Fördermittel Badezimmer barrierefrei umbauen

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Fördermittel, Zuschüsse und finanzielle Unterstützung für barrierefreie Umbauten

Wenn Sie eine Miet- oder Eigentumswohnung barrierefrei oder sogar rollstuhlgerecht umbauen wollen, müssen Sie die Kosten hierfür nicht komplett aus eigener Kraft aufbringen. Bei einigen Maßnahmen – beispielsweise den Einbau eines Treppenliftes oder die barrierefreie Umgestaltung des Badezimmers samt WC – können Sie sogar von mehreren Trägern Zuschüsse oder Fördermittel erhalten.

Fördermittel © magele picture, fotolia.com
Fördermittel nutzen © magele picture, fotolia.com
Badezimmer Renovierung © megakunstfoto, stock.adobe.com
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Wir stellen Ihnen im folgenden Artikel verschiedene Möglichkeiten und Kostenträger vor, mit deren Unterstützung Sie den Eigenanteil der Kosten für den Umbau verringern können. Wichtig ist, dass Sie die Anträge auf Förderung immer vor Beginn der Maßnahmen stellen und jeweils den Bewilligungsbescheid abwarten, bevor Sie einen Handwerker kostenpflichtig beauftragen. Denn nur dann können Sie dessen Rechnung beim Träger einreichen und sich die Kosten komplett oder anteilig erstatten lassen.

Fördermittel beantragen: So gehen Sie vor
Badezimmer-Fördermittel beantragen: So gehen Sie vor

Pflegekasse

Pflegkasse © MQ Illustrations, stock.adobe.com
Pflegkasse © MQ Illustrations, stock.adobe.com

Die Pflegekasse gewährt Versicherten, bei denen ein Pflegegrad vorliegt, einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.000 Euro. Dieser Zuschuss kann bei einem Haushalt mit mehr als einem Anspruchsberechtigten bis zu viermal gewährt werden, also maximal 16.000 Euro betragen. Die Höhe der Förderung hängt nur von den tatsächlichen Kosten der Maßnahme ab, nicht vom Pflegegrad. Aus diesem Grund kann dieser Zuschuss u. U. auch mehrfach in Anspruch genommen werden, wenn sich im Laufe der Zeit der Pflegegrad erhöht und sich die Pflegesituation damit so verändert, dass erneute Maßnahmen erforderlich sind.

Zuschüsse von der Pflegekasse nutzen
Zuschüsse von der Pflegekasse nutzen

Förderfähig sind verschiedene Maßnahmen zur Anpassung des genutzten Wohnraums, bei denen wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz erforderlich sind, beispielsweise für den barrierefreien Umbau des Badezimmers, den Einbau eines Treppen- oder Homelifts oder auch für den Ein- und Umbau von Mobiliar.

Diese Einrichtungen fördern ggf. den Badezimmerumbau
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Krankenkasse

Bestimmte Pflegehilfsmittel wie ein Badewannenlift oder eine Erhöhung für den Toilettensitz können sich gesetzlich Versicherte von ihrem Arzt verschreiben lassen. In diesem Fall erhalten Sie eine sogenannte Hilfsmittelverordnung, die Sie ähnlich wie ein Rezept für Medikament in der Apotheke in einem Sanitätshaus einlösen können. Sie erhalten dann das verschriebene Hilfsmittel als (Dauer-)Leihgabe und müssen dafür nichts oder nur eine geringe Gebühr zahlen.

Kostenbeteiligung der Krankenkasse © Stockfotos MG, fotolia.com
Kostenbeteiligung der Krankenkasse © Stockfotos MG, fotolia.com

Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet zwei Förderprodukte an, mit denen sich die staatliche Förderbank an den Kosten für einen barrierefreien Umbau beteiligt:

Das Förderprogramm „Barrierereduzierung Investitionszuschuss 455-B“ bietet einen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro und wird unabhängig vom Alter des Antragstellers gewährt. Die Förderung wird auf Antrag für Maßnahmen zur Barrierereduzierung als Zuschuss gewährt, wobei folgende Förderhöchstgrenzen gelten:

Maßnahme Höhe des

möglichen Zuschusses

Maximaler Zuschussbetrag
Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung 10 Prozent der förderfähigen Kosten

5.000 Euro

Standard „altersgerechtes Haus“ 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten

6.250 Euro

Die förderfähigen Investitionskosten müssen pro Antrag mindestens 2.000 Euro betragen. Pro Wohnung wird für maximal 50.000 Euro förderfähige Kosten ein Zuschuss gewährt.

Die KfW fördert den Badezimmerumbau
Die KfW fördert den Badezimmerumbau
Tipp: Sie können das Förderprogramm 455-B auch für den Ersterwerb von barrierearm umgebautem Wohnraum einsetzen, sofern im Kaufvertrag die Kosten für die barrierereduzierenden Umbaumaßnahmen gesondert ausgewiesen sind.

Alle Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Neben den eigentlichen Umbaumaßnahmen sind verschiedene Nebenarbeiten förderfähig.

Beantragen können Sie den Zuschuss online im KfW-Zuschussportal, das Sie unter der folgenden Webadresse erreichen: KfW-Zuschussportal.

