Das Wichtigste in Kürze
- Nachbarschaftshilfe übernimmt Alltägliches wie Einkäufe, Begleitung zum Arzt oder Besuche – organisiert von Initiativen, Vereinen oder Kirchengemeinden.
- Helfende bekommen meist nur eine kleine Aufwandsentschädigung; bei nebenberuflicher Tätigkeit für gemeinnützige Träger können bis zu 960 Euro im Jahr steuerfrei sein.
- Mit Pflegegrad erstattet die Pflegekasse Nachbarschaftshilfe nur, wenn das Angebot die Vorgaben des Landesrechts erfüllt – das vorher klären.
- Angebote vor Ort kennen Seniorenbüros, Pflegestützpunkte, Kirchengemeinden und die Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Nicht immer müssen es professionelle Dienstleister sein, um die Tücken des Alltags mit zunehmendem Alter besser bewältigen zu können. Vor dem Hintergrund der demographischen Veränderungen besinnt man sich wieder auf das Engagement der Bürger. Doch was früher selbstverständlich war oder auf dem Land noch üblich ist – nämlich sich gegenseitig zu helfen – muss heute gut organisiert werden. Denn immer mehr ältere Menschen brauchen häufiger oder gar regelmäßig zuverlässige Unterstützung.

Das Bundesfamilienministerium hat deshalb 2011 das Programm „Nachbarschaftshilfe und soziale Dienstleistungen“ ins Leben gerufen. Bis Ende 2014 förderte es 46 Modellprojekte in allen Bundesländern. Die geförderten Projekte haben viele Steine ins Rollen gebracht und Menschen motiviert, sich in ihrem Wohnumfeld ehrenamtlich zu engagieren.
Zahlreiche Initiativen und Vereine sind entstanden. Ihre Mitglieder kümmern sich um hilfs- und pflegebedürftige Menschen. So bleiben die wachsenden Aufgaben nicht nur an einzelnen Leuten hängen, sondern können auf viele Schultern verteilt werden. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer machen Besuche oder greifen älteren Menschen tatkräftig unter die Arme. Eine gut organisierte Nachbarschaftshilfe bietet beispielsweise:
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Arbeiten in Haus und Garten
- Erledigung von Einkäufen oder Schriftverkehr
- Fahrdienste
- Begleitung zum Arzt
- Organisation von Veranstaltungen und Ausflügen

Win-Win-Situation für beide Seiten
Anders als bei professionellen Dienstleistern liegt der große Vorteil der Nachbarschaftshilfe darin, dass die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen mehr Zeit für den persönlichen Kontakt haben. Das ist vor allem für Menschen wichtig, die nicht mehr so viel aus dem Haus kommen.
Doch nicht nur die hilfsbedürftigen Menschen profitieren von dieser Form der Unterstützungsinitiative. Ein Gewinn ist diese Arbeit auch für die ehrenamtlichen HelferInnen. Zwar erhalten sie meist nur eine kleine finanzielle Aufwandsentschädigung, doch ihr Engagement verschafft ihnen Zufriedenheit und die Gewissheit, etwas Sinnvolles geleistet zu haben. Häufig sind die Helferinnen und Helfer selbst schon im fortgeschrittenen Alter, aber noch fit und leistungsfähig. Sie wissen, dass eine Gesellschaft nur existieren kann, wenn jeder nicht immer nur nimmt, sondern auch gibt.
Engagieren sie sich nebenberuflich für einen gemeinnützigen Verein, eine Kirchengemeinde oder eine Kommune, bleibt eine solche Entschädigung bis 960 Euro im Jahr steuerfrei (Ehrenamtspauschale).

