Hörgeräte: Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen?
Im Beitrag Hörgeräte Kosten stellen wir Ihnen die 5 gängigen Leistungsklassen vor. Da sich die Kosten nach der Leistung ausrichten, sind diese zugleich auch als Preisklassen zu verstehen. Jeder Hörakustiker ist verpflichtet, mindestens ein Modell aus der Basisklasse zu führen.
Die Kosten dafür werden zu 100% von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sie zahlen lediglich die Rezeptgebühr in Höhe von 10 €. Aber auch bei höheren Ansprüchen lässt die Krankenkasse Sie nicht alleine. Lesen Sie hier, welche Zuschüsse Ihnen zustehen und was privat Versicherte erwarten können.
Gesetzliche Krankenversicherung: Fester Zuschuss für alle
Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren einen Zuschuss zum Hörgerät, wenn aus medizinischen Gründen verordnet wurde. D.h. Ihr Arzt muss festgestellt haben, dass ein Hörverlust besteht und es sinnvoll ist, diesen mit einem Hörgerät auszugleichen. Mit der ärztlichen Verordnung in der Tasche führt Ihr Weg zum Hörgeräteakustiker – oder besser zwei oder drei Spezialisten, damit Sie die Leistungen vergleichen können. Bitte erkundigen Sie sich zuvor bei Ihrer Krankenkasse, wer als Vertragspartner gelistet ist.
Haben Sie das geeignete Gerät gefunden, erstellt der Akustiker einen Kostenvoranschlag und reicht diesen zusammen mit der Verordnung ein. In der Regel wird Ihnen die Kasse einen Festbetrag in Höhe von derzeit 784,94 € bei einem Gerät und von 1.412,89 € bei zwei Geräten zusagen. Der Abzug von 20% für das zweite Gerät entspricht dem Rabatt, den Hörgeräteakustiker üblicherweise gewähren. Mehr zu den inkludierten Serviceleistungen erfahren Sie in den Beiträgen Hörgerät finden und Hörgeräte Kosten, Abschnitt Folgekosten.
Für den genannten Betrag erhalten Sie eine Hörhilfe der Basisklasse, auch Kassengerät genannt. Dieses muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, erfüllt in der Regel jedoch nur die Grundbedürfnisse. Dazu gehört beispielsweise die Signalverarbeitung, die zwischen Umgebungsgeräuschen und Sprache unterscheidet. Für ein zufriedenstellendes Hörerlebnis ist gerade bei zuzahlungsfreien Hörgeräten ein minuziöses Einstellen besonders wichtig. Ihr Akustiker weiß das Beste aus Ihrem Hörsystem herauszuholen.
Je nach individuellen Ansprüchen kosten Hörgeräte das Doppelte oder sogar Vierfache des Kassenzuschusses. Die Mehrkosten für die Extras tragen die Versicherten selbst. Welche Annehmlichkeiten die vier höheren Klassen bieten, erfahren Sie im entsprechenden Abschnitt zu den Hörgeräte-Kosten.
Private Krankenversicherung: Individuelle Vereinbarung statt Festbetrag
Sind Sie privat versichert, gehen Sie im Prinzip genauso vor wie gesetzlich Versicherte. Sie genießen jedoch einen entscheidenden Vorteil: Die privaten Krankenversicherungen sind nicht an feste Zuschüsse gebunden, sondern können sich großzügiger zeigen. Zumeist erstatten sie die gesamten Kosten eines Hörsystems aus dem mittleren Preissegment (Einstiegs- und Mittelklasse). Wie hoch die Tarife tatsächlich sind, entnehmen Sie den Versicherungsunterlagen. Lautet die Formulierung dort „angemessene Hörhilfe“ oder ähnlich, ist der HNO-Arzt oder Hörakustiker frei, die medizinisch notwendigen Funktionen zu definieren. Den zweiten Unterschied zur Vorgehensweise bei einer gesetzlichen Krankenkasse kennen Sie bereits: Sie selbst reichen den Kostenvoranschlag des Hörgeräteakustikers bei Ihrer Krankenkasse ein.
Private Hörgeräte-Versicherung
Der feste Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen erlaubt zum Nulltarif lediglich ein Basismodell. Für höherwertige Hörgeräte kann daher eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein. Um die passenden Leistungen zum günstigsten Tarif ausfindig zu machen, bieten sich die Vergleichsportale Internet an. Am besten, man sucht mit den Stichwörtern Hörgeräte, Zusatzversicherung und Vergleich.
Wer keinen Internetzugang hat, bekommt Auskunft bei der Verbraucherberatung, verschiedenen Arbeitskreisen, Verbänden und Selbsthilfegruppen. Eine Möglichkeit ist auch, mehrere Versicherungen anzurufen oder anzuschreiben. Man wird Ihnen das Informationsmaterial gerne zusenden. Sie sind nicht auf die Partner-Versicherung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angewiesen.
Hörgerät finanzieren und steuerlich absetzen
Hörgeräte sind teuer und daher oft nicht so locker aus der Tasche zu bezahlen. Fragen Sie Ihren Akustiker: Viele Hörgeräte-Spezialisten bieten eine Ratenfinanzierung an.
Der Staat ist weniger behilflich: Hörgeräte können in der Steuererklärung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Grund: Das Hörgerät wird nicht nur beruflich, sondern auch privat genutzt. Dennoch räumt das Finanzamt eine Möglichkeit ein, die Kosten von der Steuer abzusetzen. Es stuft sie wie beispielsweise eine Krankheit oder eine Bestattung als außergewöhnliche Belastung ein. Alle Zuzahlungen und Folgekosten, also auch Zubehör, Batterien und eventuelle Fahrtkosten, werden berücksichtigt. Wichtig dafür ist, von Anfang an die Belege zu sammeln.
Hörgeräte Kosten
Was muss ich für ein gutes Hörgerät bezahlen? Der Markt für Hörgeräte ist nicht leicht zu überschauen. Selbst bei baugleichen… weiterlesen