Reisen mit Handicap

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Reisen mit Handicap

Auch Menschen mit Handicap haben das Bedürfnis, Urlaub vom Alltag zu machen. Und selbstverständlich sind die Interessen genauso breit gefächert wie bei Menschen ohne Handicap.

Reisen mit Rollator © pure-life-pictures, fotolia.com
Reisen mit Rollator © pure-life-pictures, fotolia.com

Aber – geht denn das überhaupt? Kann man als Mensch mit Mobilitätseinschränkungen eine Kreuzfahrt machen oder ein Segeltörn, eine Fernreise oder einen Campingurlaub? Natürlich geht das. Es ist nur eine Frage der Reiselust und der richtigen Organisation. Und natürlich muss man bereit sein, hin und wieder ein paar Zugeständnisse zu machen. Das aber müssen Menschen ohne Behinderung auch.

Urlaub mit Handicap © lassedesignen, fotolia.com
Urlaub mit Handicap © lassedesignen, fotolia.com

Artikel: Inhaltsverzeichnis

Wer mit Begleitperson reist, kommt auf jeden Fall besser zurecht. Und wer ganz sichergehen will, bucht eine organisierte Reise, deren Veranstalter sich auf Ferien für Menschen mit Handicaps spezialisiert haben. Hier haben wir eine Auswahl zusammengestellt:

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Mobil im Flugzeug

Was viele nicht wissen: Die EU hat Regeln für die Beförderung von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erlassen. So darf zum Beispiel kein Rollstuhlfahrer abgelehnt werden – egal, um welche Fluglinie es sich handelt. Auch für die Abfertigung am Flughafen haben Menschen mit Handicap Anspruch auf unentgeltliche Hilfe. Voraussetzung ist allerdings, dass Behinderte die Fluggesellschaft mindestens eine Woche vor dem Abflug über ihre Mobilitätseinschränkung informieren.

Doch keine Regel kommt ohne Ausnahmen aus. Manche Fluggesellschaften akzeptieren pro Flug nur eine bestimmte Anzahl an alleinreisenden Schwerbehinderten. Zu dieser Gruppe zählen auch RollstuhlfahrerInnen. Jede weitere betroffene Person wird dann abgelehnt. Das gilt jedoch nicht, wenn der mobilitätseingeschränkte Passagier eine Begleitperson hat.

Tipp: Die Begleitperson eines Behinderten erhält bei manchen Airlines einen Preisnachlass. Fragen Sie bei der Buchung danach.

Freie Platzwahl

Wie der Ablauf vom Check-in bis zum Boarding im Einzelnen gehandhabt wird, ist von Flughafen zu Flughafen unterschiedlich. Häufig können Rollstuhlfahrer mit ihrem eigenen Rolli direkt bis zur Flugzeugkabine fahren, bevor der Rollstuhl in den Frachtraum verladen wird. An manchen Airports ist es jedoch üblich, schon beim Einchecken den eigenen Rollstuhl abzugeben. Der Behinderte bekommt dann für die Dauer der Abfertigung einen Leih-Rollstuhl zugeteilt. Vor der Flugzeugkabine heißt es aber auf den Fall umsteigen. Falls die mobilitätseingeschränkte Person nicht an Krücken ins Flugzeug gelangen kann, muss sie auf einen Bordrollstuhl umsteigen.

Beim Boarding dürfen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zuerst ins Flugzeug. In der Regel können sie ihren Sitzplatz frei wählen. Bei der Landung ist es umgekehrt: Sie bleiben so lange im Flugzeug, bis alle anderen Passagiere die Maschine verlassen haben.

Hinweis: Manche Airlines verfügen über behindertengerechte Toiletten. Erkundigen Sie sich vorher danach. Aber auch dann können Sie mit dem Bordrollstuhl nur bis vor die Toilettentür geschoben werden. Das übernehmen auch gerne die FlugbegleiterInnen. In der Toilette müssen Sie ohne Rollstuhl auskommen. Falls Sie beim Toilettengang Hilfe benötigen, sollten Sie als Alleinreisender dies bei der Buchung angeben, damit Servicepersonal bereitgestellt wird. Besser ist es allerdings, wenn Sie selbst eine Begleitperson bei sich haben.

