Stundenweise Seniorenbetreuung

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Stundenweise Seniorenbetreuung: Das müssen Sie wissen

Wenn mit zunehmendem Alter die sozialen Kontakte immer weniger werden, dann führt das irgendwann zu Einsamkeit. Sofern hauptsächlich Sie als Angehöriger sich um den sozialen Austausch kümmern, kann das trotz aller Bemühungen auf Dauer sowohl eintönig als auch belastend sein. Denn erstens sind auch Ihre Freizeit und psychischen Ressourcen begrenzt und zweitens sind die Ideen für sinnvolle Beschäftigung oder die Gesprächsthemen irgendwann erschöpft.

Gesellschaftsspiele können bei der Seniorenbetreuung eingeplant werden © VadimGuzhva, stock.adobe.com
Auch Gesellschaftsspiele können bei der stundenweisen Seniorenbetreuung eingeplant werden © VadimGuzhva, stock.adobe.com

Möglicherweise leben Sie aber auch nicht im unmittelbaren Umfeld Ihrer älteren Angehörigen und können ihn deshalb nicht regelmäßig besuchen. In allen diesen Situationen kann eine stundenweise Betreuung durch eine externe Person sehr entlastend sein. Denn der Austausch mit haushaltsfremden Personen ist anregend, fördert den Erhalt der kognitiven Fähigkeiten und entlastet Sie als Angehörigen. Sie gewinnen wertvolle Zeit für sich und müssen sich nicht ständig fragen, ob ihr Angehöriger vereinsamt, weil Sie nicht dort sein können. Die stundenweise Seniorenbetreuung dient als Ergänzung zur Pflege durch Angehörige oder zur Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. Ersetzen kann sie diese aber nicht.

Zeitlich begrenzte Betreuung von Senioren
Zeitlich begrenzte Betreuung von Senioren

Was kann stundenweise Seniorenbetreuung?

Wie das Wort schon sagt: Die Betreuung erfolgt stundenweise. Das bedeutet, dass Ihr Angehöriger tagsüber für einen begrenzten Zeitraum betreut wird. Seitens der Pflegekasse steht dafür ab Pflegegrad 1 ein monatliches Budget zur Verfügung: Die sogenannten Entlastungsleistungen beziehungsweise der Entlastungsbetrag. In der Regel gilt als stundenweise Seniorenbetreuung das, was der Senior als Alltagsbedürfnis empfindet, welches aber nicht permanent durch das soziale Umfeld abgedeckt werden kann. Unter diese Betreuung fallen zum Beispiel folgende Dinge:

  • Aktivierende Pflege, also beispielsweise Gesellschaft beim Kaffeetrinken, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Basteln, Singen oder vieles mehr
  • Da sein, zuhören, Hand halten
  • Begleitung zum Einkaufen, zum Arzt, zu Behörden, auf den Friedhof
  • Spaziergänge
  • Hilfe im Haushalt, etwa bei der Wäsche oder der Reinigung der Wohnung
  • Adäquate Betreuung bei Demenz durch Betreuungskräfte mit entsprechender Qualifikation, auch Nachtwachen sind möglich
  • Nur bei Pflegegrad 1: zusätzlich auch Unterstützung bei grundpflegerischen Bedürfnissen wie bei der Körperpflege oder Hilfe beim Toilettengang

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Erwünschte Leistungen vorab besprechen

Was genau die Betreuungskraft tun soll, sollte vorab in einem Gespräch geklärt werden. Je nachdem, ob Sie die stundenweise Betreuung über einen ambulanten Pflegedienst oder privat über selbstständige Alltagshelfer organisieren, muss vorher klar sein: Was konkret wird während der stundenweisen Betreuung erwartet? Wenn vorher vereinbart wurde, dass die Zeit für Gesellschaftsspiele und Spaziergänge genutzt werden soll, sollten Sie nicht plötzlich erwarten, dass die Betreuungskraft die Fenster putzt und die Wäsche bügelt. Solche unausgesprochenen Erwartungen führen sonst möglicherweise zu Irritationen. Sollte der Bedarf sich ändern, besprechen Sie dies. So bleibt ein gutes Verhältnis zwischen der Betreuungskraft und Ihrem Angehörigen sowie Ihnen erhalten.

