Pflegedienst

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Pflegedienst: Was Sie zu den Leistungen eines Pflegedienstes wissen müssen

Für wen kommt ein Pflegedienst in Frage?

Pflegedienste erbringen ihre Leistung grundsätzlich im häuslichen Umfeld. Die Mitarbeiter kommen zu Ihnen nach Hause. Grundsätzlich kann jeder die Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Wer nicht in einen Pflegegrad eingestuft ist, der muss die Leistungen des Pflegedienstes selbst bezahlen. Sobald Sie in einen Pflegegrad eingestuft sind, können Sie die Hilfe eines Pflegedienstes über die Pflegekasse in Anspruch nehmen. Die Höhe der Finanzierung über die Pflegekasse richtet sich nach dem Pflegegrad. Wenn keinen Pflegegrad haben, aber temporär aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung auf Pflege angewiesen sind, bekommen Sie eine ärztliche Verordnung für sogenannte Krankenhausvermeidungspflege. In diesem Fall zahlt aufgrund der ärztlichen Verordnung die Pflegekasse für die pflegerische Leistungen in den eigenen vier Wänden.

Pfleger hilft älterem Mann aus Rollstuhl ins Bett © Kzenon, stock.adobe.com
Pfleger hilft älterem Mann aus Rollstuhl ins Bett © Kzenon, stock.adobe.com
Der Pflegedienst: Leistungen und Kosten
Der Pflegedienst: Leistungen und Kosten

Was leistet ein Pflegedienst?

Ein Pflegedienst leistet Grund- und Behandlungspflege. Die Unterscheidung ist wichtig, weil hier unterschiedliche Kostenträger zum Einsatz kommen.

Die Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet. Diese medizinisch notwendigen Leistungen dürfen ausschließlich von examiniertem Fachpersonal erbracht werden und werden von der Krankenkasse bezahlt. Darunter fallen beispielsweise Wundversorgung, Medikamentengabe oder die Verabreichung von Spritzen. Auch Portversorgung, Katheterwechsel und das Anlegen von Kompressionsverbänden oder -strümpfen fallen in den Bereich der Behandlungspflege.

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegekasse und darf von jedem Pflegedienstmitarbeiter erbracht werden. Zur Grundpflege gehören neben der Körperpflege auch Hilfe beim Essen und Trinken oder der Bewegung im häuslichen Umfeld. Beispielsweise unterstützt der Pflegedienstmitarbeiter den Pflegebedürftigen beim Treppensteigen oder beim Umsetzen vom Bett in den Rollstuhl.

Insgesamt sind die möglichen Leistungen im Bereich der Grundpflege sehr umfassend. Bei der Pflegekasse sind diese Leistungen deshalb in Module eingeteilt, nach denen später die Abrechnung erfolgt. Die Module können sich je nach Träger und Bundesland in ihrer Reihenfolge minimal unterscheiden. Grundsätzlich beinhaltet die Grundpflege jedoch überall dieselben Leistungen:

