Verhinderungspflege

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Verhinderungspflege: Auszeit für pflegende Angehörige

Auch wenn Sie einen Angehörigen pflegen gibt es Tage, an denen Sie etwas anderes zutun haben. Oder Sie brauchen einfach einmal eine Pause. Vielleicht möchten Sie in den Urlaub fahren, oder Sie sind selbst für ein paar Tage krank. Für diese Fälle können Sie beziehungsweise ihr Angehöriger bei der Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Verhinderungspflege beantragen. Damit können Sie Vertretung während Ihrer Abwesenheit engagieren – für insgesamt maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr. Wenn Sie sehr kurzfristig erkranken und vorher keinen Antrag stellen konnten, kann der Antrag auf Verhinderungspflege auch rückwirkend gestellt werden.

Hilfe im Alltag © highwaystarz, fotolia.com
Entlastung im Alltag ist für viele pflegende Angehörige sehr wichtig © highwaystarz, fotolia.com
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege

Für wen kommt Verhinderungspflege in Frage?

Wenn Ihr Angehöriger mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist und Sie ihn seit mindestens sechs Monaten pflegen, hat ihr Angehöriger Anspruch auf Verhinderungspflege. Das bedeutet, dass Sie sich stunden- oder tageweise von einer anderen Person vertreten lassen können. Diese Person darf aber nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und auch nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben. In diesem Fall greift die Verhinderungspflege nicht in gleicher Weise.

Stundenweise Vertretung

Wenn Sie beispielsweise für wegen eines Friseurbesuchs oder eines Tagesausflugs für die Dauer von weniger als acht Stunden am Tag eine Vertretung für ihre üblichen Pflegetätigkeiten beanspruchen, gilt das für die Pflegekasse als stundenweise Verhinderungspflege. Dabei zählt nicht die Dauer, die ihre Vertretung beim Pflegebedürftigen verbringt, sondern die Dauer Ihrer Abwesenheit. Diese stundenweise Verhinderungspflege sollten Sie kennen, denn: Wenn Sie diese in Anspruch nehmen, wird das Pflegegeld nicht gekürzt.

Tageweise Vertretung

Wenn Sie selbst krank oder aufgrund von Urlaub länger als acht Stunden am Stück abwesend sind, dann braucht ihr Angehöriger in dieser Zeit tageweise Verhinderungspflege. Wenn Sie die tageweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wird das Pflegegeld im Gegenzug entsprechend gekürzt – denn Sie pflegen in dieser Zeit auch nicht, sondern eine andere Person, die über die Verhinderungspflege bezahlt wird.

Wer darf Ihre Vertretung übernehmen?

Grundsätzlich darf jeder Ihnen zur Seite springen, wenn Sie ist verhindert sind. Aber Achtung! Verhinderungspflege ist sehr individuell, denn: Jeder Pflegebedürftige hat andere Bedürfnisse, jede Situation erfordert sehr unterschiedlichen zeitlichen Aufwand und unterschiedliche Fachkenntnisse. Manchmal reicht es, wenn während der eigenen Abwesenheit die Nachbarin morgens und abends nach dem Rechten schaut. Manchmal ist die Situation aber wesentlich komplizierter. Beispielsweise wenn der Pflegebedürftige bettlägerig ist oder im Alltag nur schwer zurechtkommt, weil er körperlich oder kognitiv eingeschränkt ist. Dann können auch Medikamentengabe oder Körperpflege mit Intimhygiene oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme unter die Aufgaben der pflegenden Person fallen.

