Wer die Unterstützung einer 24-Stunden-Kraft aus Osteuropa in Anspruch nimmt kommt nicht umhin, finanziell privat tief in die Tasche zu Greifen. Denn nur ein Teil der Kosten kann über die Pflegeversicherung gedeckt werden. In der Regel werden mindestens rund 1.500 Euro pro Monat zusätzlich fällig, manchmal bis zu 3.000 Euro. Wie viel es am Ende tatsächlich ist, hängt von der Qualifikation der Betreuungskraft, dem Pflegegrad und weiteren Faktoren ab.
Möglichkeiten der Finanzierung
Pflegegeld, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind die Töpfe, aus denen der Pflegebedürftige, die in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft sind, einen Teil der Kosten über die Pflegeversicherung decken kann. Die Eins-zu-Eins-Umrechnung der Ansprüche auf Pflegesachleistungen bei einem bestimmten Pflegegrad ist aber nicht vorgesehen. Denn Pflegesachleistungen sind für die Finanzierung von beispielsweise Pflegediensten vorgesehen, die bestimmte Tätigkeiten übernehmen, wenn keine andere Betreuungsperson dafür zur Verfügung steht. Es steht also nur das Budget des Pflegegelds zur Verfügung, welches unter dem Strich aber geringer ist als das der Pflegesachleistungen.
Zusätzlich dürfen 50 Prozent der Ansprüche auf Kurzzeitpflege sowie das Budget der Verhinderungspflege für die Finanzierung einer osteuropäischen 24-Stunden-Kraft genutzt werden.
In Summe klingt das nach einer guten Finanzspritze – allerdings müssen Sie bedenken: Wenn Sie zusätzlich noch auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes angewiesen sind, ist das verbleibende Budget möglicherweise sehr gering. Denn Pflegesachleistungen und Pflegegeld werden nicht gemeinsam in voller Höhe von der Pflegeversicherung übernommen, sondern prozentual miteinander verrechnet. Erbringt also ein Pflegedienst monatlich für einen bestimmten Betrag Pflegesachleistungen, so ist der Anteil des noch zur Verfügung stehenden Pflegegelds dadurch wesentlich geringer. Lassen Sie sich bei der Pflegekasse vorab ausrechnen, welcher Betrag Ihnen bleibt, damit Sie wissen, welche finanziellen Möglichkeiten Sie haben.
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Rechenbeispiel 1: Bei Inanspruchnahme einer Agentur
Nachstehend sehen Sie ein einfaches Rechenbeispiel unter der Annahme, dass der Pflegebedürftige in Pflegegrad 3 eingestuft ist, mit durchschnittlichen Zahlenwerten. So können Sie die monatliche finanzielle Belastung einschätzen:
KOSTEN:
- Kosten für die 24h-Kraft: rund 2.000 Euro
- Verpflegung und Wohnraum: maximal 400 Euro
- Monatliche Gebühr für Service der Agentur: 100 Euro
ABZÜGLICH:
- Anteilig Budget Verhinderungspflege: 134 Euro
- Anteilig Anspruch aus Kurzzeitpflege: 67 Euro
- Steuerersparnis: 333 Euro
- Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 545 Euro
Die effektiven monatliche Kosten, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, belaufen sich also in diesem exemplarischen Beispiel auf 1.421 Euro.
Rechenbeispiel 2: Bei zusätzlicher Inanspruchnahme eines Pflegedienstes
Wenn regelmäßig ein Pflegedienst ins Haus kommt, rechnet dieser direkt mit der Kasse ab. Dafür wird das Budget der Pflegesachleistungen entsprechend des jeweiligen Pflegegrads genutzt. Sobald Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, wird das Pflegegeld nur noch anteilig ausbezahlt – weshalb für die Finanzierung der 24-Stunden-Kraft also auch weniger Pflegegeld zur Verfügung steht. Entsprechend dem obigen Rechenbeispiel sieht die Kalkulation in so einem Fall also lediglich bezüglich des Pflegegelds anders aus, hat aber direkte Auswirkungen auf den Geldbeutel.
KOSTEN:
- Kosten für die 24h-Kraft: rund 2.000 Euro
- Verpflegung und Wohnraum: maximal 400 Euro
- Monatliche Gebühr für Service der Agentur: 100 Euro
ABZÜGLICH:
- Anteilig Budget Verhinderungspflege: 134 Euro
- Anteilig Anspruch aus Kurzzeitpflege: 67 Euro
- Steuerersparnis: 333 Euro
- Anteiliges Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 545 Euro minus X (X ist abhängig vom anteilig verbrauchten Budget der Pflegesachleistungen durch den involvierten Pflegedienst)
Die effektive finanzielle Belastung ist bei regelmäßiger Inanspruchnahme eines Pflegedienstes also entsprechend höher.
Kurz erklärt: Anteiliges Pflegegeld bei Kombinationsleistung
Bei Pflegegrad 3 besteht ein Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.298 Euro. Wenn nun der Pflegedienst nur bis zu 60 Prozent (778,80 Euro) des Budgets der Pflegesachleistungen verbraucht, kann sich der Pflegebedürftige noch 40 Prozent des ihm zustehenden Pflegegelds ausbezahlen lassen. In unserem Rechenbeispiel wären das also 40 Prozent von 545 Euro, also noch 218 Euro. Statt 545 Euro stehen also nur noch diese verbleibenden 218 Euro Pflegegeld zur Finanzierung der osteuropäischen Betreuungskraft zur Verfügung.
Die effektiven monatlichen Kosten belaufen sich in diesem exemplarischen Beispiel mit einem zusätzlich involvierten Pflegedienst auf 1.748 Euro. Diese Zahl variiert entsprechend – in Abhängigkeit von Pflegegrad und der tatsächlichen Kosten des Pflegedienstes, die natürlich vom individuellen Bedarf abhängen.
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Erklärung zur Steuerersparnis:
Bei der Steuer können 20 Prozent der haushaltsnahen Dienstleistung, jedoch maximal 4.000 im Jahr geltend gemacht werden. In diesem Beispiel ergäbe sich also folgende Berechnung:
2.000 Euro pro Monat, also 24.000 Euro pro Jahr. Davon 20 Prozent ergibt theoretisch einen anrechenbaren Betrag von 4.800 Euro. Da aber nur 4.000 abzugsfähig sind, bleibt es bei den 4.000 Euro als steuerliche Erleichterung. Auf den Monat gerechnet können von den monatlichen Kosten also noch einmal 333 Euro abgezogen werden.
Das heißt, dass Sie Rechnungen von zugelassenen Anbietern sammeln und einreichen oder eine Abtretungserklärung unterschreiben müssen. Wofür der Entlastungsbeitrag genutzt werden darf, ist vorgeschrieben. Grundsätzlich dient er der Entlastung der pflegenden Personen im häuslichen Umfeld. Auch ein Pflegedienst kann den Entlastungsbetrag abrechnen. Informieren Sie sich gegebenenfalls auch bei einem Pflegestützpunkt, ob Sie den Entlastungsbetrag in Ihrem Fall sinnvoll nutzen können.
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