Rolli ist nicht gleich Rolli

Wenn Sie Ihren mechanischen Rollstuhl mitnehmen möchten, gibt es keine Probleme. Schwieriger wird es bei elektrischen Rollstühlen, da sie mehr Platz beanspruchen. Je nach Größe des Frachtraums kann es da schon eng werden. Daher empfiehlt es sich, schon bei der Buchung die Rollstuhl-Maße anzugeben. Manche elektrischen Rollstühle werden über eine Nassbatterie gespeist. Das sehen die Airlines gar nicht gern und verweigern aus Sicherheitsgründen dann den Transport. Rollstühle mit Trockenbatterien werden befördert, wenn diese abgeklemmt sind.

Hinweis: Auch, wenn Sie Ihren Rollstuhl als Sperrgepäck aufgeben, zählt er nicht als Gepäckstück, d.h. er muss von der Fluglinie unentgeltlich befördert werden.

SSR-Codes benutzen

Solange Sie mit deutschen Fluggesellschaften kommunizieren müssen, können Sie genau erklären, welche Art von Behinderung Sie haben und welche Hilfe Sie benötigen. Auf internationalen Flügen sind Sprachschwierigkeiten vorprogrammiert. Um den Service für PRM (Passengers with Reduced Mobility), also für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, genau auf den jeweiligen Bedarf abzustimmen, hat man sich auf internationale Standards geeinigt. Mit diesen so genannten Special Service Request Codes (SSR) lässt sich die jeweilige Hilfsbedürftigkeit exakt umschreiben. Wenn Sie sich dieser Codes schon bei der Buchung bedienen, lässt sich so manche unliebsame Überraschung vermeiden. Das sind die wichtigsten Codes:

  • BLIND: Fluggast ist blind
  • DEAF: Fluggast ist taub
  • DEAF/MUTE: Fluggast ist taubstumm
  • WCHR: Fluggast ist gehbehindert. Er benötigt einen Rollstuhl bis zum Flugzeug, kann aber Treppen und kurze Wege selbstständig gehen. Auch in der Kabine ist er nicht auf fremde Hilfe angewiesen.
  • WCHS: Fluggast ist stark gehbehindert und auf den Rollstuhl angewiesen, kann keine Treppen allein überwinden, benötigt jedoch in der Kabine keine fremde Hilfe.
  • WCHC: Fluggast ist gehunfähig (z.B. Querschnittslähmung) und benötigt einen Rollstuhl an Bord. Er kann zwar im Fluggastsitz Platz nehmen, benötigt jedoch auch innerhalb der Kabine Hilfe, um z.B. vom Sitz zur Toilette zu kommen.

Auch Ihren eigenen Rollstuhl sollten Sie mit dem gängigen SSR-Codes anmelden:

  • WCMP: Handbetriebener Rollstuhl ohne Batterie
  • WCBD: Rollstuhl mit Trockenzellen-Batterie

Linktipps:

Mobil auf dem Schiff

Seit jeher übt das Reisen auf dem Schiff einen besonderen Reiz auf die Menschen aus. Das gemächliche Schaukeln auf dem Wasser wirkt beruhigend und entschleunigend. Doch gerade bei Transportmitteln über das weite Meer stellt sich mobilitätseingeschränkten Personen die Frage, wie es um die Barrierefreiheit steht. Hier hat sich im Zuge der EU-Richtlinien in den letzten Jahren einiges getan, so dass auch Menschen mit Handicap die Reise auf hoher See genießen können.

Fähre

Nach dem Verlust seines Unterschenkels ist der 63 -jährige Peter weitgehend auf den Rollstuhl angewiesen. Auf das Reisen möchte er trotzdem keinesfalls verzichten. Jedes Jahr verbringt er mehrere Wochen auf dem Peloponnes in Griechenland, wo er schon lange ein Haus besitzt. Seinen VW-Bus hat er behindertengerecht umbauen lassen. Damit fährt er von München nach Ancona. Von dort geht’s auf die Fähre bis nach Patras. Die Nacht verbringt Peter in einer rollstuhlgerechten Kabine, die selbstverständlich auch über entsprechende sanitäre Einrichtungen verfügt. Fahrstühle ermöglichen ihm den Aufenthalt an Deck und im Restaurant. Peter ist begeistert: „Es gibt so gut wie keine Einschränkungen für mich.“