Hilfe beim Einkaufen © highwaystarz, fotolia.com
Nachbarschaftshilfe reicht in manchen Situationen nicht aus © highwaystarz, fotolia.com

Manchmal muss professionelle Hilfe sein

In solchen Fällen ist es besser oder sogar zwingend nötig, für bestimmte Aufgaben einen professionellen Pflegedienst mit ausgebildetem Personal zu beauftragen. Denn manche Pflegebedürftige könnten sich beim Essen verschlucken, Medikamente könnten verwechselt werden oder bei der Körperpflege könnten Laien bestimmte Warnsignale nicht erkennen oder mangels Erfahrung nur unzureichend im Bad unterstützen. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass Tätigkeiten, die in den Bereich der Behandlungspflege fallen, während ihrer Abwesenheit kein Laie, sondern geschultes Personal übernimmt und auch andere Tätigkeiten, die einen geschulten Blick und Erfahrung benötigen.

Ausgebildete Pflegekräfte sind in der Krankenbeobachtung geschult. Ihre Nachbarin ist das nicht. Das gilt unter Umständen sogar für Hilfe beim Ankleiden oder beim Toilettengang. Möglicherweise ist schon das eine Nummer zu groß für Ihr privates Umfeld, weil ihnen der tägliche Umgang mit dem Pflegebedürftigen fehlt. Professionelle Pflegekräfte sind an dieser Stelle besser gerüstet, weil sie viel Erfahrung haben und deshalb auch bei fremden Personen besser auf bestimmte Situationen vorbereitet sind und entsprechend reagieren können.

Pflegende Angehörige: Überlastungen vermeiden
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Kurzzeitpflege greift für stationäre Unterbringung

Ist Ihr Angehöriger sehr eingeschränkt oder schwer dementiell erkrankt, können Sie während eines Urlaubs oder Krankenhausaufenthalts Ihren Angehörigen stationär in einer entsprechenden Einrichtung unterbringen. Hierfür greift aber nicht das Budget der Verhinderungspflege, sondern die sogenannte „Kurzzeitpflege“. Das Budget der Kurzzeitpflege kann das der Verhinderungspflege aber ergänzen.

Bedenken Sie:

Häusliche Pflege ist eine besondere Situation: Eine Pflegesituation ist in der Regel sehr emotional aufgeladen. Denn als Angehöriger wollen Sie sich bestmöglich um einen geliebten Menschen kümmern. Das kann dazu führen, dass Sie Ihre eigenen Grenzen aus den Augen verlieren und sich selbst überfordern. Häufig denken Angehörige, dass sie die anfallenden Aufgaben unmöglich einfach einem Fremden, also einem professionellen Anbieter, überlassen können. Der Ausspruch „ins Heim abschieben“ ist in vielen Köpfen fest verankert und baut zusätzlichen Druck für Angehörige auf. Oft spielen dabei Gewissensbisse gegenüber dem geliebten Menschen mit in die Situation hinein. Gerade bei Ehepaaren spielt der Satz „In guten wie in schlechten Zeiten“ eine große Rolle. Kindern möchten die Fürsorge, die sie durch die Eltern erfahren haben, zurückgeben. Deshalb erlauben pflegende Angehörige sich entweder überhaupt keine Auszeiten oder sie delegieren nur sehr wenige Aufgaben an andere Angehörige oder Nachbarn. Aber: Beratungsstellen wie beispielsweise Pflegestützpunkte weisen stets mit Nachdruck darauf hin, dass pflegende Angehörige unbedingt regelmäßig Auszeiten nehmen sollten. Andernfalls können Sie nicht langfristig gut Ihren Angehörigen sorgen. Machen Sie sich klar: Sie können nur dann gut für jemanden sorgen, wenn Sie auch gut für sich selbst sorgen.