Das Förderprodukt „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“ bietet besonders attraktive Konditionen für einen Förderkredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Der Kredit wird unabhängig vom Alter des Antragstellers vergeben und bietet niedrige Zinsen sowie eine flexible Laufzeit. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Barrieren reduzieren oder Ihren Wohnkomfort erhöhen.

Auch bei diesem Programm müssen die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Sie können die Finanzierung als Annuitätendarlehen oder als endfälliges Darlehen in Anspruch nehmen, wobei das Darlehen in jedem Fall mit einem Sollzins und effektiven Jahreszins von jeweils 0,78 Prozent (Stand 11/2020) verzinst wird.

Bei einem Annuitätendarlehen zahlen Sie während der tilgungsfreien Anlaufjahre monatlich nur die Zinsen und im Anschluss jeweils monatlich die über die gesamte Tilgungsdauer gleich hohen Annuitäten (Zins und Tilgung). Die genauen Konditionen können Sie folgender Tabelle entnehmen:

Laufzeit Tilgungsfreie Anlaufzeit Zinsbindung
4 bis 10 Jahre 1 bis 2 Jahre

5 Jahre*

10 Jahre

11 bis 20 Jahre 1 bis 3 Jahre

5 Jahre*

10 Jahre*

21 bis 30 Jahre 1 bis 5 Jahre

5 Jahre*

10 Jahre*

* Vor Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist erhalten Sie von der KfW ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung.

Bei einem endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende der Laufzeit den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück. Die Laufzeit kann hierbei flexibel zwischen 4 und 10 Jahren betragen. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrages ist möglich, in diesen Fällen wird jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Wichtig: Sie können den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage durch die KfW abrufen. Auf Antrag ist eine Verlängerung auf bis zu 36 Monate möglich, allerdings wird ab dem 13. Monat nach dem Zusagedatum eine Bereitstellungsprovision von aktuell 0,15 Prozent pro Monat fällig.

Den Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner in Ihrer Nähe, in der Regel ist das Ihre Hausbank. Für die Vermittlung und Anbahnung des Kredites entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Landesförderprogramme und kommunale Förderprogramme

Einige Bundesländer sowie die Stadt Mannheim haben eigene Wohnbauförderprogramme eingerichtet, die sich in ihrer Förderhöhe, den Anforderungen und Konditionen deutlich unterscheiden. Wir empfehlen Ihnen, sich zu diesem Thema zunächst mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse in Verbindung zu setzen und sich dort über ggf. vorhandene Fördermöglichkeiten zu informieren.

Stiftungen

Unter bestimmten Bedingungen kommt auch eine Förderung durch eine Stiftung in Frage. Diese fördern je nach Bedürftigkeit bestimmte Zielgruppen und Projekte, wobei die Details jeweils in der Satzung der Stiftung festgelegt sind. In der Regel müssen Sie für eine Förderung durch eine Stiftung nicht nur nachweisen, dass Sie bedürftig und in der Zielgruppe der Stiftung sind, sondern auch einen Kostenvoranschlag und einen Finanzierungsplan vorlegen, aus dem die finanziellen Beteiligungen anderer Träger hervorgehen.

Es kann sich daher lohnen, wenn Sie sich vorab im Internet informieren, ob für Ihr Vorhaben eine oder mehrere Stiftungen in Frage kommen könnten. Eine erste Anlaufstelle ist die Online-Stiftungssuche des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, das bereits in der kostenlosen Basic-Version mehr als 12.000 Stiftungsporträts umfasst. Sie erreichen das Portal unter der folgenden Adresse: https://stiftungssuche.de/.

Sozialhilfeträger

Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung oder ALG II erhalten, können Sie nachrangig bei dem für Sie zuständige Grundsicherungsamt oder Jobcenter einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Nachrangig bedeutet, dass zunächst andere Fördermöglichkeiten geprüft und ggf. genutzt werden müssen.

Um eine Förderung durch die Sozialhilfeträger zu erhalten, benötigen Sie einen Kostenvoranschlag über die geplanten Baumaßnahmen und einen Nachweis, dass Sie bereits erfolglos nach einer barrierefreien Wohnung gesucht haben. In der Regel wird die Notwendigkeit dann durch einen Vertreter des Gesundheitsamtes, der sich die Situation vor Ort ansieht, bestätigt.

Eingliederungshilfe

Auch die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Fördermöglichkeit, die seit 2018 auch als „Leistungen für Wohnraum“ gewährt werden kann, um absolut notwendige Umbauten in der Wohnung zu finanzieren. Für den Antragsteller gilt hierbei eine Vermögensgrenze von ca. 56.000 Euro, wobei das Vermögen des Lebens- oder Ehepartners nicht (mehr) herangezogen wird, sofern der Antragsteller keine Leistungen der Grundsicherung erhält. Wer Eingliederungshilfen erhält, muss zudem jeden Monat einen Eigenanteil aufbringen, der vom Bruttoeinkommen abhängt und ab einem Jahreseinkommen von bis zu ca. 32.000 Euro 2 Prozent monatlich von diesem Mehrbetrag ausmacht.

Badewanne Einstiegs-Haltegriff © OlegDoroshin, stock.adobe.com
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