Ob Nordsee, Ostsee oder Mittelmeer, ob auf Flüssen oder Seen – immer mehr Fährverkehrsbetriebe arbeiten daran, ihre Schiffe barrierefrei zu gestalten. Letztendlich gibt es aber keine einheitlichen Regelungen. Grundsätzlich gilt: Größere Schiffe und größere Häfen sind eher auf Menschen mit Handicaps eingerichtet als kleinere. Wer beabsichtigt, eine Überfahrt zu buchen, muss sich vorher gut informieren. Viele Schifffahrtsgesellschaften geben auf ihren Webseiten Auskunft darüber, wie es um die Barrierefreiheit bestellt ist. Ansonsten hilft es, einfach nachzufragen. Das aber rechtzeitig, denn Reisende mit Handicap sollten eine längere Fahrt mit dem Schiff nicht auf gut Glück antreten.

Kreuzfahrten

Nach seinen positiven Erfahrungen auf der Fähre hat Peter im letzten Winter sogar eine Kreuzfahrt in die Antarktis unternommen. „Ein tolles Erlebnis“, schwärmt er. „Allein die Pinguinkolonien waren die Reise wert.“

Moderne Kreuzfahrtschiffe stellen für RollstuhlfahrerInnen normalerweise kein Problem dar. Rollstuhlgerechte Kabinen gibt es in unterschiedlichen Preisklassen und auch an Bord kommen mobilitätseingeschränkte Personen in der Regel gut zurecht. Dank spezieller Hubvorrichtungen ist auf manchen Schiffen auch der Pool für Menschen mit Handicap zugänglich. Einschränkungen gibt es allerdings bei den Landausflügen. Nicht alle sind für Behinderte geeignet.

Nicht alles ist perfekt

Peter würde jederzeit wieder eine Kreuzfahrt machen – auch wenn vieles nicht immer optimal ist. Teppiche sind beispielsweise für Rollstuhlfahrer wie ihn ein Ärgernis. Und Menschen mit anderen Handicaps, Blinde zum Beispiel, sind auch auf luxuriösen Kreuzfahrtschiffen immer noch stark benachteiligt. Selbst eine Fahrt mit dem Aufzug kann dann zum unüberwindlichen Problem werden.

Tipp: RollstuhlfaherInnen können auf einer Suchmaschine ihre speziellen Anforderungen eingeben und erhalten per Mausklick eine Auflistung der entsprechenden Kreuzfahrtschiffe:

Linktipp:

Segelboot

Die Idee, den Wind als Schiffsantrieb zu nutzen, reicht bis weit in die Antike zurück. Doch während es früher darum ging, Handel zu treiben und ferne Länder zu erobern, wird heute zum puren Vergnügen gesegelt. „Segeln gibt dir das Gefühl von Freiheit. Es ist einfach ein riesengroßer Spaß“, sagt Christiane, die schon mehrere Segeltörns mitgemacht hat.

Unabhängigkeit, Abenteuer und das Gefühl, Wellen und Wind beherrschen zu können – das ist es, was Segler am meisten begeistert. Klar, dass auch Menschen mit Handicap darauf nicht verzichten wollen. Möglichkeiten dazu gibt es viele. Einige Segelsportvereine bieten auch behinderten und älteren Interessenten die Möglichkeit, diesen faszinierenden Sport zu erlernen. Manche Veranstalter von Segeltörn-Reisen haben ihre Schiffe so umgebaut, dass sie auch von Rollstuhlfahrern und anderen Menschen mit Handicap benutzt werden können. Die Mannschaften sind meist gut durchmischt. Behinderte und Nicht-Behinderte, junge und ältere Menschen (16 bis 70+) werden entsprechend ihren Möglichkeiten voll in das Bordprogramm eingebunden. Trotzdem: Ein Segeltörn ist keine Kreuzfahrt. Jeder muss mitarbeiten. Doch genau dieses Teamerlebnis macht eine Reise mit dem Segelschiff zu einem unvergesslichen Erlebnis.

Linktipps:

Mobil im Hotel

Es ist beschämend, aber es ist noch gar nicht so lange her, dass im „Frankfurter Urteil“ das Recht auf einen „behindertenfreien Urlaub“ erwirkt wurde. 1980 war das. Und noch 1992 wurde die Anwesenheit Schwerstbehinderter im Hotel als Reisemangel anerkannt. Auf diese fragwürdigen Urteile könnte sich heute niemand mehr berufen und es wird hoffentlich auch niemand mehr auf die Idee kommen, einen Urlaub zu erwarten, in dem ihm keine Menschen mit Handicaps begegnen. Wie auch? Die Zahl der älteren Menschen steigt und mit ihnen auch die Zahl derer, die körperlich beeinträchtigt sind.