Sozialkontakte sind sehr wichtig © highwaystarz, stock.adobe.com
Soziale Kontakte und Zeitvertreib sind elementarer Bestandteil der stundenweisen Seniorenbetreuung © highwaystarz, stock.adobe.com

Grenzen der stundenweisen Seniorenbetreuung

Die Idee hinter der stundenweisen Seniorenbetreuung ist die Entlastung der Angehörigen sowie die Vermeidung sozialer Isolation. Da die konkreten Leistungen relativ frei gestaltbar sind, ist diese Betreuung sehr flexibel und gut der jeweiligen Situation anpassbar. Aber: Betreuungskräfte erbringen keine Behandlungspflege. Denn eine reine Betreuungskraft braucht grundsätzlich keine besondere Qualifikation. Dennoch gibt es viele Betreuungskräfte, die sich mit einer entsprechenden Fortbildung für die Betreuung von Senioren oder sogar für dementiell veränderte Menschen qualifiziert haben. Medizinische Versorgung ist aber grundsätzlich nicht Teil der stundenweisen Seniorenbetreuung. Wenn Sie die eventuell notwendige medizinische Versorgung nicht selbst übernehmen können, müssen Sie dafür Fachpersonal über einen Pflegedienst in Anspruch nehmen.

Betreuungskräfte leisten keine medizinischen Dienstleistungen
Betreuungskräfte erbringen keine medizinischen Dienstleistungen

Aber auch bezüglich der Grundpflege von betreuten Personen ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 kann die stundenweise Seniorenbetreuung an ihre Grenzen stoßen.

Sonderfall Demenz

Die stundenweise Seniorenbetreuung stößt bei der Grundpflege von Personen mit keinem oder mit Pflegegrad 1 an ihre Grenzen, sobald der Bedarf bezüglich der Qualität und Quantität deutlich überschritten wird. Wenn etwa ein Senior mit der Zeit nicht mehr nur stundenweise, sondern beispielsweise aufgrund von fortschreitender Demenz eher rund um die Uhr Betreuung benötigt oder zunehmend problematische Verhaltensweisen entwickelt, so reicht die stundenweise Betreuung nicht mehr aus. In diesem Fall sind eventuell die Tages- oder Nachtpflege oder sogar eine 24-Stunden-Betreuung und die Einbeziehung eines Pflegedienstes die bessere Wahl.

Mehrbedarf bei der Grundpflege

Wenn der grundpflegerische Aufwand für die betreute Person in Pflegegrad 1 sukzessive immer mehr Zeit in Anspruch nimmt, lohnt ein Antrag auf Einstufung in einen höheren Pflegegrad. Dadurch können Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, die diesen höheren grundpflegerischen Bedarf berücksichtigen. Dadurch kann die stundenweise Betreuung auch wieder für ihre eigentliche Bestimmung genutzt werden: die Entlastung von Angehörigen und die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte.

Tipp: Grundsätzlich sollten Sie stets ein Auge darauf haben, ob sich der Zustand beziehungsweise die Selbstständigkeit Ihres Angehörigen mit der Zeit verschlechtert. Das gilt sowohl psychisch wie auch physisch. Solche Veränderungen sollten Sie schriftlich dokumentieren. Denn sofern Sie die Einstufung in einen höheren Pflegegrad anstreben, helfen Ihnen diese Notizen bei der Begründung gegenüber der Pflegeversicherung.
Es wird geholfen beim Waschen und der tägliche Hygiene © leno2010, stock.adobe.com
Hilfe bei der Körperpflege kann für Menschen mit Pflegegrad 1 auch über die zusätzlichen Betreuungsleistungen, den sogenannten Entlastungsbetrag, finanziert werden © leno2010, stock.adobe.com

Wer erbringt stundenweise Seniorenbetreuung?

Ambulante Pflegedienste oder selbstständige Alltagsbegleiter oder qualifizierte Betreuungskräfte bieten stundenweise Seniorenbetreuung an. Auch gibt es inzwischen Unternehmen, die sich auf die Vermittlung von Betreuungskräften in private Haushalte spezialisiert haben. Je nachdem, ob die betreute Person in einen bestimmten Pflegegrad eingestuft ist, erbringen diese Anbieter stundenweise die entsprechenden Betreuungs- oder auch grundpflegerischen Leistungen.

Was kostet stundenweise Seniorenbetreuung?

Die Kosten für stundenweise Seniorenbetreuung variieren. Denn je nach Anbieter werden unterschiedliche Stundensätze und Abrechnungszeiträume fällig. Grundsätzlich müssen Sie davon ausgehen, dass in jedem Fall der Mindestlohn fällig wird, bei zusätzlich qualifizierten Kräften, etwa im Bereich Demenzbetreuung, kann der Stundensatz entsprechend höher liegen. Zwischen zehn und 30 Euro können pro Stunde fällig werden.

In der Regel wird stundenweise abgerechnet, allerdings ist es auch üblich, dass Pflegedienste die Betreuungsleistungen viertelstündlich abrechnen. Das hängt davon ab, ob die Betreuungsleistung täglich und in geringem Umfang erbracht werden muss, oder zum Beispiel ob lediglich zweimal pro Monat ein Spielenachmittag oder die Begleitung zum Arzt oder zum Einkaufen eingerichtet werden soll.

