Betreutes Wohnen in Wohnanlagen
Betreutes Wohnen ist ein ausgesprochen beliebtes Wohnkonzept. Die Senioren leben selbstbestimmt in ihrer eigenen Wohnung und können wann immer nötig Hilfe beanspruchen. Die Apartments in solchen Wohnanlagen sind altersgerecht ausgestattet – und der Pflegedienst ist meist direkt angegliedert. Lesen Sie, für wen ein betreutes Wohnen in Wohnanlagen geeignet ist, welche Vorteile diese Wohnform hat und wie sie sich von ähnlichen Wohnkonzepten abgrenzt.
Welche Vorteile bietet betreutes Wohnen in einer Wohnanlage?
Im Idealfall befindet sich die Wohnanlage direkt auf dem Gelände eines Pflegeheims. So erhalten ältere Menschen schnell professionelle Hilfe, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt. Im Unterschied zum Wohnen im Pflegeheim leben die Senioren in ihrer eigenen, individuell eingerichteten Wohnung und genießen damit einen hohen Grad an Eigenständigkeit. Darüber hinaus bieten die Einrichtungen zahlreiche Service-Angebote an. Die Vorteile einer guten Einrichtung sind im Einzelnen:
- Die Wohnung ist barrierefrei oder behinderten-/rollstuhlgerecht gestaltet. Die Türen sind breit genug, die Dusche ist ebenerdig und es gibt genügend Haltegriffe.
- Oft ist nur die Küchenzeile eingebaut, ansonsten können eigene Möbel mitgebracht werden.
- Ein Menüservice bringt das Mittagessen.
- Ein Seniorencafé und Gemeinschaftsräume erleichtern die Pflege sozialer Kontakte.
- Waschmaschinen und Wäschetrockner werden oft gemeinsam genutzt und versperren damit keinen Platz in der Wohnung.
- Aktuelle Freizeitangebote werden am schwarzen Brett bekanntgegeben.
- Ein Hausmeister regelt die Müllbeseitigung, pflegt die Anlage, sorgt für den Winterdienst etc.
- Ein Haustechniker führt anstehende Reparaturen aus.
- Mit dem Reinigen der Seniorenwohnung kann eine Haushaltshilfe beauftragt werden.
- Ein Fahr- und Begleitdienst ist z.B. bei Behördengängen eine wertvolle Unterstützung.
- Im Betreuungsbüro helfen freundliche Mitarbeiter bei Fragen und bei der Vermittlung der gewünschten Hilfsdienste.
- Die Infrastruktur ist solide: Ein Ärztehaus, Haltestellen für den öffentlichen Verkehr, gute Geschäfte, ein Friseur und die Fußpflege befinden sich oft in unmittelbarer Nähe.
- Ein Hausnotruf ist 24 Stunden am Tag in Bereitschaft.
- Bei Bedarf ist professionelle ambulante Pflege gewährleistet (Pflege auf Abruf).
ABER: In den Betreuungsverträgen wird i.d.R. zwischen Grundleistungen und Wahlleistungen unterschieden. Grundleistungen sind Bestandteil der Betreuungspauschale, während Wahlleistungen nach Bedarf beauftragt und natürlich auch gesondert in Rechnung gestellt werden. Welche Leistungen welcher Kategorie zugeordnet sind, ist von Haus zu Haus sehr unterschiedlich. Daher ist es ratsam, bereits vor dem ersten Besichtigungstermin eine Prioritätenliste zu erstellen. Die oben genannten Punkte können eine gute Anleitung sein.
Was sind die Unterschiede zum Service-Wohnen und zum Betreuten Wohnen zu Hause?
Die Abgrenzung zu den genannten Wohnformen ist nicht ganz leicht. Alle Konzepte richten sich an ältere Menschen, die ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis haben und im Fall der Fälle schnell Hilfe rufen möchten. Dennoch gibt es einen wesentlichen Unterschied: Sowohl beim Wohnen mit Service als auch beim betreuten Wohnen zuhause wird kein Betreuungsvertrag zwischen einem Betreuungsträger und dem Bewohner abgeschlossen. Muss eine pflegerische Leistung erfolgen, ist ein externer ambulanter Pflegedienst hinzuzuziehen. Besteht ein erhöhter Pflegebedarf, wird ein Umzug ins Altenheim notwendig. In betreuten Wohnanlagen dagegen ist professionelle pflegerische Hilfe normalerweise vor Ort und eine Übersiedlung ins Pflegeheim nicht unbedingt erforderlich.
