Mobilität im Alter sichert Gesellschaftliche Teilhabe
Mit zunehmendem Alter spielt die Mobilität sogar eine noch größere Rolle als in jüngeren Jahren. Sie ist eine Grundvoraussetzung für die so genannte „gesellschaftliche Teilhabe“. Was ist darunter zu verstehen? Meist wird dieser Begriff in einem Atemzug mit dem Wort „Inklusion“ gebraucht.
Behindertenverbände in den USA brachten diese Bezeichnung in den 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts erstmals in Umlauf. Damals entwickelten behinderte Menschen ein stärkeres Selbstbewusstsein. Die internationale Behindertenbewegung forderte, entsprechende Voraussetzungen zu schaffen, damit Menschen mit Handicaps selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Inklusion ist Menschenrecht
Seit 2006 ist Inklusion verbrieftes Menschenrecht. In Deutschland trat das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen“ (UN-Behindertenrechtskonvention) 2009 in Kraft. Im Wesentlichen geht es dabei um folgendes:
- Niemand darf ausgeschlossen, niemand diskriminiert werden.
- Auch Behinderte haben dieselben Rechte wie alle anderen Menschen, z.B. das Recht auf Bildung, auf Arbeit und auf das Wahlrecht.
- Menschen mit Behinderung sollen die Hilfen bekommen, die nötig sind, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Sie können zum Beispiel frei entscheiden, wie und wo sie wohnen wollen.
- Menschen mit Handicap haben ein Recht auf Barriere-Freiheit. Hindernisse müssen beseitigt werden. Das gilt nicht nur für Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel. Genauso wichtig sind barrierefreie Internetseiten und die verbreitete Anwendung von Gebärdensprache, Blindenschrift und Leichter Sprache, damit wichtige Informationen für alle zugänglich werden.
Der vollständige Wortlaut des Übereinkommens kann unter folgendem Link beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgerufen werden:
http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a729-un-konvention.html
Es ist völlig normal, anders zu sein
Ziel der Inklusionsbestrebungen ist es zu erreichen, dass es völlig normal ist, anders zu sein und das betrifft nicht nur behinderte Menschen. Gesellschaftliche Teilhabe muss allen Menschen ermöglicht werden, unabhängig von Geschlecht, Weltanschauung, Alter, sexueller Identität und ethnischer Zugehörigkeit.
Die Konvention weist ausdrücklich darauf hin, dass Menschen verschieden sind. Sie versteht Behinderung nicht als Krankheit, sondern eher als Besonderheit, als Teil der menschlichen Vielfalt. Der menschenrechtliche Aspekt der Behinderung unterscheidet sich grundlegend von landläufigen Vorstellungen. Krankheit ist stets das Problem des Einzelnen; Behinderung jedoch ist das Problem der Gesellschaft. Das macht einen großen Unterschied. Kann ein Rollstuhlfahrer aufgrund einer fehlenden Rampe ein Museum, eine Schule oder ein Restaurant nicht besuchen, kann er nicht gleichberechtigt am normalen, alltäglichen Leben in der Gesellschaft teilnehmen. Das jedoch lässt sich nur schwer mit den Menschenrechtserklärungen vereinbaren. In Deutschland hat sich in dieser Hinsicht zwar schon viel getan, doch auch hier muss sich noch einiges ändern, damit eine gleichberechtigte Gesellschaft Realität wird.
Eine besondere Gruppe: Senioren mit Behinderung
Etwa 12 % der in Deutschland lebenden Menschen haben ein Handicap. Viele denken bei dem Wort Behinderung zunächst an jüngere Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind oder von Geburt an eine geistige Schwäche haben.
Doch in Zukunft werden wir unser Bild vom behinderten Mitmenschen deutlich korrigieren müssen. Da es immer mehr Senioren in Deutschland gibt, werden es zunehmend ältere Menschen sein, die zugleich behindert sind. Die Altersstruktur verändert sich rasant wie das folgende Schaubild erkennen lässt.
Auch Demenz ist eine Behinderung
Die Gruppe der behinderten Senioren besteht zum einen aus Menschen, die schon lange mit einem Handicap leben und nun ein fortgeschrittenes Alter erreicht haben. Daneben gibt es aber auch solche, die aufgrund ihres Alters mit Behinderungen zurechtkommen müssen. Das kann die eingeschränkte Mobilität oder die altersbedingte Seh- und Hörschwäche sein. Behinderung – das kann aber auch heißen, dement zu sein.
Schon jetzt leben in Deutschland etwa 1,5 Millionen Demenzkranke. Experten gehen davon aus, dass es im Jahr 2050 bereits drei Millionen sein werden. Unsere Gesellschaft wird sich darauf einstellen müssen. Das Recht auf Inklusion gilt auch für Senioren mit Behinderung. Sie haben andere Ansprüche als jüngere Menschen. Um sie sie so lange wie möglich aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen, müssen die Kommunen beispielsweise die Infrastruktur einer eingehenden Prüfung unterziehen. Denn die problemlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.
Im Alter nehmen soziale Kontakte ab
Die sozialen Kontakte nehmen bei älteren Menschen zwangsläufig ab. Wer nicht mehr im Berufsleben steht, hat zwar alle Zeit der Welt, aber keine Kollegen und Kolleginnen mehr. Darüber mag so mancher Rentenanwärter recht froh sein, denn nicht alle sind einem sympathisch. Doch mit dem Eintritt in den Ruhestand fällt auch das Gespräch am Arbeitsplatz weg, der Austausch über Banales, Persönliches und Berufliches. Längst haben die Kinder das Haus verlassen und sind mit sich selbst oder ihrer eigenen Familie beschäftigt. Wenn dann noch der Partner oder die Partnerin stirbt, ist nicht nur viel Motivation, sondern viel Mobilitätsbereitschaft erforderlich, damit der ältere Mensch nicht völlig vom sozialen Leben abgeschnitten wird.
Warum ist Mobilität für Senioren so wichtig
Die Zeiten, in denen ältere Menschen überwiegend zuhause saßen, sind zum Glück vorbei. Die Senioren von heute sind ganz anders… weiterlesen