Lifter, Umsetz- und Aufrichthilfen: Kosten

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Lifter, Umsetz- und Aufrichthilfen – Anschaffung, Kostenerstattung und Nutzung

Kostenbeteiligung der Krankenkasse © Stockfotos MG, fotolia.com
Kostenbeteiligung der Krankenkasse © Stockfotos MG, fotolia.com

Bei der Anschaffung von Hilfsmitteln müssen vorab grundsätzlich einige wichtige Fragen geklärt werden, denn ob ein bestimmtes Produkt sinnvoll ist oder nicht, hängt von ganz verschiedenen Kriterien ab:

  • Verfügt der Betroffene über aus reichend Kraft und Koordinationsvermögen, um das Hilfsmittel selbst zu bedienen oder
  • benötigt er hierzu die Unterstützung einer weiteren Person?
  • Wie stark ist die Belastung für die unterstützende Person und
  • wie kann diese unter Umständen entlastet werden?
  • Welche Hilfsmittel sind für die unmittelbare häusliche Umgebung des Betroffenen geeignet?
  • Sind gegebenenfalls Umbauten erforderlich und falls ja, welche?

Der erste Ansprechpartner für Hilfsmittel ist normalerweise immer der Hausarzt oder ein Facharzt. Mit diesem sollten Sie vorab klären, welche Lösungen es für das konkrete Problem beim Heben, Umsetzen und Aufrichten gibt. Auch die Pflegeberater der Pflegekassen und der Kommunen beraten Sie falls erforderlich gerne ausführlich in den Pflegestützpunkten vor Ort.

Aufstehhilfe © WavebreakMediaMicro, stock.adobe.com
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Lifter fallen im Hilfsmittelverzeichnis und im Pflegehilfsmittelkatalog unter die Produktgruppe „Mobilitätshilfen“. Diese Hilfsmittel sollen Versicherten mit einer Krankheit oder einer Behinderung bei einem Positionswechsel wie dem Aufrichten unterstützen und zwar so, dass sie diese weitgehend selbstständig oder mit erheblich reduziertem Unterstützungsaufwand durch eine Hilfs- oder Pflegeperson ausführen können.

Aufstehhilfen und Umsetzhilfen Kosten
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Außerdem sollen Mobilitätshilfen auch die Kommunikation, die Körperpflege, die Nahrungsaufnahme und die Ausscheidung ermöglichen. Wenn sie aus Sicht des behandelnden Arztes erforderlich sind und von ihm per Rezept verordnet werden, so werden die Kosten dafür in aller Regel von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Meist muss eine geringfügige Zuzahlung von 10,- € Eigenanteil geleistet werden, sofern keine Befreiung vorliegt. Der Lifter ist dann jedoch Eigentum der Versicherung. Er darf nicht verschenkt oder verkauft werden. Wenn er nicht mehr gebraucht wird, ist der Eigentümer darüber zu informieren. Werden die Hilfsmittel nur kurzfristig benötigt, kann man sie auch ausleihen und natürlich ist es jederzeit möglich, entsprechende Hilfsmittel privat zu kaufen.

Patientenlifter © belahoche, stock.adobe.com
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Hilfsmittel richtig einsetzen – kostenlose Pflegekurse besuchen!

Wenn Sie selbst pflegender Angehöriger sind, sollten Sie unbedingt einen Pflegekurs der Krankenkassen oder der Pflegekassen besuchen. Die Kurse sind kostenlos und vermitteln viele wertvolle Informationen und Kenntnisse, darunter zum Beispiel auch die richtigen Techniken zum Gebrauch von Hilfsmitteln wie Hebelifter etc. Und natürlich dienen diese Pflegekurse auch dem ganz persönlichen Austausch mit anderen Betroffenen, der unter Umständen sehr hilfreich sein kann. Fragen Sie bei Bedarf einfach direkt bei der zuständigen Kasse an, denn auf Wunsch kann ein solcher Kurs sogar bei Ihnen zuhause durchgeführt werden!

Kurse für privat Pflegende
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  • Probieren Sie vor der Anschaffung alle Funktionen aus und entscheiden Sie erst dann, welches Hilfsmittel auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und Ihre Probleme so optimal wie möglich löst.
  • Lesen Sie die Gebrauchsanweisung! Informieren Sie sich vor dem ersten Einsatz über die Handhabung und über Risiken, die im Umgang mit dem Hilfsmittel entstehen können.
  • Stellen Sie Geräte wie den Lifter etc. bei Nichtgebrauch immer fest und achten Sie darauf, dass das Hilfsmittel gesichert ist.
  • Überprüfen Sie das Hilfsmittel regelmäßig auf Zustand und Funktion. Sorgen Sie dabei auch für die Einhaltung der Hygienevorschriften.
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Wartung und Reparatur

Wenn das Hilfsmittel nicht einwandfrei funktioniert, muss immer eine Prüfung durch einen zertifizierten Fachmann erfolgen, damit die Sicherheit gewährleistet ist. Für gewöhnlich erhalten Sie zusammen mit dem Gerät einen Wartungsplan vom Hersteller bzw. Fachverkäufer. Dieser unterstützt Sie im Zweifelsfall bei der Wartung und bei allen notwendigen Reparaturen.

Hat die Kranken- oder Pflegekasse das Hilfsmittel finanziert, kommt es in der Regel auch für Kosten auf, die durch Wartung oder Reparaturen entstehen. Dafür müssen Sie nur dann selbst aufkommen, wenn Sie die Hebehilfe privat gekauft haben.

Aufstehhilfe © WavebreakMediaMicro, stock.adobe.com
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