  • Große Toilette
    Dazu zählen nach dem sogenannten „Transfer“ aus dem Bett (falls benötigt) und wieder zurück das An-/ Auskleiden, Waschen, Haarewaschen, Duschen, Mund- und Zahnpflege und vorbeugende Maßnahmen zur Soor- und Parodontitisprophylaxe. Auch Hautpflege, Rasieren und Kämmen sind bei der „Großen Toilette“ dabei.
  • Kleine Toilette
    Bei der kleinen Toilette beschränkt sich die Körperreinigung auf eine sogenannte Teilwäsche, die Mundhygiene entsprechend der großen Toilette, sowie die Hautpflege.
  • Hilfe beim Ankleiden
    Hier zählt der „Transfer“, also die Hilfe beim Aufstehen und Umsetzen auch dazu.
  • Hilfe bei der Ausscheidung
    Die Hilfestellung bei Ausscheidungen wird „einfache“ oder „umfassende“ Hilfe unterteilt. Hier kommt es darauf an, wie selbstständig der Pflegebedürftige noch ist.
  • Spezielles Lagern
    Bei bettlägerigen Pflegebedürftigen ist eine regelmäßige Lagerung zur Dekubitusprophylaxe nötig. Hierzu gehört auch entsprechende Hautpflege.
  • Mobilisation
    Pflegebedürftige müssen je nach Krankheitsbild und Alltagsfähigkeiten regelmäßig zu Bewegung angeleitet oder bei der Bewegung unterstützt werden. Dies dient zum einen dem Erhalt der Selbstständigkeit und zum anderen auch der Vorbeugung von beispielsweise Lungenentzündung bei bettlägerigen Patienten.
  • Hilfe bei der Nahrungsaufname
    Diese Hilfe kann sich auf das Bereitstellen der Nahrung beschränken, sie kann aber auch die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme umfassen. Wird Sondennahrung verabreicht, muss dies durch examiniertes Fachpersonal erfolgen.
  • Verabreichung von Sondennahrung
    Sondennahrung wird mit Spritze, Schwerkraft oder Pumpe verabreicht. Die Hilfe bei der Ernährung muss von Fachpersonal durchgeführt werden.
  • Zubereitung einer einfachen oder warmen Mahlzeit
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
    Beispielsweise bei dementiell veränderten Personen ist bei der Betreuung und Kommunikation Fachwissen gefragt.
  • Hilfe beim Verlassen der Wohnung
    Der Pflegebedürftige erhält Unterstützung beispielsweise für Arztbesuche, Behördengänge oder beim Einkauf.
Pflegende misst den Blutdruck © Cherries, stock.adobe.com
Pflegende misst den Blutdruck © Cherries, stock.adobe.com
Bedenken Sie: Je nachdem, wie eingeschränkt der Pflegebedürftige ist, ist jede Form der Unterstützung bei einem Pflegedienst darauf ausgerichtet, den Kunden so viel wie möglich selbst erledigen zu lassen. Diese Vorgehensweise dient nicht als Erleichterung für die Pflegedienstmitarbeiter, sondern dazu, den Pflegebedürftigen so lange wie möglich in seiner Selbstständigkeit zu fördern.
Gut zu wissen: Manche Pflegedienste bieten über die Grundpflege hinaus auch hauswirtschaftliche Leistungen an. Das bedeutet, dass beispielsweise die Wohnung geputzt, der Einkauf erledigt oder die Wäsche gebügelt wird.
Pflegedienst: Die Selbständigkeit soll möglichst lange erhalten bleiben
Pflegedienst: Die Selbständigkeit soll möglichst lange erhalten bleiben

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Vorteile bei Betreuung durch einen Pflegedienst

Wenn Sie einen Pflegedienst finden, dem Sie vertrauen und bei dem Sie sich wohlfühlen, dann kann das in der Folge viele Vorteile für Sie mit sich bringen.

Auf einen Blick:

  • Zuhause wohnen bleiben
  • Nur ein Ansprechpartner für verschiedene Leistungen
  • Budgetverwaltung kann zu großen Teilen abgegeben werden
  • Rat und Hilfe

Zuhause wohnen bleiben

Ein Pflegedienst ermöglicht Ihnen, zuhause wohnen zu bleiben – auch, wenn Sie im Alltag nicht mehr komplett allein zurechtkommen. Mitunter kann mithilfe eines Pflegedienstes ein Umzug in eine andere Umgebung oder eine stationäre Einrichtung sogar ganz vermieden werden. Das ist gerade für ältere Menschen ein wichtiger Faktor für den Erhalt der Lebensqualität. Soziale Kontakte in der Nachbarschaft können aufrechterhalten werden und eine teils schwierige Umgewöhnung in eine neue Umgebung entfällt.

Alles aus einer Hand

Denn ein Pflegedienst ist in der Lage, sowohl Leistungen nach SGB XI als auch nach SGB V zu erbringen. Das bedeutet, dass neben der Grundpflege wie beispielsweise Hilfe bei der Körperhygiene und im Idealfall beim Einkaufen oder der Haushaltsführung auch ärztlich verordnete Behandlungspflege geleistet wird. Vom Pflegedienst gibt es deshalb alles aus einer Hand. Das kann rein organisatorisch ein großer Vorteil sein. Denn der Aufwand, sich mit mehreren externen Anbietern auseinanderzusetzen, ist relativ hoch.