Natürlich gibt es auch Unterschiede zwischen den genannten Varianten:
Betreutes Wohnen zu Hause
Dass die vertraute Wohnung beibehalten werden kann, ist der wohl größte Vorteil dieses Wohnkonzepts. Eine Voraussetzung muss allerdings stimmen: Die Wohnräume und vor allem das Bad sind barrierefrei ausgestattet. Ein besonders großes Hindernis sind Treppen. Ist die Wohnung nicht ebenerdig, sollte daher ein Aufzug vorhanden sein oder zumindest ein Treppenlift eingebaut werden. „Betreut“ heißt das Wohnen zu Hause, wenn eine Koordinationsstelle die mobilen Dienste wie beispielsweise Hilfen im Haushalt, beim Einkauf, für Gartenarbeiten oder einen Mahlzeitenservice organisiert.
Die Einrichtung eines Hausnotrufs – und damit der Kontakt zu einem Pflegedienst – gehört ebenfalls dazu. In einem Punkt steht das betreute Wohnen zu Hause jedoch dem in Wohnanlagen nach: Es gibt keine Gemeinschaftsräume, wo Menschen gleichen Alters zusammenkommen. Ein noch so netter Besuchsdienst kann diese Kontakte nur bedingt ersetzen. Am besten geeignet ist das betreute Wohnen zu Hause damit für Senioren, die in ihrem vertrauten Umfeld noch soziale Kontakte genießen.
Wohnen mit Service
Diese Wohnform wird häufig mit dem herkömmlichen betreuten Wohnen verwechselt. Genau wie dort leben die Senioren nämlich in einer altersgerecht eingerichteten Wohnanlage, sind unter sich und genießen den Vorteil, den allerlei Gemeinschaftsräume und Freizeitangebote mit sich bringen. Der „Service“ allerdings beschränkt sich auf die Wohnung, d.h. er bietet keine Betreuungsleistungen. Mobile Dienste wie Essen auf Rädern, eine Haushaltshilfe, oder ein Betreuungsdienst werden auf Wunsch zwar organisiert, sind jedoch direkt mit den Dienstleistern abzurechnen. Im Leistungsspektrum enthalten ist dagegen immer der Hausnotruf, über den die Senioren in ständiger Verbindung zu ambulanten Pflegekräften stehen. Das Servicewohnen ist geeignet für fitte Senioren, die sich noch überwiegend selbst versorgen können und rege am gesellschaftlichen Leben teilhaben möchten. Zum Umzug im Alter müssen sie natürlich bereit sein.
Worauf ist bei Vertragsabschluss zu achten?
Vor dem Einzug in eine betreute Wohnanlage sind zwei Vertragsdokumente zu unterzeichnen:
Der Mietvertrag (oder Kaufvertrag) wird mit dem Betreiber der Wohnanlage abgeschlossen. Er unterscheidet sich nicht von einem herkömmlichen Kauf-/Mietvertrag. Zu beachten sind auch hier das Preisgefüge, die klare Auflistung der Nebenkosten, ggfs. die Mietzeit und das Kündigungsrecht. Nebenkosten, die bereits im Betreuungsvertrag gelistet sind, dürfen hier kein zweites Mal auftauchen.
Der Betreuungsvertrag wird mit dem Betreuungsträger abgeschlossen. Er setzt sich aus Grundleistungen und Wahlleistungen zusammen. Die Grundleistungen sind Bestandteil der Betreuungspauschale und damit monatlich zu zahlen – auch wenn sie nicht in Anspruch genommen wurden. Die Wahlleistungen werden nur berechnet, wenn die Einrichtung sie auch tatsächlich erbringt.
Je detaillierter die Verträge sind, desto größer ist die Sicherheit, dass es hinterher nicht zu Unstimmigkeiten kommt.
Was kostet Betreutes Seniorenwohnen?
Die tatsächlichen Kosten sind so unterschiedlich wie für Mietwohnungen allgemein. Der Quadratmeterpreis richtet sich auch hier nach der Lage und der Ausstattung des Appartements. Selbst die aktuelle Nachfrage kann preisentscheidend sein. Als Faustregel gilt folgende Rechnung: Ortsmiete plus etwa 20 Prozent für die Grundleistungen der Betreuungspauschale.
Diese Kosten müssen die Bewohner selbst tragen. Bei Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegeversicherung ggfs. einen Anteil. Erkundigen Sie sich, ob die erwartete Leistung bei häuslicher Pflege der Pflegesachleistung (nach § 36 SGB XI) oder der Verhinderungspflege (nach § 39 SGB XI) zuzuordnen ist.
Sollten Sie sich für einen Lebensabend in einer Seniorenresidenz interessieren, müssen Sie natürlich mit einer völlig anderen Preiskalkulation rechnen. Auch die Trennung von Wohn- und Betreuungskosten ist dort sehr unüblich.
Teilstationäres Wohnen
Teilstationäres Wohnen: Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege Die Tages-, die Nacht- und die Kurzzeitpflege haben eines gemeinsam: Es sind stationäre Pflegekonzepte,… weiterlesen