Besuchs- und Betreuungsdienste für Senioren: Mobile Dienste von Unterhaltung bis Alltagsbegleitung
Mal angenommen, die Versorgung eines älteren Menschen ist bereits gewährleistet: Eine Haushaltshilfe kocht, wäscht und putzt, eine Einkaufshilfe besorgt die Dinge des täglichen Bedarfs und eine Pflegekraft hilft beim Baden und beim An- und Auskleiden. Was noch fehlt, ist eine nette Person, die Abwechslung in den Alltag der Senioren bringt. Hierfür existieren die unterschiedlichsten Besuchs- und Betreuungsdienste. Lesen Sie, was sich hinter diesem Ausdruck verbirgt, welche Varianten es gibt und wie die Kosten bestritten werden können.
Was leistet ein Besuchsdienst für Senioren?
Die Helfer und Helferinnen eines Besuchsdienstes erfüllen eine wichtige Aufgabe: Sie besuchen die Senioren zu Hause und bewahren sie so vor der Vereinsamung. Je nach Vorliebe kann der Besuch:
- ein offenes Ohr haben für Probleme und Problemchen,
- Geschichten vorlesen,
- gemeinsam mit den Senioren singen,
- Gesellschaft bei Karten- oder Brettspielen leisten,
- Unterstützung beim Schreiben von Briefen oder Ausfüllen von Formularen bieten.
In der Regel ist jeder Besuchsdienst zugleich auch ein Begleitungsdienst. Die meisten Senioren freuen sich über eine Begleitung:
- beim Spaziergang,
- in die Oper oder ins Theater,
- zum Arzt oder Therapeuten,
- zum Friseur,
- zum Supermarkt,
- zum Treff mit dem Freund oder der Freundin.
Dies erhöht die Lebensqualität, lässt die Senioren am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und unterstützt die Selbständigkeit in den eigenen vier Wänden.
Was ist unter einem Betreuungsassistenten zu verstehen?
Zunächst einmal: Der Name Betreuungsassistent ist nicht geschützt. Daher kursieren auch die Bezeichnungen Alltagsbegleiter, Betreuungskraft, Betreuungshelfer, Seniorenbetreuer und sicher noch einige mehr. Das kann ganz schön verwirren. Dennoch gibt es einen Unterschied zum Besuchsdienst: Betreuungsassistent*innen haben eine ca. 4-monatige sowohl theoretische als auch praktische Ausbildung absolviert. Daher lautet die vollständige Bezeichnung „Betreuungsassistent (o.Ä.) nach § 53c/43b SGB XI“ (ehemals § 87b SGB XI).
Wie der Besuchs- und Begleitungsdienst ist auch die Alltagsbegleitung keine fachpflegerische Tätigkeit. Betreuungskräfte sind jedoch geschult, pflegebedürftige Senioren mit demenziellen Veränderungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen zu beaufsichtigen und zu betreuen. Sie unterstützen diese bei der Gestaltung und Bewältigung des Alltags.
Welche Kosten fallen bei Besuchs- und Betreuungsdienst an?
Sowohl der Besuchs- und Begleitungsdienst als auch die Betreuungshilfe sind typische Angebote der Freien Wohlfahrtspflege wie Caritas, Deutsches Rotes Kreuz und Diakonie Deutschland sowie der Hilfsorganisationen wie dem Malteser Hilfsdienst. Daneben existieren privat geführte ambulante Pflegedienste, die eng mit den Pflegekassen zusammenarbeiten.
Die häufig kirchlich geprägten Wohlfahrtsorganisationen sind in der glücklichen Lage, die Menschen mobilisieren zu können. Wer etwas Gutes tun möchte, engagiert sich gerne im sozialen Bereich wie der Kinder- oder Seniorenbetreuung. Deshalb können die großen Sozialstationen bei Bedarf ehrenamtliche Seniorenbegleiter aussenden. Der große Vorteil für die Senioren: Sie müssen meist nur die Fahrtkosten übernehmen. Körperschaften des öffentlichen Rechts berechnen für die Tätigkeit ihrer Ehrenamtlichen oft eine Pauschale von 5 oder 10 Euro.
Bei privat geführten Pflegediensten sind in der Regel ausgebildete Alltagsbegleiter angestellt. Hier liegen die Kosten natürlich deutlich höher. Der große Vorteil ist aber: Die ambulanten Pflegedienste arbeiten in Kooperation mit den Pflegekassen. Liegt bei den Senioren ein Pflegegrad vor, werden die Kosten für die Betreuungsassistenz ganz oder zumindest teilweise übernommen. Liegt kein Pflegegrad vor, kann die Belastung immerhin steuermindernd wirken. Mehr zu den Kosten, Zuschüssen und Erstattungen erfahren Sie im entsprechenden Beitrag.
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