24-Stunden-Pflege: Eine Checkliste

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Sobald die Entscheidung gefallen ist, einen pflegebedürftigen Angehörigen nicht stationär unterzubringen, sondern die Betreuung in den eigenen vier Wänden zu leisten, kommt 24-Stunden-Pflege ins Spiel. Sofern genug Wohnraum für eine 24-Stunden-Kraft vorhanden und die Finanzierung geklärt ist, müssen Sie nun eine passende Betreuungskraft finden und sich für ein bestimmtes Beschäftigungsmodell entscheiden. Damit die Suche leichter fällt und Sie keine wichtigen Details vergessen, finden Sie hier unsere Checkliste für die 24-Stunde-Pflege.

Hilfe im Haushalt © thodonal, stock.adobe.com
Ein beruhigendes Gefühl: Wenn eine 24-Stunden-Kraft im Haus ist, entlastet das auch die Angehörigen © thodonal, stock.adobe.com

Checkliste 24-Stunden-Pflege: Allgemeines vorab

  • Bedenken Sie: Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist irreführend: Niemand darf 24 Stunden am Stück arbeiten. Behalten Sie die Arbeitszeitgesetze im Hinterkopf und überlegen genau, ob auch mit einer täglichen Arbeitszeit von höchstens acht bis maximal in Ausnahmefällen auch zehn Stunden die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgedeckt werden können.

  • Gibt die Wohnsituation die Unterbringung einer Pflegekraft wirklich her? Mindestens ein eigenes möbliertes Zimmer mit Fernseher und im Idealfall ein eigenes kleines Bad – mindestens die Mitbenutzung des gemeinsamen Badezimmers, sind Grundvoraussetzung.

  • Ist die Finanzierung geklärt? Erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse und gegebenenfalls bei einem Pflegestützpunkt: Je nach Pflegegrad hat der Pflegebedürftige Anspruch auf entsprechende Leistungen, die für die 24-Stunden-Pflege verwendet werden können. Für darüberhinausgehende Kosten sowie Kost und Logis müssen Sie selbst aufkommen. Sie müssen damit rechnen, dass monatlich Kosten in Höhe von 1.500 und 3.000 Euro auf Sie zukommen.

  • Eine günstigere 24-Stunden-Kraft ist möglicherweise deshalb günstiger, weil sie nicht über bestimmte Qualifikationen verfügt. Eine osteuropäische 24-Stunden-raft mit einer pflegerischen Ausbildung wird in der Regel auch teurer sein. Sofern Sie also auch pflegerische Aufgaben übernehmen soll, kann es sinnvoll sein, etwas mehr Geld einzuplanen. Wenn es lediglich um Hilfe im Haushalt geht, dann ist eine zusätzliche Qualifikation auch nicht nötig.

  • Haben Sie sich für ein Beschäftigungsmodell entschieden und wissen bereits, ob Sie eine 24-Kraft selbst anstellen oder über eine Agentur beschäftigen wollen? Diese Entscheidung ist eine sehr grundsätzliche, denn im ersten Fall treten Sie als Arbeitgeber auf und haben entsprechende Verpflichtungen bezüglich Anmeldung, Sozial- und Unfallversicherung.

  • Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber beziehungsweise Kunde einer Agentur? Die Ausgestaltung des Vertrags regelt unter anderem die Punkte wie Gehalt, Urlaub, Krankheitsvertretung, Ruhezeiten, Kündigungsfristen und eventuell Probezeit. Bevor Sie einen Vertrag abschließen – egal ob als Arbeitgeber oder Kunde, sollten Sie wissen, was alles im jeweiligen Vertrag geregelt sein muss.

  • Haben Sie sich über die Rechtslage bezüglich der Beschäftigung osteuropäischer Betreuungskräfte umfassen informiert? Denn das Thema Scheinselbstständigkeit ist bei der Beschäftigung einer 24-Stunden-Kraft von besonderer Bedeutung. Informieren Sie sich umfassend zu den Rahmenbedingungen, vor allem, wenn sie beispielsweise eine Pflegekraft über private Kontakte vermittelt bekommen.

