Alles Wissenswerte zum Thema „Barrierefreies WC“
Ein selbstbestimmtes Leben beginnt bei so vermeintlich trivialen Dingen wie dem Gang zur Toilette. Wenn dieser im Alter oder aufgrund eines Handicaps nicht mehr so leicht fällt wie früher, unterstützt ein barrierefreies WC dabei, den Alltag in den eigenen vier Wänden möglichst selbstbestimmt zu verleben. Ein barrierefreies WC muss dabei verschiedene Voraussetzungen erfüllen, die in der einschlägigen Baunorm DIN 18040-2 für barrierefreie Wohnräume definiert werden. Welche das konkret sind, worauf Sie sonst bei der Gestaltung und dem Umbau eines barrierefreien WCs achten sollten, erfahren Sie im folgenden Artikel. Zudem geben wir Ihnen eine grobe Orientierung über die zu erwartenden Kosten und die Möglichkeiten, für die barrierefreie Umgestaltung des WCs Fördermittel oder Zuschüsse zu erhalten.
Barrierefreies WC – Definition
In der DIN 18040-2 wird unterschieden zwischen „barrierefreien“ und „rollstuhlgerechten“ WCs. Dabei gilt: Ein WC, das gemäß Norm „rollstuhlgerecht“ ist, ist immer auch barrierefrei – umgekehrt hingegen nicht.
In der folgenden Tabelle haben wir für Sie die Forderungen der Norm für barrierefreie WCs zusammengestellt:
Bereich | Forderung der DIN 18040-2 |
---|---|
Bewegungsfläche vor dem WC |
|
Freifläche um das WC |
|
Sitzhöhe des WCs |
|
WC-Stützklappgriffe |
|
WC-Rückenstütze |
|
Für rollstuhlgerechte WCs schreibt die Norm mehr Platz vor und um das WC vor und macht auch klare Vorgaben für die Ausführung von Stützklappgriffen, Rückenstütze und der Spülung.
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Das barrierefreie WC im Detail
Damit ein WC sich auch bei eingeschränkter Beweglichkeit ohne Hilfe und Unterstützung benutzen lässt, schreibt die Norm ausreichend Platz vor und neben der Toilette vor. Um die Sturzgefahr zu vermindern, sollte zudem auf einen Vorleger vor dem WC verzichtet oder durch geeignete Maßnahmen ein Rutschen des Teppichs verhindert werden.
Die Sitzhöhe sollte möglichst immer zur Größe des Benutzers passen. Zwar weisen die meisten WCs eine Standardhöhe von etwa 42 cm auf, um sich leichter hinsetzen und aufstehen zu können, ist jedoch eine höhere Sitzposition sinnvoll. Diese kann sowohl über eine Sitzerhöhung oder komfortabler über ein höhenverstellbares WC erreicht werden, wenn Sie diese nicht direkt beim Ein- oder Umbau realisieren können. Das ist zwar etwas teurer, bietet dafür aber die Möglichkeit, dass alle Bewohner die Toilette per Knopfdruck auf die für sie jeweils optimale Höhe bringen können.
Auch wenn für ein „nur“ barrierefreies WC keine seitlich angebrachten Griffe vorgeschrieben sind, erleichtern klappbare Sitzgriffe an beiden Seiten oder zumindest an einer Seite der Toilette das Hinsetzen und Aufstehen. Diese sollten ohne größere Kraftanstrengung in jede gewünschte Position gebracht werden können und lassen sich bei Nichtbenutzung einfach nach oben an die Wand klappen.
Eine Rückenstütze ist hingegen in der Norm auch für barrierefreien Toiletten vorgeschrieben. Empfehlenswert sind Ausführungen mit einer bequemen Polsterung, die in der Neigung verstellbar sind. Achten Sie zudem auf einen abwaschbaren und desinfizierbaren Bezug, um die Hygiene zu gewährleisten.
Zusätzlichen Komfort und Sauberkeit bieten übrigens sogenannte Dusch-WCs, die etwa in Asien sehr beliebt sind. Sie kombinieren ein klassisches WC mit einem Bidet und vereinfachen so die Intimhygiene, ohne dass eine zusätzliche Installation im Badezimmer erforderlich wäre.
Kosten für ein barrierefreies WC
Wenn Sie ein barrierefreies WC mit Haltegriffen und Rückenstütze einbauen lassen, müssen Sie mit Kosten zwischen ca. 1.500 und 2.500 Euro rechnen. Wenn Sie kein konventionelles WC, sondern ein höhenverstellbares Modell mitsamt Einbau wünschen, können die Kosten auch schnell in den Bereich von 4.000 bis 5.000 Euro steigen.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich mehrere Angebote von örtlichen Handwerksunternehmen einzuholen und sich dann für das aus Ihrer Sicht günstigste Komplettangebot zu entscheiden. In jedem Fall sollten Sie darauf bestehen, dass im Kostenvoranschlag alle Kosten – also Material, Zeit, Anfahrt etc. – aufgeführt sind.
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Welche Fördermöglichkeiten gibt es für barrierefreie WCs?
Liegt bei einem Bewohner der Wohnung ein beliebiger Pflegegrad der gesetzlichen Pflegeversicherung vor, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse zu erhalten. Dieser ist an Maßnahmen zur Wohnraumanpassung gemäß DIN 18040-2 geknüpft und wird pro Bewohner gewährt. Daher kann beispielsweise in einem Haushalt mit zwei Personen mit Pflegegrad ein maximaler Zuschuss von 8.000 Euro gewährt werden.
Auch ohne Pflegegrad können Sie Fördermittel für ein barrierefreies WC erhalten, und zwar von der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW. In Frage kommt das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“, für das zwei Förderprodukte angeboten werden:
Das Förderprodukt „Barrierereduzierung Investitionszuschuss 455-B“ stellt einen Zuschuss zu Umbaumaßnahmen dar. Auf Antrag können bis zu 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 6.250 Euro je Wohneinheit übernommen werden. Sie erhalten den Zuschuss jedoch erst, nachdem die Umbaumaßnahmen abgeschlossen sind und Sie die Endrechnung erhalten haben.
Das Förderprodukt „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“ mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren fördert Maßnahmen mit einer Darlehenssumme von bis zu 50.000 Euro. Im Vergleich zu Krediten bei der Bank oder anderen Geldgebern profitieren Sie hier unter anderem von besonders günstigen Konditionen wie einem niedrigen Zinssatz und einer langen Zinsbindungsphase von bis zu 10 Jahren.
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