Pflegekraft tröstet Senior © Robert Kneschke, stock.adobe.com
Regelmäßige Besuche von außenstehenden Personen oder einem Pflegedienst beugen dem vor, dass ein Pflegebedürftiger auf lange Sicht nur noch auf seinen pflegenden Angehörigen fixiert ist © Robert Kneschke, stock.adobe.com
Pflegende misst den Blutdruck © Cherries, stock.adobe.com
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Regelmäßig Verantwortung abgeben ist wichtig für den Ernstfall

Grundsätzlich ist es gut, wenn schon früh externe Personen in den Alltag miteinbezogen werden. Dadurch gewöhnen auch Sie selbst sich daran, dass Sie zeitweise entbehrlich sind. Auch Ihr Angehöriger lernt, dass bestimmte Tätigkeiten zuhause auch von anderen Personen erledigt werden können. Es ist wichtig, dass Sie beide lernen, fremde Personen in ihrem Haushalt zu akzeptieren. Machen Sie sich klar: Sollte eine Notsituation auftreten, in der Sie wirklich nicht mehr selbst pflegen können, wird es für Ihren Angehörigen leichter sein, wenn er an fremde Personen im Haushalt bereits gewöhnt it. Nutzen Sie deshalb auch schon dann regelmäßig wenigstes die stundenweise Verhinderungspflege, wenn es eigentlich noch nicht zwingend notwendig wäre. So vermeiden Sie Extremsituationen, wenn Sie beispielsweise selbst ins Krankenhaus müssen und ihr Angehöriger völlig überraschend statt Ihnen plötzlich nur noch von Fremden versorgt wird. Beispielsweise können Sie für den wöchentlichen Besuch einer Sportgruppe oder dergleichen regelmäßig kleine Zeitspannen einplanen, innerhalb derer andere sich kümmern. So schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie haben eine Auszeit und Sie wissen, dass Ihr Angehöriger im Notfall an fremde Personen gewöhnt ist.

Regelmäßig Verantwortung abgeben ist wichtig für den Ernstfall
Regelmäßig Verantwortung abgeben ist wichtig für den Ernstfall

Vorteile von Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege wird von pflegenden Angehörigen noch viel zu selten in Anspruch genommen. Dabei sind die Vorteile dieser Leistung der Pflegekasse immens.

  • Mehr Freiheit für Sie als pflegenden Angehörigen
  • Körperliche und seelische Entlastung für Sie
  • Gefühl der Sicherheit für eventuell eintretende Notsituationen
  • Professionelles Pflegepersonal kann im Nachhinein die Situation bewerten und eventuell wertvolle Tipps für die weitere Pflege im häuslichen Umfeld geben

Nachteile/Grenzen von Verhinderungspflege

Verhinderungspflege bedeutet immer, dass eine fremde Person sich um Ihren Angehörigen kümmert. Ob das problemlos von Ihrem Angehörigen akzeptiert wird hängt stark davon ab, wie oft normalerweise Außenstehende bei Ihnen ein uns aus gehen. Bei manchen Krankheitsbildern ist es besonders schwierig. Speziell bei fortgeschrittener Demenz stößt die Verhinderungspflege schnell an Grenzen. Denn: Wenn Ihr Angehöriger keine fremden Menschen akzeptiert, selbst Sie nicht mehr erkennt oder ständig wegläuft, dann kann eine ohnehin schon sehr emotionale Pflegesituation schnell eskalieren – sowohl im häuslichen Umfeld wie auch bei stationärer Kurzzeitpflege in einer Einrichtung. Weil für stationäre Unterbringung regional oft nur wenige Plätze verfügbar sind, ist beispielsweise eine spontane Urlaubsreise eher schwierig. Hier sollte Sie sich frühzeitig vor Ihrer Buchung erkundigen, ob ein Platz für den entsprechenden Zeitraum verfügbar ist.

  • Stationäre Kurzzeitpflege muss oft lange im Voraus geplant werden
  • Herausforderndes Verhalten des Pflegebedürftigen kann verstärkt werden
  • Bei fortgeschrittener Demenz kann Verhinderungspflege zu kompletter Verweigerungshaltung führen

Was kostet Verhinderungspflege und wer bezahlt sie?

Welche Kosten für Verhinderungspflege anfallen, ist individuell sehr verschieden. Denn je nachdem, ob ihr Angehöriger dauerhaft beaufsichtigt werden oder lediglich einmal am Tag besucht werden muss, sind die Kosten natürlich jeweils andere.