Es wird geholfen beim Waschen und der tägliche Hygiene © leno2010, stock.adobe.com
Es wird geholfen beim Waschen und der tägliche Hygiene © leno2010, stock.adobe.com

Optimale Nutzung des Budgets möglich

Ein weiterer Vorteil bei der Inanspruchnahme eines Pflegedienstes kann die Budgetverwaltung sein. Denn neben Pflegegeld oder Pflegesachleistungen stehen einem Pflegebedürftigen je nach Pflegegrad noch weitere Leistungen der Pflegekasse zu. Dazu gehören beispielsweise der Entlastungsbetrag, die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sowie Tages- und Nachtpflege. Die Ansprüche bezüglich dieser Leistungen sind zwar klar geregelt, in der Praxis aber mitunter schwierig zu überblicken. Denn manche Leistungen können beispielsweise miteinander verrechnet oder über Monate angesammelt werden.

Um hier den Überblick zu behalten und das Bestmögliche aus dem vorhandenen Budget herauszuholen, kann ein Pflegedienst ein guter Partner sein. Sofern Sie einem Pflegedienst vertrauen, können Sie ihm über eine sogenannte Abtretungserklärung beispielsweise gestatten, bestimmte Leistungen über den Entlastungsbetrag direkt mit der Kasse abzurechnen. Das bringt auch den Vorteil, dass Sie beim Entlastungsbetrag nicht in Vorleistung gehen, nicht selbst die Rechnungen sammeln und diese dann bei der Kasse einreichen müssen.

Rat und Tat

Wenn regelmäßig ein Pflegedienst ins Haus kommt, ist bei Fragen direkt ein Ansprechpartner greifbar. Das kann mittelfristig ein großer Gewinn sein, denn in der Regel ist die Pflege zuhause eine dynamische Situation, die laufend Veränderungen im Alltag mit sich bringt. Wenn sich beispielsweise der Zustand des Pflegebedürftigen schleichend verschlechtert, kann der Pflegedienst direkt reagieren und die bisherige Pflege den aktuellen Umständen anpassen. Er kann auch generell sinnvolle Hinweise zur Situation geben, beispielsweise zur Beseitigung von Stolperfallen in der Wohnung, bei Fragen zu fortschreitender Demenz oder verändertem Verhalten. Wenn ein Pflegebedürftiger über einen längeren Zeitraum von einem Pflegedienst betreut wird, kennen die Mitarbeiter den Kunden sehr gut und können die Situation und die Bedürfnisse gut einschätzen. Ein Pflegedienst kann auch darüber hinaus Ansprechpartner für spezielle Fragen vermitteln oder bei einer anstehenden Erhöhung des Pflegegrads mit Auskünften gegenüber dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) behilflich sein.

Rufbereitschaft

Manche Pflegedienste bieten rund um die Uhr eine Rufbereitschaft an. Das bedeutet, dass die Kunden sich über eine Notfallnummer jederzeit an einen Mitarbeiter wenden können – auch nachts und am Wochenende. Das kann wichtig sein, wenn beispielsweise ein Kunde stürzt und Hilfe braucht, wenn ein Termin kurzfristig verschoben werden muss oder eine dringende Frage zu Medikamenten zu klären ist.

Nachteile / Grenzen bei Betreuung durch einen Pflegedienst

Auch einem Pflegedienst sind gewisse Grenzen gesetzt. Nicht immer passen die Erwartung des Kunden und die Planung des Pflegedienstes zusammen. Bisweilen können bestimmte Situationen die Unterbringung eines Pflegebedürftigen in einer stationären Einrichtung notwendig machen, wenn der Pflegedienst ein gewisses Pensum nicht mehr zu leisten vermag.

