dann die Krankenkasse erneut entscheiden muss.

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Mit dem Elektromobil einkaufen © tbel, stock.adobe.com
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Selbstzahler können Kosten steuerlich geltend machen

Wenn Sie die Kosten für Ihr Elektromobil ganz oder teilweise selber übernehmen, können Sie sie bei Ihrer Steuererklärung berücksichtigen, sofern Sie die medizinische Notwendigkeit nachweisen können. Verbucht werden die Kosten dann für „Hilfsmittel im engeren Sinne“. Zusammen mit den Rechnungen sollten Sie auch eine Bescheinigung Ihres Arztes einreichen, mit der Sie die medizinische Notwendigkeit nachweisen und belegen können.

Das gilt auch für mögliche Folgekosten wie erforderliche Umbauarbeiten in Ihrem Haus oder Ihrer Garage, die notwendig sind, um das Elektromobil sicher nutzen oder unterstellen zu können.

Geld © Gina Sanders, stock.adobe.com
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