Kosten und Preise © foto_tech, stock.adobe.com
Pflegegeld, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege – alles kann miteinander verrechnet werden. Das ist mitunter etwas kompliziert © foto_tech, stock.adobe.com
Gut zu wissen: Vorübergehende medizinische Behandlungspflege durch einen Pflegedienst tangiert das Budget der Verhinderungspflege nicht. Beispielsweise Medikamentengabe kann während der eigenen Abwesenheit auch über eine ärztliche Verordnung von einem Pflegedienst übernommen werden. Dann wird diese Tätigkeit über die Krankenkasse abgerechnet.

Verwandtschaftsverhältnis klären

Wenn Sie die Verhinderungspflege über die Pflegekasse in Anspruch nehmen und dafür keinen professionellen Dienst wollen, müssen Sie die Voraussetzungen bezüglich des Verwandtschaftsverhältnisses Ihrer Vertretung zum Pflegebedürftigen beachten. Zum Beispiel: Mutter und Tochter sind ersten Grades verwandt, Großmutter und Enkel sind Verwandte zweiten Grades. Geschwister sind ebenfalls zweiten Grades verwandt. Sie alle dürfen nicht über die Kurzzeitpflege der Pflegekasse abgerechnet werden. Aber: Onkel und Tante, Neffe und Nichte sind im dritten Grad verwandt. Diese dürften also die Verhinderungspflege übernehmen und über die Pflegekasse abrechnen. Ebenfalls alle professionellen Anbieter sozialer Dienste oder auch Nachbarn.

Tipp: Wenn Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen und ihren Angehörigen während längerer Abwesenheit nicht stationär in einer Einrichtung unterbringen, lohnt es sich, vermeintliche Bedürfnisse genau zu hinterfragen. Ein Beispiel: Sie saugen jeden Tag die Wohnung, Sie wischen alle zwei Tage den Fußboden, Sie kaufen täglich frisches Obst und Sie gehen jeden Tag eine Stunde mit ihrem Angehörigen spazieren. Angenommen, Sie werden zwei Wochen weg sein, sollten Sie alle Tätigkeiten, die mit der Pflege ihres Angehörigen zu tun haben, checken: Ist es wirklich das Bedürfnis Ihres Angehörigen täglich zu saugen, oder ist es lediglich Ihr eigenes Bedürfnis? Können Sie sich vorstellen, dass der Boden nur einmal pro Woche gewischt und die Wohnung nur alle drei Tage gesaugt wird? Reicht ein Spaziergang auch jeden zweiten Tag? Kann er in dieser Zeit auch nur eine halbe Stunde dauern? Oft können bei genauerem Hinsehen manche Dinge vorübergehend weggelassen werden, ohne dass jemand darunter leidet. Das spart viel Geld und vermeidet mitunter auch Aufregung.

Budget durch Anteile der Kurzzeitpflege erhöhen

Ergänzend zum jährlichen Budget der Verhinderungspflege können bis zu 50 Prozent des Budgets der Kurzzeitpflege zusätzlich für die Verhinderungspflege genutzt werden. Der entsprechende Betrag wird dann bei der Kurzzeitpflege abgezogen.

Wird während der Verhinderungspflege weiterhin Pflegegeld gezahlt?

Bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr wird die Hälfte des anteiligen Pflegegeldes weitergezahlt. Auch Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlt die Pflegekasse weiter.

Bei stundenweiser Verhinderung bleibt der Anspruch auf das volle Pflegegeld bestehen.

Ist die Ersatzpflegeperson aus dem verwandtschaftlichen Umfeld oder lebt im selben Haushalt, erstattet die Pflegekasse grundsätzlich maximal das 1,5-fache des üblichen Pflegegeldes in dem betreffenden Zeitraum. Zusätzlich können Verdienstausfall oder Fahrtkosten erstattet werden.

Gesellschaftsspiele können bei der Seniorenbetreuung eingeplant werden © VadimGuzhva, stock.adobe.com
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