Laut Statistischem Bundesamt brachten die Deutschen im Jahr 2013 35 % mehr Zeit für unbezahlte Arbeit auf als für ihre bezahlte Erwerbsarbeit. Dazu gehören unbezahlt geleistete Arbeiten im Haushalt, die Betreuung und Pflege von Angehörigen, aber eben auch die ehrenamtliche Tätigkeit in der Nachbarschaftshilfe. Rein rechnerisch entsprach die unbezahlte Arbeit einem Wert von 826 Milliarden Euro. Das klingt viel. Tatsächlich aber ist der Umfang an unbezahlter Arbeit im Vergleich zu 1992 trotz gestiegener Bevölkerung um 13 % zurückgegangen – von 102 auf 89 Milliarden Stunden.
Kurz gefragt
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Neuere Zahlen liefert die Zeitverwendungserhebung 2022: Frauen ab 18 Jahren leisten im Schnitt knapp 30 Stunden unbezahlte Arbeit pro Woche, Männer knapp 21 Stunden. 37 % der Menschen ab zehn Jahren engagieren sich ehrenamtlich oder freiwillig – ein kleinerer Anteil als zehn Jahre zuvor. Umso wichtiger sind Initiativen, die Hilfe verlässlich organisieren.
Welche Form von Nachbarschaftshilfe passt?
Wie Nachbarschaftshilfe organisiert ist, unterscheidet sich von Ort zu Ort. Neben Helferkreisen und anerkannten Einzelhelfern gibt es zum Beispiel Seniorengenossenschaften, in denen sich Mitglieder gegenseitig unterstützen.
Drei Formen von Hilfe aus der Nachbarschaft
Helferkreis oder Nachbarschaftsverein
Ehrenamtliche einer Initiative, Kirchengemeinde oder eines Vereins übernehmen Besuche, Einkäufe oder Begleitung.
Geeignet fürgelegentliche Hilfe im Alltag
Nachbarschaftshelferin oder -helfer
Eine Einzelperson unterstützt regelmäßig im Alltag und erfüllt die Vorgaben ihres Bundeslandes, etwa eine Schulung.
Geeignet fürPflegebedürftige mit Hilfebedarf im Haushalt
Seniorengenossenschaft
Mitglieder helfen sich gegenseitig – wer heute Zeit schenkt, kann später selbst Hilfe bekommen.
Geeignet fürMenschen, die Hilfe suchen oder anbieten
Kann die Pflegekasse die Hilfe bezahlen?
Hat die Person, der geholfen wird, einen Pflegegrad und wird sie zu Hause gepflegt, kann die Pflegekasse die Kosten über den Entlastungsbetrag erstatten. Das gilt aber nur für Angebote, die nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes anerkannt sind (§ 45b SGB XI). Wer eine nicht anerkannte Nachbarin privat bezahlt, bekommt das Geld von der Pflegekasse in der Regel nicht zurück.
In einigen Ländern, etwa in Niedersachsen und Sachsen, können auch einzelne Nachbarschaftshelferinnen und -helfer über den Entlastungsbetrag bezahlt werden – meist nach einer Schulung oder einem Pflegekurs. In Sachsen erkennt die Pflegekasse sie dafür an; in Niedersachsen gelten sie ohne formelle Anerkennung des Landes als anerkannt, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. In Niedersachsen sind Verwandte und Verschwägerte ausgeschlossen, in Sachsen solche bis zum zweiten Grad; Menschen aus demselben Haushalt sind in beiden Ländern ausgeschlossen, und die Entschädigung ist gedeckelt. Pflegeleistungen wie Körperpflege gehören nicht dazu.
Nach dem Gesetzentwurf zur Pflegereform, den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, soll der Entlastungsbetrag ab 2027 umgestaltet werden. Bis zum Inkrafttreten gilt das bisherige Recht; den aktuellen Stand finden Sie in unserer Übersicht der Leistungen der Pflegekasse.
In vier Schritten zu verlässlicher Hilfe
Bedarf aufschreiben
Wobei brauchen Sie Hilfe, wie oft und zu welchen Zeiten? Je genauer die Anfrage, desto leichter findet sich jemand Passendes.
Anlaufstellen fragen
Seniorenbüro, Pflegestützpunkt, Kirchengemeinde oder Stadtverwaltung kennen Helferkreise und Initiativen vor Ort.
Mit Pflegegrad vorher klären Vor dem ersten Einsatz
Klären Sie vorab mit der Pflegekasse, ob das Angebot erstattungsfähig ist und wie Sie die Kosten belegen; nicht erstattete Kosten tragen Sie selbst.
Absprachen festhalten
Zeiten, Vertretung bei Urlaub oder Krankheit und Aufwandsentschädigung kurz schriftlich vereinbaren; den Haftpflicht- und Unfallschutz beim Träger oder Versicherer prüfen.
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