24-Stunden-Pflege: Kosten und Finanzierung

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Wer die Unterstützung einer 24-Stunden-Kraft aus Osteuropa in Anspruch nimmt kommt nicht umhin, finanziell privat tief in die Tasche zu Greifen. Denn nur ein Teil der Kosten kann über die Pflegeversicherung gedeckt werden. In der Regel werden mindestens rund 1.500 Euro pro Monat zusätzlich fällig, manchmal bis zu 3.000 Euro. Wie viel es am Ende tatsächlich ist, hängt von der Qualifikation der Betreuungskraft, dem Pflegegrad und weiteren Faktoren ab.

Kosten richtig einschätzen © lovelyday12, stock.adobe.com
Rechnerei ist gefragt: Wie viel Geld Sie für eine 24-Stunden-Kraft aus Osteuropa aus eigener Tasche bezahlen müssen, hängt von einigen Faktoren ab © lovelyday12, stock.adobe.com

Möglichkeiten der Finanzierung

Pflegegeld, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind die Töpfe, aus denen der Pflegebedürftige, die in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft sind, einen Teil der Kosten über die Pflegeversicherung decken kann. Die Eins-zu-Eins-Umrechnung der Ansprüche auf Pflegesachleistungen bei einem bestimmten Pflegegrad ist aber nicht vorgesehen. Denn Pflegesachleistungen sind für die Finanzierung von beispielsweise Pflegediensten vorgesehen, die bestimmte Tätigkeiten übernehmen, wenn keine andere Betreuungsperson dafür zur Verfügung steht. Es steht also nur das Budget des Pflegegelds zur Verfügung, welches unter dem Strich aber geringer ist als das der Pflegesachleistungen.

Zusätzlich dürfen 50 Prozent der Ansprüche auf Kurzzeitpflege sowie das Budget der Verhinderungspflege für die Finanzierung einer osteuropäischen 24-Stunden-Kraft genutzt werden.

Kostenfaktoren der 24-Stunden-Pflege
Kostenfaktoren der 24-Stunden-Pflege

In Summe klingt das nach einer guten Finanzspritze – allerdings müssen Sie bedenken: Wenn Sie zusätzlich noch auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes angewiesen sind, ist das verbleibende Budget möglicherweise sehr gering. Denn Pflegesachleistungen und Pflegegeld werden nicht gemeinsam in voller Höhe von der Pflegeversicherung übernommen, sondern prozentual miteinander verrechnet. Erbringt also ein Pflegedienst monatlich für einen bestimmten Betrag Pflegesachleistungen, so ist der Anteil des noch zur Verfügung stehenden Pflegegelds dadurch wesentlich geringer. Lassen Sie sich bei der Pflegekasse vorab ausrechnen, welcher Betrag Ihnen bleibt, damit Sie wissen, welche finanziellen Möglichkeiten Sie haben.

Seniorin wird gepflegt © Robert Kneschke, stock.adobe.com
Zeit ist Geld: Je nachdem, ob und wie oft Sie zusätzlich einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, haben Sie unter dem Strich weniger Pflegegeld zur freien Verfügung © Robert Kneschke, stock.adobe.com

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Rechenbeispiel 1: Bei Inanspruchnahme einer Agentur

Nachstehend sehen Sie ein einfaches Rechenbeispiel unter der Annahme, dass der Pflegebedürftige in Pflegegrad 3 eingestuft ist, mit durchschnittlichen Zahlenwerten. So können Sie die monatliche finanzielle Belastung einschätzen:

KOSTEN:

  • Kosten für die 24h-Kraft: rund 2.000 Euro
  • Verpflegung und Wohnraum: maximal 400 Euro
  • Monatliche Gebühr für Service der Agentur: 100 Euro

ABZÜGLICH:

  • Anteilig Budget Verhinderungspflege: 134 Euro
  • Anteilig Anspruch aus Kurzzeitpflege: 67 Euro
  • Steuerersparnis: 333 Euro
  • Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 545 Euro
Rechenbeispiel zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege
Rechenbeispiel zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege

Die effektiven monatliche Kosten, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, belaufen sich also in diesem exemplarischen Beispiel auf 1.421 Euro.

Achtung: Diese Berechnung fußt auf der Annahme, dass das Pflegegeld vollumfänglich ausbezahlt wird. Sobald zusätzlich ein Pflegedienst involviert ist, der Pflegesachleistungen abrechnet, schmälert dies das Pflegegeld mitunter erheblich. Sobald mehr als 60 Prozent des Budgets für Pflegesachleistungen verbraucht werden, ist die Kombination mit Pflegegeld nicht mehr möglich.

