Immer wieder herrscht Unklarheit darüber, ob Rentner auch im Ausland ihre Altersbezüge erhalten. Die Antwort lautet: Ja. Und zwar weltweit und in voller Höhe. Vor einer entsprechenden Gesetzesänderung im Jahr 2013 mussten RentnerInnen unter bestimmten Umständen mit Abschlägen rechnen. Doch das ist vorbei. Dasselbe gilt natürlich auch für eine Beamtenpension, für Betriebsrenten und für private Rentenversicherungen. Allerdings können aktuelle Kursverluste oder hohe Überweisungsgebühren auf ausländische Konten zu Abzügen führen. Wer noch ein Standbein in Deutschland hat, kann sich die Rente weiterhin auf sein deutsches Konto überweisen lassen und hebt sein Geld im Ausland per Kreditkarte oder EC Karte ab. Für viele ist dies die elegantere Lösung.
Bei Erwerbsminderungsrenten kann es aber sehr wohl zu Kürzungen kommen, vor allem in der Schweiz und außerhalb der EU-Staaten. Einschränkungen gibt es auch bei der Riester-Rente. Die staatlichen Förderungen, die der Sparer erhalten hat, müssen zurückgezahlt werden, wenn sich der neue Wohnort außerhalb der EU befindet.
Wohin mit den Steuern?
Um die Steuern kommen Sie nicht herum, auch und gerade dann nicht, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Wer dauerhaft im Ausland lebt, muss dort sein gesamtes Einkommen voll versteuern. Vielen Rentnern ist dieser Umstand nicht bewusst. Schließlich gibt es in Deutschland das Ehegatten-Splitting und Grundfreibeträge. Diese liegen 2020 bei 9.408 Euro für Ledige und 18.816 Euro für Verheiratete. Versteuert werden muss erst das, was darüber liegt. Diesen Vorteil genießen deutscher Rentner im Ausland nicht. Das bedeutet, auch wenn die Rente vergleichsweise niedrig ist, muss sie im Ausland voll versteuert werden. Auch deswegen kann es von Vorteil sein, seinen Erstwohnsitz in Deutschland zu behalten.
Auswandern: Krankheits- und Pflegefall
Niemand denkt gerne darüber nach, aber die Wahrscheinlichkeit, krank oder gar ein Pflegefall zu werden, ist im Alter nun mal… weiterlesen