Seniorenresidenz und Seniorenstift
Viele Menschen, die es sich leisten können, verbringen ihren Lebensabend in einer sogenannten Seniorenresidenz. Diese gehobene Variante der betreuten Wohnanlage punktet mit bester Lage und einer hochwertigen Ausstattung. Zur allgemein üblichen Betreuung gesellen sich qualitativ gute Speisen, abwechslungsreiche Kultur- und Freizeitangebote und ein umfassender Service. Doch nicht alle Häuser entsprechen diesen Erwartungen. Wir zeigen Ihnen, wo die Unterschiede liegen und für wen die Seniorenresidenz die perfekte stationäre Wohnform ist.
Was zeichnet Seniorenresidenzen, Seniorenstifte oder Wohnstifte aus?
Zunächst einmal: Früher wurden von Stiftungen errichtete Gebäude als Stift oder Wohnstift bezeichnet. Den Begriff gibt es auch heute noch. Er wurde lediglich um die wohlklingende Bezeichnung Seniorenresidenz ergänzt und ist als Synonym zu verstehen.
Leider hindert kein Schutzrecht eine einfache Einrichtung daran, sich Seniorenresidenz oder Seniorenstift zu nennen. Liegen deren Preise jedoch auf dem Niveau eines 5-Sterne-Hotels, können Senioren zumindest einen Großteil folgender Annehmlichkeiten erwarten:
- eine überdurchschnittlich gut ausgestattete Wohnanlage, in der vornehmlich Appartements, aber auch kleinere Wohnungen angeboten werden,
- ambulante Pflege in der Wohnung, teils auch vollstationäre Pflegeleistungen in räumlich abgetrennten Bereichen der Anlage,
- einen hotelähnlichen Charakter mit hauseigenem Café und/oder Restaurant,
- eine Grundversorgung mit zumeist Mittagessen, Wohnungsreinigung, allgemeine Betreuungsdienste etc.,
- ein mehr oder weniger großzügiges Angebot an hochwertig ausgestattete Gemeinschaftsflächen und Aufenthaltsräumen wie z.B. repräsentative Eingangslobby, Bibliothek, Schwimmbad, Sauna, Clubraum oder Kaminzimmer und Sonnenterrasse sowie
- Freizeit- und sonstige gesellschaftliche Veranstaltungen, von Lesungen über Kurse oder Theaterbesuche bis hin zu Reisen.
Quelle: Kompetenznetzwerk Wohnen (gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend): Professionelle Wohnangebote in Kombination mit Pflegeleistungen/ Wohnstifte
Damit wird klar: Eine Seniorenresidenz ist eine betreute Wohnanlage, in der ältere Menschen ihren wohlverdienten Ruhestand in gehobenem Ambiente genießen können.
Welche Versorgung bietet ein Seniorenstift?
Die Betreuungs- und Pflegeleistungen müssen keineswegs besser sein als beim herkömmlichen Seniorenwohnen mit Betreuung. Da sie zudem von Haus zu Haus verschieden sind, lohnt sich ein genauer Blick in den Betreuungsvertrag: Beschäftigt der Träger einen externen ambulanten Pflegedienst oder hat dieser seinen Sitz direkt im Haus? Je kürzer die Entfernung ist, desto schneller kann die pflegerische Betreuung erfolgen.
Bei beiden Varianten gilt allerdings: Ein ambulanter Pflegedienst kann bei schwerer Pflegebedürftigkeit keine Rundum-Versorgung leisten. Anders sieht dies aus, wenn das Haus über eine eigene Pflegestation verfügt oder einem Pflegeheim angegliedert ist. Eine Station bietet den besten Service, wenn medizinische Hilfe und erweiterte Pflegeleistungen gebraucht werden.
Wer fühlt sich wohl in einer Residenz für Senioren?
Ein Alterssitz ist kein Urlaub. Bei einem kurzfristigen Aufenthalt kann es herrlich sein, wie in einem Luxushotel verpflegt und umsorgt zu werden. Aber wie oft freuen wir uns nach dem Urlaub auch wieder auf das Zuhause? Auf das „normale Leben“ mit all seinen Herausforderungen? Nicht alle Menschen sind glücklich, wenn ihnen jeder Handgriff, jede Anstrengung abgenommen wird. Daher fühlen sich vor allem aktive Senioren in einem Wohnstift häufig aufs Abstellgleis geschoben. Viele ziehen daher etwas weniger Service in einem guten Haus einer Rundumversorgung im goldenen Käfig vor.
Perfekt aufgehoben sind dagegen Senioren, die in einer Villa mit Bediensteten aufgewachsen sind. Schon immer sorgte das Personal für die Zubereitung der Speisen, die Hauswirtschaft, die Pflege des Gartens und die Betreuung der Kinder. Wer ein solches Leben gewöhnt ist, möchte es natürlich im Alter beibehalten – und ist auch bereit, einen hohen Preis dafür zu bezahlen. Wohlfühlen werden sich ebenso solvente Senioren, die aufgrund von starker Pflegebedürftigkeit ihr aktives Leben beenden mussten und nun bestens versorgt werden möchten.
Welche Kosten schlagen beim Wohnen in Seniorenresidenzen zu Buche?
Der Komfort eines Wohnstifts hat natürlich seinen Preis. Teuer sind nicht nur die Lage und Ausstattung der Residenz, sondern auch die exzellente Versorgung. Um die Aura des Luxuslebens noch zu forcieren, werden die tatsächlichen Kosten in den meisten Verträgen nicht aufgeschlüsselt. Üblich ist daher eine Monatspauschale, die die Wohn- und Betreuungskosten zusammengefasst. Die Vereinbarung einer Miete wie in den meisten anderen Senioren-Wohnanlagen ist dagegen sehr selten.
Die Pensionspauschale hat natürlich ihren Vorteil: Die monatlichen Kosten sind fix gut kalkulierbar. Der Nachteil: Die Bewohner einer Seniorenresidenz bezahlen unter Umständen gleich mehrere Leistungen, die sie gar nicht in Anspruch nehmen. Daher Vorsicht: Oft sind die Betreuungskosten individuell viel zu hoch. Dies geht zu Lasten der „jungen Alten“, die noch keine Pflege benötigen und eine Überversorgung eher ablehnen. Für sie ist eine Aufsplittung in Grund- und Wahlleistungen deutlich kostengünstiger. Gewünschte Dienstleistungen werden dann nach Bedarf hinzugebucht.
Für ein Leben im Luxus müssen Sie im Monat mit mehreren tausend Euro rechnen. Da lohnt es sich natürlich, einen Preisvergleich anzustellen. Zumal, wenn Sie flexibel bei der Wahl des neuen Wohnorts sind, sollten Sie mehrere Seniorenresidenzen konsultieren.
Lassen Sie sich auch die Vertragsbedingungen genauestens erklären. Welche Leistungen umfasst die Pauschale? Geht das Haus auf individuelle Wünsche ein? Ein gutes Zeichen ist, wenn man Ihnen ausreichend Bedenkzeit lässt und Sie nicht zur Unterschrift drängt. Wenden Sie sich bei Unklarheiten an Ihren Rechtsbeistand. Wie schätzt er die einzelnen Klauseln ein? Vor allem die Abschnitte zur Vertragsbeendigung sollten Sie im Auge haben. Denn, sollte Ihnen das Wohnen im Stift wider Erwarten doch nicht zusagen, darf man Ihnen einen erneuten Seniorenumzug nicht auch noch erschweren.
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