Rechenbeispiel 2: Bei zusätzlicher Inanspruchnahme eines Pflegedienstes

Wenn regelmäßig ein Pflegedienst ins Haus kommt, rechnet dieser direkt mit der Kasse ab. Dafür wird das Budget der Pflegesachleistungen entsprechend des jeweiligen Pflegegrads genutzt. Sobald Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, wird das Pflegegeld nur noch anteilig ausbezahlt – weshalb für die Finanzierung der 24-Stunden-Kraft also auch weniger Pflegegeld zur Verfügung steht. Entsprechend dem obigen Rechenbeispiel sieht die Kalkulation in so einem Fall also lediglich bezüglich des Pflegegelds anders aus, hat aber direkte Auswirkungen auf den Geldbeutel.

KOSTEN:

  • Kosten für die 24h-Kraft: rund 2.000 Euro
  • Verpflegung und Wohnraum: maximal 400 Euro
  • Monatliche Gebühr für Service der Agentur: 100 Euro

ABZÜGLICH:

  • Anteilig Budget Verhinderungspflege: 134 Euro
  • Anteilig Anspruch aus Kurzzeitpflege: 67 Euro
  • Steuerersparnis: 333 Euro
  • Anteiliges Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 545 Euro minus X (X ist abhängig vom anteilig verbrauchten Budget der Pflegesachleistungen durch den involvierten Pflegedienst)

Die effektive finanzielle Belastung ist bei regelmäßiger Inanspruchnahme eines Pflegedienstes also entsprechend höher.

Kurz erklärt: Anteiliges Pflegegeld bei Kombinationsleistung

Bei Pflegegrad 3 besteht ein Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.298 Euro. Wenn nun der Pflegedienst nur bis zu 60 Prozent (778,80 Euro) des Budgets der Pflegesachleistungen verbraucht, kann sich der Pflegebedürftige noch 40 Prozent des ihm zustehenden Pflegegelds ausbezahlen lassen. In unserem Rechenbeispiel wären das also 40 Prozent von 545 Euro, also noch 218 Euro. Statt 545 Euro stehen also nur noch diese verbleibenden 218 Euro Pflegegeld zur Finanzierung der osteuropäischen Betreuungskraft zur Verfügung.

Die effektiven monatlichen Kosten belaufen sich in diesem exemplarischen Beispiel mit einem zusätzlich involvierten Pflegedienst auf 1.748 Euro. Diese Zahl variiert entsprechend – in Abhängigkeit von Pflegegrad und der tatsächlichen Kosten des Pflegedienstes, die natürlich vom individuellen Bedarf abhängen.

Vor dem Finanzamt können haushaltsnahe Dienstleistungen für die Steuer geltend gemacht werden © Stockfotos MG, stock.adobe.com
Vor dem Finanzamt können haushaltsnahe Dienstleistungen für die Steuer geltend gemacht werden © Stockfotos MG, stock.adobe.com
Seniorin wird gepflegt © Robert Kneschke, stock.adobe.com
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Erklärung zur Steuerersparnis:

Bei der Steuer können 20 Prozent der haushaltsnahen Dienstleistung, jedoch maximal 4.000 im Jahr geltend gemacht werden. In diesem Beispiel ergäbe sich also folgende Berechnung:

2.000 Euro pro Monat, also 24.000 Euro pro Jahr. Davon 20 Prozent ergibt theoretisch einen anrechenbaren Betrag von 4.800 Euro. Da aber nur 4.000 abzugsfähig sind, bleibt es bei den 4.000 Euro als steuerliche Erleichterung. Auf den Monat gerechnet können von den monatlichen Kosten also noch einmal 333 Euro abgezogen werden.

24-Stunden-Pflege: Entlastungsbeitrag und Steuern
24-Stunden-Pflege: Entlastungsbeitrag und Steuern
Tipp: Die finanzielle Belastung bei Beschäftigung einer 24-Stunden-Kraft ist hoch. Nutzen Sie deshalb, wenn möglich, auch den Entlastungsbetrag. Er darf offiziell nicht für die 24-Stunden-Pflege eingesetzt werden, steht aber dennoch jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er beträgt 125 Euro pro Monat – ist allerdings eine sogenannte Erstattungsleistung und zweckgebunden.

Das heißt, dass Sie Rechnungen von zugelassenen Anbietern sammeln und einreichen oder eine Abtretungserklärung unterschreiben müssen. Wofür der Entlastungsbeitrag genutzt werden darf, ist vorgeschrieben. Grundsätzlich dient er der Entlastung der pflegenden Personen im häuslichen Umfeld. Auch ein Pflegedienst kann den Entlastungsbetrag abrechnen. Informieren Sie sich gegebenenfalls auch bei einem Pflegestützpunkt, ob Sie den Entlastungsbetrag in Ihrem Fall sinnvoll nutzen können.

Hilfe im Haushalt © thodonal, stock.adobe.com
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