Seit dem Inkrafttreten des „Abkommens zu Rechten von Menschen mit Behinderungen“ der Vereinten Nationen am 3. Mai 2008 hat sich viel verändert. Auch die Urlaubsangebote für mobilitätseingeschränkte Personen werden immer attraktiver. Trotzdem ist es für Menschen mit Handicap immer noch ein Abenteuer, sich auf die Suche nach einer passenden Unterkunft zu machen. Nicht alle Hotels, die damit werben, „barrierefrei“ zu sein, sind es denn auch wirklich. Manchmal hängen die Haltegriffe im Bad an der falschen Stelle oder der Wellnessbereich ist für RollstuhlfahrerInnen nicht benutzbar. „Das ist noch vergleichsweise harmlos“, meint Andrea, die aufgrund ihrer Polioerkrankung seit Jahrzehnten im Rollstuhl sitzt. Als sie vor ein paar Jahren auf Kreta war, besaß das angeblich „barrierefreie“ Hotel nicht einmal einen Lift. Auf ihre Frage, wie sie mit dem Rollstuhl in den dritten Stock kommen solle, zuckte der Wirt mit den Achseln und meinte: „Ich trage Sie einfach rauf.“

Spezielle Rollstühle für den Strand © mariakraynova, fotolia.com
Spezielle Rollstühle für den Strand © mariakraynova, fotolia.com

Barrierefreiheit

Auch wenn ein Hotel rollstuhlgerecht ist, muss es noch lange nicht barrierefrei sein. Ein Hotel ist dann barrierefrei, wenn der Gast mit seinem Rollstuhl ohne fremde Hilfe in jeden Raum fahren kann und die Angebote des Hotels genauso nutzen kann wie ein Gast ohne Handicap. Das betrifft z.B.

  • sein Zimmer
  • Restaurant und Bar
  • Sporthalle, Sauna und Schwimmbad
  • Haupteingang
  • Garage

Die Rezeption muss so gestaltet sein, dass auch Gäste mit Bewegungseinschränkungen die Dienste in Anspruch nehmen können, ohne irgendwelche Verrenkungen machen zu müssen.

Türen müssen sich problemlos öffnen und schließen lassen. Lichtschalter und Aufzugsknöpfe sollen so angebracht sein, dass auch RollstuhlfahrerInnen diese gut erreichen können.

Die öffentlichen Räume dürfen nicht ausschließlich über Treppen zu erreichen sein. Vielmehr muss auch ein ausreichend großer und funktionstüchtiger Lift zur Verfügung stehen. „In Korfu hatte ich mal ein Hotel, vor dessen Lift eine Palme stand“, erinnert sich Walter, der mit seinem Rolli schon die halbe Welt bereist hat. „Als ich fragte, ob man die vielleicht beiseite schieben könne, antwortete mir die Hotelchefin: ‚Warum? Der Aufzug funktioniert doch sowieso nicht.‘“

Empfehlungen nutzen

Inzwischen ist man sowohl in Deutschland als auch im Ausland besser auf die Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten Personen eingestellt. Trotzdem sollten gerade RollstuhlfaherInnen auf die Erfahrungen und Empfehlungen zurückgreifen, die andere betroffene Personen gemacht haben. Denn manche Länder hinken den Zielvorgaben des UN-Abkommens noch weit hinterher. Im Escales-Verlag ist ein informativer Ratgeber für RollstuhlfaherInnen erschienen, der detaillierte Informationen über Hotels und Unterkünfte in Europa und Übersee bietet: Reisen mit Handicap

Hilfreich sind aber auch die folgenden Internetseiten, mit denen die Suche nach dem passenden Hotel zum Kinderspiel wird:

Rollstuhlfahrer im Urlaub am Meer © pure-life-pictures, fotolia.com
Barrierefreiheit im Ausland

Mobilitätsprobleme und Barrierefreiheit im Ausland Sie haben ein barrierefreies oder zumindest rollstuhlgerechtes Hotel gefunden? Na dann ist ja alles paletti,… weiterlesen

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