Auf einen Blick:

  • Kaum Wunschtermine möglich
  • Wechselndes Personal
  • Kein Freifahrtschein für Angehörige
  • Keine 24-Stunden-Betreuung möglich

Termine nicht immer nach Wunsch möglich

Wenn Sie jeden Morgen um 6.30 Uhr aufstehen, jeden Morgen um 7 Uhr Kaffee trinken und jeden Tag um 9 Uhr einen Spaziergang machen möchten, dann dürfen Sie das jedem Pflegedienst auch mitteilen. Aber: Rechnen Sie damit, dass Sie von Ihren Gewohnheiten werden abweichen müssen. Denn ein Pflegedienst hat in der Regel viele Kunden mit einer begrenzten Anzahl an Mitarbeitern zu betreuen. Damit alle Kunden morgens rechtzeitig bedient werden können, braucht es eine gute Planung der Touren. Dabei können unmöglich alle Kundenwünsche berücksichtigt werden. Ein guter Pflegedienst wird stets versuchen, sich so gut wie möglich an den Wünschen seiner Kunden zu orientieren. Trotzdem muss er Sorge dafür tragen, dass medizinisch notwendige Maßnahmen zur rechten Zeit durchgeführt werden. Dazu gehört beispielsweise die Gabe von Medikamenten. Sie müssen deshalb damit rechnen, dass Ihr Wunsch, um 6.30 Uhr aufzustehen, nur ungefähr berücksichtigt werden kann. Eventuell werden Sie schon um 6.15 Uhr oder auch erst um 6.45 Uhr an der Reihe sein.

Wechselndes Personal

Auch, wenn Sie einen „Lieblingspfleger“ haben: Ein Pflegedienst kann nicht garantieren, dass Sie stets von demselben Personal betreut werden. Denn auch Pflegedienstmitarbeiter werden einmal krank, haben Urlaub oder müssen aufgrund wechselnder Kundschaft auch bei anderen Pflegebedürftigen eingesetzt werden. Deshalb müssen Sie sich darauf einstellen, dass das Sie betreuende Personal wechselt und Sie sich deshalb öfter auf fremde Personen einstellen müssen.

Kein Freifahrtschein für Angehörige

Ein Pflegedienst ist ab einem bestimmten Grad der Beeinträchtigung kein Freifahrtschein mehr, wenn es um die Entlastung der Angehörigen geht. Ab einem bestimmten Grad der Beeinträchtigung speziell der kognitiven Fähigkeiten ist die enge Zusammenarbeit mit den Angehörigen für einen Pflegedienst unumgänglich. Gerade bei fortschreitender Demenz oder einer sehr ablehnenden Haltung des Pflegebedürftigen gegenüber den Mitarbeitern des Pflegedienstes müssen Sie als Angehöriger bereit sein, zu intervenieren und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Andernfalls kann der Pflegedienst seine Aufgaben nicht wahrnehmen.

Keine 24-Stunden-Betreuung möglich

Ein Pflegedienst kann keine Betreuung rund um die Uhr leisten. Sobald dies notwendig wird, müssen die Angehörigen über eine 24-Stunden-Pflegekraft oder eine stationäre Unterbringung nachdenken. Denn hilflose Menschen, die zusätzlich verwirrt oder sturzgefährdet sind, können nicht mehr allein bleiben. Hier kann der Pflegedienst lediglich dabei helfen, die Situation richtig einzuschätzen und entsprechende Hinweise zum weiteren Vorgehen zu geben.

Die Frisur wird von der Pflegekraft gerichtet © Halfpoint, stock.adobe.com
Die Frisur wird von der Pflegekraft gerichtet: Nicht immer bleibt für solche Dinge genügend Zeit im Alltagsstress © Halfpoint, stock.adobe.com
Rund um die Uhr Betreuung und Pflege © hati, stock.adobe.com
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Was kostet ein Pflegedienst und wer bezahlt ihn?

Wenn Sie in einen Pflegegrad eingestuft sind, rechnet der Pflegedienst ab Pflegegrad 2 über die sogenannten Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Welchen Anspruch Sie haben, errechnet sich aus der Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad. Wenn Sie das Ihnen zustehende Budget überschreiten, müssen Sie den Rest selbst bezahlen.

