Seniorenumzug

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Seniorenumzug in ein Heim organisieren: Umziehen in eine Seniorenresidenz oder ins Altenpflegeheim

Im Grunde unterscheidet sich ein Seniorenumzug nur in einem Punkt von einem ganz normalen Wohnungswechsel: Ältere Menschen können die enormen Anstrengungen nicht mehr auf sich nehmen und brauchen Hilfe bei der Planung und Durchführung. Oft muten sie ihren pflegenden Angehörigen diese Aufgabe nicht zu, weil diese beruflich eingespannt oder körperlich nicht in der Lage sind, einen Umzug durchzuführen. Zum Glück gibt es zuverlässige Unternehmen, die sich auf Seniorenumzüge spezialisiert haben. Lesen Sie, welche Dienste übernommen werden, welche Kosten bei einem Umzugsservice entstehen und wie Sie die Ausgaben steuerlich geltend machen können.

Senioren ziehen um © pressmaster, stock.adobe.com
Senioren ziehen um © pressmaster, stock.adobe.com

Was ist das Besondere an einem Seniorenumzug?

Ist die Pflege in der gewohnten Umgebung nicht mehr möglich, gibt es zwei Alternativen: In manchen Fällen genügt es, die Wohnung barrierefrei zu machen. Reicht dies nicht aus, muss über einen Umzug in eine stationäre Einrichtung nachgedacht werden. Unter einem Seniorenumzug wird im Allgemeinen der Umzug in eine pflegerische Einrichtung wie Betreutes Wohnen in Wohnanlagen, eine Seniorenresidenz oder ein Pflegeheim verstanden. Dafür muss der Haushalt aufgelöst und die Wohnung komplett ausgeräumt werden.

Tipp: Das Zimmer in einem Heim ist bereits komplett eingerichtet. Die Senioren können also nur sehr wenig mitnehmen. Deutlich geringer ist der Trennungsschmerz, wenn Gegenstände und Kleidungsstücke Schritt für Schritt entsorgt werden.
Seniorenumzug mit Firma
Seniorenumzug mit Umzugs­unternehmen

Diesen Spezial-Umzugsservice bieten mittlerweile immer mehr Unternehmen an. Standardmäßig gehören dazu die Beratung, das Einpacken, das Liefern an die neue Adresse, das Auspacken und Aufbauen/ Aufstellen der Möbel und Lampen sowie das Ausrollen von Teppichen. Viele Umzugs­unternehmen kümmern sich auch um Formales wie den Nachsendeauftrag für die Post und die Entsorgung des Sperrmülls. Am besten, Sie fragen direkt nach Paketleistungen.

Umzug © New Africa, stock.adobe.com
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Was ist beim Seniorenumzug ins Pflegeheim zu beachten?

In ein (Alten-)Pflegeheim können nur pflegebedürftige Personen einziehen. Konkret heiß dies: Für die Aufnahme dort muss ein Pflegegrad vorliegen. Nur dann gewährt die Pflegeversicherung den älteren Menschen die entsprechenden Leistungen. Anders verhält es sich bei einem Umzug in betreute Wohnanlagen. Da hier die Betreuung und nicht die Pflege im Vordergrund steht, ist der Pflegegrad keine Voraussetzung. Die pflegerische Versorgung übernehmen ambulante Pflegedienste, für deren Leistungen die Pflegeversicherung ebenfalls einen Zuschuss gewährt.

Tipp: Bevor Sie mit der Planung beginnen, kann ein Anruf im Pflegeheim nützlich sein. Dort gibt man gerne Auskunft, was die Senioren mitbringen dürfen.

