Zuschüsse für Hilfsmittel

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Mobil unterwegs: Zuschüsse für Hilfsmittel

Manchmal sind die körperlichen Einschränkungen plötzlich da, ohne dass der Betroffene ausreichend Zeit hatte, sich ausreichend darauf vorzubereiten. Erstaunlich ist allerdings, dass viele Hilfsmittel aus eigener Tasche gekauft werden, obwohl dies gar nicht nötig wäre. Gehhilfen wie zum Beispiel Rollatoren, gehören zu den Hilfsmitteln, die von den Krankenkassen bezahlt werden. Weitgehend unbekannt ist auch, dass sogar die Stromkosten für elektrische Rollstühle bzw. Elektromobile von den Krankenkassen übernommen werden müssen, sofern diese Hilfsmittel vom Arzt verordnet wurden. Wie dies im Einzelnen von den Kassen gehandhabt wird, ist unterschiedlich und muss von Fall zu Fall in Erfahrung gebracht werden. Nachfragen lohnt sich allerdings, denn übers Jahr gesehen kann einiges an zusätzlichen Stromkosten anfallen.

Fördermittel-  und Zuschüsse nutzen © DOC Rabe Media, fotolia.com
Fördermittel- und Zuschüsse nutzen © DOC Rabe Media, fotolia.com

Was müssen Sie tun, um eine Gehhilfe zu beantragen?

  1. Es ist sinnvoll, sich zuerst in der Rehaklinik oder in einem Sanitätsfachgeschäft beraten zu lassen, welche Gehhilfe für Sie geeignet ist.
  2. Anschließend sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen, um sich von ihm das Hilfsmittel verordnen zu lassen. Achten Sie darauf, dass er Ihre Mobilitätseinschränkungen möglichst detailliert beschreibt. Wozu brauchen Sie die Gehhilfe und welche Möglichkeiten eröffnen sich Ihnen damit? Auch das sollte der Arzt schriftlich darlegen, denn je besser er Ihre Situation schildert, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie das Gerät bekommen, das Ihren Bedürfnissen entspricht. Der Arzt hat auch die Möglichkeit, bestimmte Zusatzausstattungen als medizinische Notwendigkeit zu verordnen. Wenn der Arzt es für nötig hält, kann er sogar einen Elektrorollstuhl oder ein Elektromobil verordnen.
  3. Die Verordnung des Arztes reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Wenn das Hilfsmittel abgelehnt wird, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Was Elektromobile und Elektrorollstühle betrifft, ist es wichtig zu wissen, dass Hilfsmittel mit mehr als 6 km/h von der Kostenübernahme ausgeschlossen sind.
  4. Wird das Hilfsmittel genehmigt, wird die Krankenkasse Sie an ein Sanitätshaus verweisen, mit dem die Kasse einen Vertrag abgeschlossen hat. Der Fachhändler wird dann die weitere Abwicklung übernehmen.
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Alternativen

Sollten Sie ein anderes Hilfsmittel wünschen als das, was von der Kasse genehmigt wurde, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Es kann allerdings auch sein, dass Sie die Kosten sogar vollständig selbst übernehmen müssen, wenn Sie das von der Kasse vorgeschlagene Modell ablehnen.

Unter Umständen können Sie auch vom Sozialamt, Arbeitsamt oder von der Rentenversicherung einen Zuschuss für Ihre Gehhilfe erhalten. Diese richtet sich nach ihrer finanziellen Situation und wird nur in Ausnahmefällen einspringen, da die Grundversorgung durch die Kassen gewährleistet ist. Dagegen lohnt es sich auf jeden Fall, das Hilfsmittel bei der Steuererklärung anzugeben.

Mehrkosten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Falls Sie die Kosten komplett selbst übernommen haben, ist es ratsam, dem Finanzamt eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dieses Hilfsmittel für Sie aus medizinischer Sicht notwendig ist.

Rollator im Außeneinsatz © Wellnhofer Designs, fotolia.com
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