Mobile Dienste – Kosten und Erstattungen

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Mobile Dienste – Kosten und Erstattungen: Steuerersparnis und Zuschüsse der Pflegekassen

Das Angebot an mobilen Diensten für Senioren ist groß. Es reicht von einmaligen Dienstleistungen wie dem Umzug ins Seniorenheim oder der Räumung des Hauses bis zu Hilfen, die jeden Tag und oft über viele Jahre benötigt werden. Damit die Kosten für diese zweite Gruppe im Rahmen bleiben, gibt es von der gesetzlichen Pflegeversicherung unterschiedliche Erstattungen und Zuschüsse. Lesen Sie, was solche mobilen Dienste kosten und inwieweit die Pflegekasse dafür eintritt. Wer darauf keinen Anspruch hat, kann für Gesellschafter, Einkaufshilfe oder Reinigungskraft immerhin eine Steuerersparnis geltend machen. In diesem Punkt sind sie den Teams von Entrümpelungs- und Umzugsunternehmen gleichgestellt.

Treppenlift Kosten © Gina Sanders, fotolia.com
Mobile Dienste – Kosten und Erstattungen © Gina Sanders, fotolia.com

Was kosten mobile Dienste für Senioren?

Für eine im Internet oder in den Kleinanzeigen gefundene Hilfe muss mit einem Stundenlohn von 12 bis 15 Euro gerechnet werden. Die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge richten sich nach dem Umfang der Beschäftigung: Ist diese „geringfügig“ (bis 450 Euro/Monat), handelt es sich um einen sogenannten Minijob mit niedrigen Pauschalabgaben. Bei einem Lohn ab 450,01 Euro/Monat ist die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig und es fallen ca. 20 % Lohnnebenkosten an.

Anders verhält es sich bei einem durch eine Agentur vermittelten mobilen Dienst und bei Selbständigen, die auf eigene Rechnung arbeiten. Diese führen die Sozialabgaben selbst ab und erwarten daher ca. 15 bis 25 Euro pro Stunde. Beide Varianten haben ihre Vorteile: Eigenverantwortlich Selbständige können etwas preisgünstiger arbeiten, bei der teureren Agentur entfällt der Aufwand für die Abwicklung.

Ungefähre Kosten haushaltsnaher Dienstleistungen
Ungefähre Kosten haushaltsnaher Dienstleistungen

Was erkennt das Finanzamt bei der Steuererklärung an?

In allen genannten Fällen belohnt das Finanzamt Sie steuerlich. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen können bis zu einem Jahresbetrag von 20.000 Euro geltend gemacht werden. Dabei werden 20 Prozent, also bis zu 4.000 Euro direkt von der Steuerschuld abgezogen. Etwas anders ist es bei Minijobs: Sie ermäßigen die tarifliche Einkommensteuer nur um bis zu 510 Euro im Jahr.

Haushaltsnahe Dienstleistungen © MQ Illustrations, stock.adobe.com
Haushaltsnahe Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden © MQ Illustrations, stock.adobe.com

Beispiel 1: Für 12 Stunden pro Woche erhält Ihre Haushaltshilfe im Monat 650 Euro. Sie gewähren auch eine kleine Weihnachtsgratifikation und zahlen ihr 8.000 Euro im Jahr. Die Sozialversicherungsbeiträge belaufen sich auf 1.600 Euro. Dann erhalten Sie 1.920 Euro vom Finanzamt zurück.

Beispiel 2: Ihre gesetzlich krankenversicherte Haushaltshilfe kommt 7,5 Stunden pro Woche zu Ihnen und erhält dafür im Monat 400 Euro. Ihre Abgabe an die Minijob-Zentrale beträgt knapp 60 Euro. 20 Prozent ergäben eine Summe von etwa 1.100 Euro p.a. Das Finanzamt gewährt eine Steuerermäßigung von 510 Euro (Höchstsatz).

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Das Finanzamt zahlt mit
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Das Finanzamt zahlt mit
Hinweis: Das Finanzamt akzeptiert keine Barzahlungen. Es muss entweder eine Rechnung oder ein Arbeitsvertrag vorliegen. Zusätzlich sollten die Kontoauszüge aufbewahrt werden.
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Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Pflegekasse?

