Hilfsmittel in Bad, Dusche und WC – Kosten und Finanzierung
Wer im Eigenheim Barrieren reduzieren will, etwa weil er oder ein Familienmitglied krank oder von Krankheit bedroht ist oder weil er einfach schon jetzt für das Alter vorsorgen möchte, der muss nicht unbedingt viel Geld in die Hand nehmen. Viele kleine und größere Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern, lassen sich schon mit geringem finanziellem Aufwand verwirklichen. Einige davon müssen zwar aus eigener Tasche bezahlt werden, doch bei vielen anderen gibt es durchaus Möglichkeiten, Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Höhe der Zuwendungen hängt jedoch immer vom ganz konkreten Einzelfall ab. Es gibt verschiedene Stellen, die über die Möglichkeiten einer Finanzierung informieren, wie zum Beispiel der Sozialverband VdK, kommunale Beratungsstellen oder regionale Pflegestützpunkte.
Der Staat fördert bestimmte bauliche Maßnahmen bereits dann, wenn noch gar keine akute Notwendigkeit besteht. Es gibt
- zinsgünstige Kredite, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den barrierefreien Umbau des Badezimmers vergeben werden und
- Fördergelder in Form von Investitionszuschüssen von bis zu 5000 Euro.
Stellen Sie Ihren Antrag immer vor dem Beginn der Bauarbeiten bzw. vor der Erteilung von Aufträgen an entsprechende Fachbetriebe. Zudem gibt es auch noch die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer:
Bundesländer | Adressen |
---|---|
Baden-Württemberg | Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-BANK) |
Bayern | Staatsministerium des Innern |
Berlin | Investitionsbank Berlin (IBB) |
Brandenburg | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
Bremen | kom.fort |
Hamburg | Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz |
Hessen | Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) |
Mecklenburg-Vorpommern | Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie |
Niedersachsen | Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter |
Nordrhein-Westfalen | NRW.BANK |
Rheinland-Pfalz | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) |
Saarland | Ministerium für Soziales, Gesundheit,Frauen und Familie |
Sachsen | Sächsische Aufbaubank |
Sachsen-Anhalt | Investitionsbank Sachsen-Anhalt |
Schleswig-Holstein | Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) |
Thüringen | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft |
Diese Kosten übernehmen Kranken- und Pflegekassen
Für die Anschaffung oder Montage barrierefreier Hilfsmittel können Zuschüsse von den Kassen gewährt werden:
Kasse | Voraussetzung | Förderbeispiele |
---|---|---|
Krankenversicherung | Ärztliche Verordnung |
|
Pflegeversicherung | Einstufung in eine Pflegestufe |
|
Ein Antrag auf Kostenübernahme muss jeweils vor der Anschaffung bzw. der Installation der entsprechenden Hilfsmittel eingereicht werden. Kosten fallen also gegebenenfalls nur für eine Zuzahlung (für Erwachsene mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel) an, falls man nicht ohnehin davon befreit ist.
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