Wer die Unterstützung einer 24-Stunden-Kraft aus Osteuropa in Anspruch nimmt, kommt nicht umhin, finanziell privat tief in die Tasche zu greifen. Denn nur ein Teil der Kosten kann über die Pflegeversicherung gedeckt werden. Die Verbraucherzentrale nennt im August 2026 für eine entsandte Betreuungskraft etwa 2.800 bis 3.500 Euro im Monat. Pflegegeld und eine mögliche Steuerermäßigung können die Eigenbelastung senken. Wie viel Sie am Ende selbst zahlen, hängt von Ihren Ansprüchen, den tatsächlichen Kosten, der Qualifikation der Betreuungskraft, dem Pflegegrad und weiteren Faktoren ab. Eine einzelne Betreuungskraft kann keine durchgehende 24-Stunden-Betreuung leisten; für ihre freien Zeiten brauchen Sie weitere Unterstützung.

Möglichkeiten der Finanzierung
Pflegegeld und – wenn die bisherige Pflegeperson verhindert ist – die Verhinderungspflege sind die Töpfe, aus denen Pflegebedürftige, die in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft sind, einen Teil der Kosten über die Pflegeversicherung decken können. Die Eins-zu-Eins-Umrechnung der Ansprüche auf Pflegesachleistungen bei einem bestimmten Pflegegrad ist aber nicht vorgesehen. Denn Pflegesachleistungen sind für die Finanzierung von beispielsweise Pflegediensten vorgesehen, die bestimmte Tätigkeiten übernehmen – auch neben einer privaten Betreuungsperson. Für die laufende Bezahlung der Betreuungskraft steht also in der Regel nur das Budget des Pflegegelds zur Verfügung, welches unter dem Strich aber geringer ist als das der Pflegesachleistungen.
Zusätzlich darf seit Juli 2025 der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Kurzzeit- und Verhinderungspflege für die Finanzierung einer osteuropäischen 24-Stunden-Kraft genutzt werden – als Verhinderungspflege, wenn die bisherige Pflegeperson (etwa eine Angehörige) zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit verhindert ist.

In Summe klingt das nach einer guten Finanzspritze – allerdings müssen Sie bedenken: Wenn Sie zusätzlich noch auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes angewiesen sind, ist das verbleibende Budget möglicherweise sehr gering. Denn Pflegesachleistungen und Pflegegeld werden nicht gemeinsam in voller Höhe von der Pflegeversicherung übernommen, sondern prozentual miteinander verrechnet. Erbringt also ein Pflegedienst monatlich für einen bestimmten Betrag Pflegesachleistungen, so ist der Anteil des noch zur Verfügung stehenden Pflegegelds dadurch wesentlich geringer. Lassen Sie sich bei der Pflegekasse vorab ausrechnen, welcher Betrag Ihnen bleibt, damit Sie wissen, welche finanziellen Möglichkeiten Sie haben.

Rechenbeispiel 1: Bei Inanspruchnahme einer Agentur
Nachstehend sehen Sie ein einfaches Rechenbeispiel unter der Annahme, dass der Pflegebedürftige in Pflegegrad 3 eingestuft ist, mit beispielhaften Zahlenwerten. So können Sie die monatliche finanzielle Belastung einschätzen:
KOSTEN:
- Kosten für die 24h-Kraft: rund 3.000 Euro
- Verpflegung und Wohnraum: angenommen 400 Euro
- Monatliche Gebühr für Service der Agentur: 100 Euro
ABZÜGLICH:
- Steuerermäßigung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind: rund 333 Euro
- Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 599 Euro