Kostenvoranschlag muss sein

Bevor Sie einen Vertrag mit einem Pflegedienst abschließen, muss der Pflegedienst einen Kostenvoranschlag für Sie erstellen. Darin werden alle Leistungen aufgelistet, die Sie benötigen oder wünschen. Weil ein Pflegedienst das vorhandene Budget entsprechend des jeweiligen Pflegegrads genau kennt, kann er sich innerhalb des verfügbaren Rahmens bewegen, damit keine zusätzlichen Kosten für Sie anfallen. Sofern das Budget für Ihre Bedürfnisse nicht ausreicht, kann der Pflegedienst Ihnen diese Leistungen privat anbieten, muss sie Ihnen dann aber auch privat in Rechnung stellen – oder gegebenenfalls zu einer Erhöhung des Pflegegrads raten.

Pflegedienst: Kosten beachten und Kostenvoranschlag anfordern
Pflegedienst: Kosten beachten und Kostenvoranschlag anfordern

Preisunterschiede sind normal

Wie viel ein Pflegedienst für eine bestimmte Leistung verlangt, ist nicht willkürlich, sondern abhängig von den Verträgen der Kassen mit den verschiedenen Berufsverbänden in den einzelnen Bundesländern. Eine „Große Toilette“ kann beispielsweise bei einem Pflegedienst für gesetzlich Versicherte in Norddeutschland mit 27 Euro zu Buche schlagen, bei einem Pflegedienst von einem großen sozialen Träger in Bayern dagegen mit 35 Euro. Das liegt daran, dass zum einen die Personalkosten in den Bundesländern stark voneinander abweichen. Zum anderen müssen Pflegedienste einem Verband angehören, wobei die Rahmenverträge der jeweiligen Verbände individuell mit den Kassen ausgehandelt werden.

Leistungen der Pflegekasse sind gedeckelt

Ein Pflegedienst, der für eine bestimmte Leistung mehr Geld auf seiner Preisliste verzeichnet, hat diesen Preis also nicht willkürlich gewählt, um sich zu bereichern. Der Preis wird durch die genannten Umstände bestimmt. Relevant ist das für Sie als Pflegebedürftigem lediglich insoweit, als dass die Leistungen der Pflegekasse bundesweit einheitlich gedeckelt sind. Das bedeutet: In Abhängigkeit vom jeweiligen Pflegegrad erhält jeder Pflegebedürftige dasselbe Pflegegeld beziehungsweise dieselben Entlastungsleistungen. Sie erhalten also unter Umständen in Baden-Württemberg oder Bayern etwas weniger Leistung für das Ihnen zustehende Budget als in einem Bundesland mit niedrigeren Lohnkosten. Dasselbe gilt für bestimmte Träger mit abweichenden Vergütungsverträgen zwischen ihnen und den Kassen.

Privat Versicherte zahlen in der Regel etwas mehr

Die Preise für Privatversicherte können allerdings abweichen. Das liegt daran, dass die private Krankenversicherung in der Regel selbst festlegt, welchen Betrag sie für eine bestimmte Leistung eines Pflegedienstes übernimmt. In den meisten Fälle verlangen die Pflegedienste dann noch etwas mehr vom privatversicherten Kunden. Das liegt daran, dass so Zahlungsausfälle oder Zahlungsverzögerungen kompensiert werden können.

Ein Beispiel: Bei gesetzlich Versicherten werden nach dem Tod eines Kunden noch ausstehende Rechnungen durch die Kasse problemlos beglichen. Bei privat Versicherten können noch ausstehende Zahlungen nach dem Tod des Kunden mitunter erst nach vielen Monaten oder überhaupt nicht mehr beglichen werden. Denn oft muss zunächst langwierig die Erbfolge und dann die Zuständigkeit für Zahlungen nach dem Tod des Kunden bestimmt werden. So können für den Pflegedienst Ausfälle von vielen tausend Euro entstehen. Um diese häufig entstehenden Lücken zu kompensieren, muss der Pflegedienst bei privat Versicherten deshalb etwas mehr Geld verlangen.

Pflegegeld wird ausbezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt © coloures-pic, stock.adobe.com
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