Damit der Umzug ins Pflegeheim reibungslos verläuft, ist eine gute Planung das A und O. Um an alles zu denken, ist eine Checkliste hilfreich. Im Vorfeld sollte:

  • der Mietvertrag gekündigt,
  • die Pflegekasse über den bevorstehenden Umzug informiert,
  • das erlaubte Mobiliar beim Pflegeheim erfragt,
  • Überflüssiges aus dem Hausrat verschenkt, verkauft oder entsorgt,
  • Notwendiges eingelagert oder zum Packen bereitgestellt,
  • Strom, Gas und Wasser abgemeldet,
  • das Telefon und die Adresse bei Behörden, Versicherungen und Verlagen umgemeldet und
  • möglichst detaillierte Kostenvoranschläge für den Umzug eingeholt

werden.

Ratsam ist es, sich parallel an mehrere Umzugsunternehmen zu wenden. So können Sie in Ruhe die Preise vergleichen. Achten Sie bei den Kostenvoranschlägen aber nicht nur auf die Endsumme. Ein guter Service und der sorgfältige Umgang mit dem Umzugsgut sind oft noch mehr wert. Im Internet oder in den Gelben Seiten finden Sie eine Vielzahl an Anbietern.

Hinweis: Das Mietrecht kennt kein Sonderkündigungsrecht beim Umzug ins Pflegeheim. Die normale Kündigungsfrist von 3 Monaten muss auch eingehalten werden, wenn der Umzug eilt. Sie können also allenfalls auf die Kulanz des Vermieters hoffen. Positiv kann auch folgender Zusatz im Mietvertrag sein: Enthält er die sogenannte Nachmieterklausel, lässt sich der Vermieter eventuell auf einen Aufhebungsvertrag ein. Bei der derzeitig brisanten Wohnungssituation sind die Chancen recht groß.

Was kostet ein Seniorenumzug?

Geld © Gina Sanders, stock.adobe.com
Was kostet ein Seniorenumzug? © Gina Sanders, stock.adobe.com

Professionelle Umzugsunternehmen kennen drei Faktoren für die Berechnung der Kosten:

  • Größe des Fahrzeugs: Der Transporter wird nach der Menge des Hausrates (in Kubikmeter) eingesetzt. Je größer das Ladevolumen ist, desto länger dauert auch das Ein- und Ausladen.
  • Entfernung: Je weiter das Umzugsgut transportiert werden muss, desto mehr Kosten fallen für die Arbeitskräfte und den Spritverbrauch an.
  • Serviceleistungen: Das Ein- und Auspacken des Hausrats, das Abbauen und Aufstellen des Mobiliars und die organisatorischen Leistungen kalkulieren die Unternehmen in der Regel in Mannstunden. Die Sätze liegen bei etwa 20-25 Euro.
Umzugsfirma finden und engagieren
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Tipp: Je weiter alter und neuer Wohnsitz voneinander entfernt liegen, desto eher lohnt sich die Vereinbarung eines Pauschalpreises. Damit werden bei einem Autobahnstau unerwartete Zusatzkosten vermieden.

Die Kosten für einen Seniorenumzug sind in der Regel nicht sehr hoch. Im Vergleich zu einem üblichen Wohnungswechsel wird mit einem deutlich kleineren Hausstand umgezogen. Zumindest beim Umsiedeln in eine Senioren-Wohngemeinschaft oder eine Einrichtung für betreutes Wohnen ist dies der Fall. In ein Altenheim oder Altenpflegeheim können meistens sogar nur einige persönliche Dinge mitgenommen werden.

Hinweis: Vergessen Sie das Trinkgeld nicht! Je nach Anstrengung und Dauer des Umzugs sind 10 bis 20 Euro je Möbelpacker üblich. Waren Sie nicht zufrieden, gibt es kein Trinkgeld.

Wird ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragt, können in der Steuererklärung 20 % der Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Mit der Erstattung der Mehrwertsteuer möchte der Gesetzgeber die Schwarzarbeit einschränken.

Die Pflegekasse gewährt keinen Zuschuss zum Seniorenumzug – wohl aber, wenn Sie sich entschließen, aus Ihrem Domizil eine barrierefreie Wohnung zu machen.

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