Unsere Tipps zur stundenweisen Seniorenbetreuung
Unsere Tipps zur stundenweisen Seniorenbetreuung
Tipp: Holen Sie Vergleichsangebote ein. Sofern Sie die Betreuung nicht ohnehin über einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, lassen Sie sich Angebote von unterschiedlichen Anbietern machen. Denn die Stundensätze können stark variieren. zudem rechnen die meisten Anbieter eine Anfahrtspauschale ab. Auch diese ist in der Regel nicht immer gleich hoch.

Wer bezahlt die stundenweise Seniorenbetreuung?

Die Stundenweise Seniorenbetreuung können Sie entweder komplett selbst bezahlen oder, sofern Ihr Angehöriger in einen Pflegegrad eingestuft wurde, mindestens in Teilen über die Pflegekasse finanzieren. Das hängt von Ihrem Bedarf ab, denn der Betrag dieser monatlichen sogenannten Entlastungsleistung seitens der Pflegekasse ist gedeckelt. Wenn sie ihn voll ausgeschöpft haben, müssen Sie die Leistungen, die über den Betrag hinausgehen, selbst bezahlen. Wenn Sie den Betrag nicht voll ausschöpfen, so verfällt dieser aber nicht direkt.

Hinweis: Nicht ausgeschöpfte Leistungen summieren sich
Nicht genutzte Entlastungsleistungen verfallen nicht zum Monatsende. Sie summieren sich über mehrere Monate, sodass der Pflegebedürftige den Betrag auch zu einem späteren Zeitpunkt noch nutzen kann. Sollte Ihr Angehöriger bisher keine Entlastungsleistungen in Anspruch genommen haben, obwohl er bereits in einen Pflegegrad eingestuft worden ist, lohnt sich ein Anruf bei der Pflegekasse. Denn dort kann Ihnen Ihr zuständiger Sachbearbeiter genau Auskunft darüber geben, wie viel Geld Ihnen inzwischen zusteht. Im Zweifel kann auch eine Beratung bei einem Pflegestützpunkt hilfreich sein.
Pflegeversicherung © photocrew, stock.adobe.com
Über die Pflegeversicherung haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Anspruch auf Entlastungsleistungen. Mit diesem gedeckelten Betrag kann stundenweise Seniorenbetreuung je nach Bedarf vollständig oder in Teilen finanziert werden © photocrew, stock.adobe.com
Hilfe im Haushalt © pikselstock, stock.adobe.com
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Abtretungserklärung: Ja oder nein?

Das Geld für Entlastungsleistungen, die für stundenweise Seniorenbetreuung gedacht sind, wird von der Kasse erst erstattet, sobald Sie die Rechnungen eingereicht haben. Das bedeutet, dass Sie diese Rechnungen sammeln und den monatlich gedeckelten und sich unter Umständen mit der Zeit summierenden Betrag stets im Blick behalten müssen.

Damit Sie keine Rechnungen sammeln und einreichen müssen, können Sie dem Anbieter der Betreuungsleistungen eine sogenannte Abtretungserklärung unterschreiben. Üblich ist das vor allem, wenn Sie die Betreuung über einen ambulanten Pflegedienst organisieren. So kann der Pflegedienst direkt mit der Kasse abrechnen und Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und haben keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Achtung: Sobald Sie mehreren Anbietern gleichzeitig eine solche Abtretungserklärung unterschreiben, können theoretisch auch mehrere Anbieter gleichzeitig direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie bei Pflegegrad 1 grundpflegerische Hilfe durch einen Pflegedienst nutzen, zugleich aber noch eine selbstständige Alltagsbegleiterin aus der Nachbarschaft für einen Spielenachmittag engagieren. Das birgt allerdings die Gefahr, dass der eine Anbieter bereits mit der Pflegekasse abgerechnet hat, der zweite Anbieter danach aber nicht mehr mit der Kasse abrechnen kann, weil der Betrag für die Entlastungsleistungen bereits ausgeschöpft wurde.

Wenn Sie den Überblick über das bereits verbrauchte Budget behalten wollen, können Sie jederzeit bei der Kasse nachfragen. Bedenken Sie aber: Die Abrechnung seitens des Dienstleisters kann auch zeitverzögert erfolgen. Deshalb kann es passieren, dass zum Zeitpunkt Ihrer Nachfrage eine bereits erbrachte Leistung noch nicht abgerechnet ist und somit das Budget zu diesem Zeitpunkt auch nicht dem tatsächlichen Stand entspricht.

Bedenken Sie dies, bevor Sie einem Anbieter gestatten, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.

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