Die effektiven monatlichen Kosten, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, belaufen sich also in diesem exemplarischen Beispiel auf 2.568 Euro.
Rechenbeispiel 2: Bei zusätzlicher Inanspruchnahme eines Pflegedienstes
Wenn regelmäßig ein Pflegedienst ins Haus kommt, rechnet dieser direkt mit der Kasse ab. Dafür wird das Budget der Pflegesachleistungen entsprechend des jeweiligen Pflegegrads genutzt. Sobald Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, wird das Pflegegeld nur noch anteilig ausbezahlt – weshalb für die Finanzierung der 24-Stunden-Kraft also auch weniger Pflegegeld zur Verfügung steht. Entsprechend dem obigen Rechenbeispiel sieht die Kalkulation in so einem Fall also lediglich bezüglich des Pflegegelds anders aus, hat aber direkte Auswirkungen auf den Geldbeutel.
KOSTEN:
- Kosten für die 24h-Kraft: rund 3.000 Euro
- Verpflegung und Wohnraum: angenommen 400 Euro
- Monatliche Gebühr für Service der Agentur: 100 Euro
ABZÜGLICH:
- Steuerermäßigung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind: rund 333 Euro
- Anteiliges Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 599 Euro minus X (X ist abhängig vom anteilig verbrauchten Budget der Pflegesachleistungen durch den involvierten Pflegedienst)
Die effektive finanzielle Belastung ist bei regelmäßiger Inanspruchnahme eines Pflegedienstes also entsprechend höher.
Kurz erklärt: Anteiliges Pflegegeld bei Kombinationsleistung
Bei Pflegegrad 3 besteht ein Anspruch auf Pflegesachleistungen von bis zu 1.497 Euro. Wenn nun der Pflegedienst beispielhaft 60 Prozent (898,20 Euro) des Budgets der Pflegesachleistungen verbraucht, kann sich der Pflegebedürftige noch 40 Prozent des ihm zustehenden Pflegegelds ausbezahlen lassen. In unserem Rechenbeispiel wären das also 40 Prozent von 599 Euro, also noch 239,60 Euro. Statt 599 Euro stehen also nur noch diese verbleibenden 239,60 Euro Pflegegeld zur Finanzierung der osteuropäischen Betreuungskraft zur Verfügung.
Kurz gefragt
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Die effektiven monatlichen Kosten belaufen sich in diesem exemplarischen Beispiel mit einem zusätzlich involvierten Pflegedienst auf rund 2.927 Euro. Diese Zahl variiert entsprechend – in Abhängigkeit von Pflegegrad und der tatsächlichen Kosten des Pflegedienstes, die natürlich vom individuellen Bedarf abhängen.

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Erklärung zur Steuerersparnis:
Bei der Steuer können 20 Prozent der Arbeitskosten für die haushaltsnahe Dienstleistung, jedoch maximal 4.000 Euro im Jahr, von der Einkommensteuer abgezogen werden – vorausgesetzt, es liegt eine Rechnung vor, Sie zahlen auf das Konto des Anbieters und es fällt genügend Einkommensteuer an. In diesem Beispiel ergäbe sich also folgende Berechnung:
3.000 Euro pro Monat, also 36.000 Euro pro Jahr (angenommen, der ganze Betrag zählt als begünstigte Arbeitskosten). Davon 20 Prozent ergibt theoretisch einen anrechenbaren Betrag von 7.200 Euro. Da aber die Steuerermäßigung auf 4.000 Euro pro Jahr begrenzt ist, bleibt es bei den 4.000 Euro als steuerliche Erleichterung. Auf den Monat umgerechnet sind das rund 333 Euro. Die Ermäßigung gibt es nicht über die laufenden Rechnungen, sondern über die Steuererklärung; Arbeitnehmer können dafür auch einen Freibetrag beim Lohnsteuerabzug eintragen lassen.

Das heißt, dass Sie Rechnungen für begünstigte Leistungen von zugelassenen oder nach Landesrecht anerkannten Anbietern sammeln und einreichen oder eine Abtretungserklärung unterschreiben müssen. Wofür der Entlastungsbetrag genutzt werden darf, ist vorgeschrieben. Grundsätzlich dient er der Entlastung der pflegenden Personen im häuslichen Umfeld. Auch ein Pflegedienst kann den Entlastungsbetrag abrechnen – bei Pflegegrad 2 bis 5 allerdings nicht für Hilfen bei der Selbstversorgung. Informieren Sie sich gegebenenfalls auch bei einem Pflegestützpunkt, ob Sie den Entlastungsbetrag in Ihrem Fall sinnvoll nutzen können.
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