1995 wurde die soziale Pflegeversicherung ins Leben gerufen und im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) geregelt. Danach hat die Pflegeversicherung „die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind“ (§ 1, Abs. 4). Eine Auflistung bietet § 14: Zu den Pflegebedürftigen gehören Personen, die beispielsweise Hilfe bei der Selbstversorgung – wie Waschen, Duschen, Baden, An- und Auskleiden sowie mundgerechtes Zubereiten der Nahrung – und der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – wie Gestaltung des Tagesablaufs, Sichbeschäftigen, und Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds – benötigen.

Pflegeversicherung Leistungen © stockfotos MG, stock.adobe.com
Leistungen der Pflegeversicherung nutzen © stockfotos MG, stock.adobe.com

Bei den mobilen Diensten trifft dies auf die klassische Haushaltshilfe sowie die Besuchs- und Betreuungsdienste zu. Nicht inbegriffen sind die mobilen Dienste Menüservice und die Dienstleistungen im Rahmen einer Übersiedlung ins Pflegeheim – wie Seniorenumzug und Haushaltsauflösung. Letztere werden vom Finanzamt jedoch als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt.

Damit die Pflegeversicherung eintritt, muss allerdings immer ein Pflegegrad vorliegen.

Kostenübernahme für mobile Dienste ab Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 gewährt die soziale Pflegeversicherung Leistungen bei häuslicher Pflege. Neben dem Pflegegeld für pflegende Angehörige (§ 37 SGB XI) sind dies die Pflegesachleistung und die Verhinderungspflege.

  • Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI): Dieser Paragraf bekräftigt den „Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung“. Voraussetzung ist, dass die Pflegehilfe durch Fachkräfte erbracht wird, die entweder bei ambulanten Pflegeeinrichtungen angestellt oder selbständig arbeitend sind UND einen Vertrag mit der Pflegekasse abgeschlossen haben.
  • Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Benötigt die Pflegeperson kurzfristig Ersatz, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für bis zu 6 Wochen je Kalenderjahr. Die Ersatzkraft kann ein professioneller Pflegedienst oder eine Betreuungskraft eines Dienstleistungsunternehmens sein. Für verwandte Ersatzkräfte gelten gesonderte Regeln. Interessant ist hier: Für die Verhinderungspflege kann auch ein Teil des für die Kurzzeitpflege vorgesehenen Betrags ausgegeben werden.

Bis zu einem bestimmten, je nach Pflegegrad unterschiedlichen Betrag übernimmt die Pflegekasse die gesamten Kosten für eine Haushaltshilfe oder Begleithilfe. Sind die tatsächlichen Kosten höher, kann der Restbetrag bei der Steuererklärung eingetragen werden (s.o.).

Hinweis: Wenn Sie eine Einzelperson in Kleinanzeigen oder im Internet ausfindig machen, fragen Sie nach dem erforderlichen Vertrag nach § 77 SGB XI. Auf Nummer sicher geht, wer sich an eine Sozialstation oder einen mobilen/ambulanten Pflegedienst wendet. Weitere Informationen liefert der Beitrag Mobile Hilfe finden

.

Zuschuss für mobile Dienste ab Pflegegrad 1

Bei allen Pflegegraden gewährt die soziale Pflegeversicherung eine Leistung zur Entlastung pflegender Angehöriger, den sogenannten

  • Entlastungsbetrag (§ 45 a,b SGB XI): Bis zu 125 Euro monatlich können u.a. für „Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36“ und „anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag“ ausgegeben werden. Hierzu zählen Haushaltshilfen, Einkaufshilfen und Seniorenbetreuer. Für die Erstattung müssen die Ausgaben durch Rechnungen oder Überweisungen belegt werden. Bei Pflegegrad 2-5 wird der Entlastungsbetrag zusätzlich zum Pflegegeld gewährt.

Das Besondere: Gefördert werden auch „Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote)“.

Hinweis: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe nur, wenn Sie die Arbeit aus medizinischen Gründen nicht selbst verrichten können. Ist dies der Fall, führt der erste Weg zum Haus- oder Facharzt. Er wird Sie über alle weiteren Schritte aufklären.

Ohne Pflegegrad haben Sie keinen Anspruch auf einen Zuschuss der Pflegekassen. Die oben genannten Steuervergünstigungen reduzieren die anfallenden Kosten jedoch um bis zu 20 Prozent.

Hilfe beim Einkaufen © highwaystarz, fotolia.com
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