  • Haben Sie an die Krankheits- und Urlaubsvertretung gedacht? Auch eine 24-Stunden-Kraft fällt manchmal überraschend aus der braucht Urlaub. Für diese Fälle sollten Sie vorbereitet sein und wissen, woher Sie auch spontan Ersatz zur Überbrückung bekommen.

  • An- und Abreise der 24-Stundenkraft: Wer holt sie beispielsweise vom Bahnhof ab? Muss ein Taxi in Anspruch genommen werden?
Vorab abklären bei der 24-Stunden-Pflege: Zeit, Wohnraum, Kosten und Vertrag
Vorab abklären bei der 24-Stunden-Pflege: Zeit, Wohnraum, Kosten und Vertrag
Rund um die Uhr Betreuung und Pflege © hati, stock.adobe.com
Rund um die Uhr? Nicht ganz. Auch eine 24-Stunden-Kraft aus Osteuropa hat Anspruch auf Pausen und Urlaub © hati, stock.adobe.com

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Checkliste 24-Stunden-Pflege: Beschäftigung über eine Agentur

  • Vergleichen Sie Agenturen sorgfältig. Eine seriöse Agentur erkennen Sie nicht an einer besonders schönen Internetpräsenz oder einer sehr hohen Anzahl an Personalvorschlägen. Ein gutes Zeichen ist es, wenn die Agentur schon lange am Markt ist und Erfahrung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen hat. Auch sollte die Agentur über eine Festnetznummer verfügen und möglichst rund um die Uhr bei Notfällen erreichbar sein.

  • Im Erhebungsbogen vermerken Sie die relevanten Eckdaten – vor allem auch, wie viele Personen betreut werden sollen – alleinstehend oder Ehepaar?

  • Um sicherzustellen, dass die 24-Stunden-Kräfte in ihrem Heimatland sozialversichert sind, kann eine seriöse Agentur Ihnen den sogenannten A1-Schein vorlegen. Dieser bestätigt die Anmeldung. Im Preis der seriösen Agentur sind diese Sozialabgaben enthalten.

  • Eine gute Agentur bietet Ihnen Bewerber an, die zu Ihren Bedürfnissen passen und die auch zum von Ihnen angestrebten Starttermin verfügbar sind. Die Vorschläge sollten innerhalb von maximal zwei Tagen möglich sein – denn manchmal muss es schnell gehen.

  • Weil die osteuropäischen Betreuungskräfte meistens höchstens drei Monate am Stück in Deutschland sind, müssen diese durch die Agentur turnusmäßig ausgetauscht werden. Eine gute Agentur versucht, Ihnen entsprechend zwei bis drei Personen zu vermitteln, die abwechselnd bei Ihnen sind – so kennen Sie nach einer gewissen Zeit auch die Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt leben und müssen sich nicht jedes Mal auf neue Menschen einstellen.

  • Bei einer seriösen Agentur werden die Aufgaben der Betreuungskraft so detailliert wie möglich im Vertrag definiert, um falschen Erwartungen auf beiden Seiten vorzubeugen
24-Stunden-Pflege: Rechtliche Fragen klären
24-Stunden-Pflege: Rechtliche Fragen klären

Vorab klären

  • Braucht die Betreuungskraft einen Führerschein?
  • Wie gut sind die Deutschkenntnisse der Betreuungskraft?
  • Mann oder Frau – nicht jeder Pflegebedürftige möchte vom anderen Geschlecht betreut werden
  • Achten Sie auf die Regelungen zur Krankheits- und Urlaubsvertretung. Ein Ersatz muss im Bedarfsfall innerhalb weniger Tage zur Verfügung stehen
  • Ersatz muss auch gewährleistet werden, wenn die Betreuungskraft und der Pflegebedürftige nicht miteinander zurechtkommen
  • Achten Sie auf eine Regelung für eine Unterbrechung der Tätigkeit, beispielsweise während eines unvorhergesehenen Krankenhausaufenthalts
  • Regeln Sie die Kündigungsmodalitäten für den Vertrag – speziell sollten Sie darauf achten, dass der Vertrag mit dem Tod des Pflegebedürftigen endet.
24-Stunden-Pflege: Seriöse Anbieter finden
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