Auswandern: Krankheits- und Pflegefall

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Niemand denkt gerne darüber nach, aber die Wahrscheinlichkeit, krank oder gar ein Pflegefall zu werden, ist im Alter nun mal größer als in jungen Jahren. Gerade Rentner, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen wollen müssen deshalb darauf achten, ausreichend krankenversichert zu sein.

Theoretisch ist die Sache einfach: Innerhalb der Europäischen Union sowie in allen Staaten des europäischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz zahlen die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Ruheständler seine Rente allein aus Deutschland bezieht.

Urlaub mit Handicap © lassedesignen, stock.adobe.com
Pflege im Ausland © lassedesignen, stock.adobe.com

Praktisch wird die Sache aber etwas komplizierter. Rentner in Deutschland sind nämlich unter Umständen von Zuzahlungen befreit. Damit der Rentenstatus auch von der ausländischen Versicherung anerkannt wird, müssen Rentner im Ausland ein entsprechendes Formular vorlegen. Tut er das nicht, zahlt er möglicherweise drauf. Das Formular erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder unter folgendem Link.

Manchmal sinnvoll:
Eine zeitweise Rückkehr nach Deutschland
Manchmal sinnvoll: Eine zeitweise Rückkehr nach Deutschland

Nicht alles wird gezahlt

Im Krankheitsfall erhält der Patient allerdings nur die Leistungen, die im Ausland üblich sind. Innerhalb Europas weichen die Leistungen jedoch stark voneinander ab, so dass Sie unter Umständen mit erheblichen Eigenanteilen rechnen müssen. Im Sonnenland Spanien wird zum Beispiel der Zahnersatz nicht bezahlt und in Frankreich werden Arzt-und Krankenhauskosten nur zum Teil übernommen. Das kann ein tiefes Loch in die Haushaltskasse reißen. Private Zusatzversicherungen können daher sinnvoll sein. Sie übernehmen auch den Rücktransport nach Deutschland. Denn natürlich können deutsche Renner für spezielle Behandlungen jederzeit in die Heimat zurückkehren.

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Privatpatienten

Auch Privatpatienten genießen Versicherungsschutz innerhalb der EU und des europäischen Wirtschaftsraumes. Einschränkungen gibt es aber auch in diesem Fall: Ist eine Behandlung im Ausland teurer als in Deutschland, zahlt der Versicherer nur den in Deutschland üblichen Satz. In der Schweiz kosten jedoch viele Behandlungen mehr als in Deutschland. In Osteuropa kann es dagegen billiger werden.

Ruhesitz außerhalb Europas

Zieht der Rentner ins außereuropäische Ausland, hat er ein Problem. Gesetzlich Versicherte büßen ihre Ansprüche aus der deutschen Kranken-und Pflegeversicherung vollständig ein. Die Pflegeversicherung kann allerdings mit einer Anwartschaftsversicherung bei der Pflegekasse aufrechterhalten werden. Sie garantiert, dass nach einer Rückkehr sämtliche Leistungen sofort in Anspruch genommen werden können. Vielen Rentnern ist nicht bewusst, wie wichtig diese Versicherung ist.

Hinweis: Wer acht Jahre lang nicht mehr in die Pflegeversicherung eingezahlt hat, erhält nach seiner Rückkehr keine bezahlte Pflege!

Bei privat Versicherten erlischt außerhalb der EU schon nach einem Monat die Krankenversicherung. Wer eines Tages nach Deutschland zurückkehrt, muss sich – meist zu deutlich schlechteren Bedingungen – erneut privat versichern. Das kann teuer werden. Es lohnt sich, vor der geplanten Verlegung des Altersruhesitzes mit der Versicherung zu verhandeln. In manchen Fällen lässt sich die deutsche Anwartschaft einfrieren. Die Rentner können dann während ihres Auslandsaufenthaltes keine Ansprüche geltend machen, kommen aber nach der Wiederaufnahme in den Genuss aller zuvor vereinbarten Regelungen.

Kostenschutz im Ausland
Kostenschutz im Ausland

Leistungen im Pflegefall

RentnerInnen, die ihren Wohnsitz ins europäische Ausland verlegt haben, erhalten von ihrer deutschen Versicherung nur die Grundkosten. Von den Pflegekassen gibt es beispielsweise keine Kostenübernahme für die Heime, sondern lediglich Pflegegeld. Dieses ist eigentlich für Pflegebedürftige gedacht, die sich zu Hause von Angehörigen versorgen lassen. Den Anspruch auf so genannte Sachleistungen verlieren die Auswanderer. Dazu gehören auch die Kosten für einen Pflegedienst oder für ein Pflegeheim.

Trotzdem kann die Pflege im Ausland für manche Betroffene günstiger sein als in Deutschland. Denn gerade in Deutschland wird das Altern immer teurer. Um die teuren Heimkosten bezahlen zu können, müssen manche Rentner ans Eingemachte. Sie verkaufen ihr Haus, obwohl sie es an ihre Kinder vererben wollten, oder sie müssen zusehen, wie ihr sauer verdientes Vermögen zusehends dahinschmilzt. Viel schlimmer aber ist es, dass sich Hunderttausende Senioren aus eigener Kraft keine Altenpflege mehr leisten können. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervor.

Reisen mit Rollator © Sina Ettmer, stock.adobe.com
Auf den Rollator angewiesen im Ausland © Sina Ettmer, stock.adobe.com

Wer die Heimkosten selbst nicht zahlen kann, muss Vater Staat in Anspruch nehmen. Doch auch der weiß nicht mehr, wo er das Geld hernehmen soll. Denn die Ausgaben für die staatliche Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ belaufen sich inzwischen auf mehr als 3,7 Milliarden Euro. Und so bittet der Staat die Angehörigen zur Kasse.

Alt werden unter Palmen

So richtig teuer kann es bei Demenzkranken werden. Im fortgeschrittenen Stadium müssen sie rund um die Uhr betreut werden. Und das kostet. Das Pflegepersonal in deutschen Heimen ist überfordert und hat kaum noch Zeit für die Patienten. Immer mehr Angehörige bringen deshalb ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder in ausländischen Einrichtungen unter. Ein Heimplatz im Ausland kostet oft zwei Drittel weniger als in Deutschland, und die Qualität der Pflege ist nicht schlechter – in vielen Fällen sogar besser. Die engen Zeitvorgaben, nach denen Senioren in deutschen Heimen gepflegt werden, gibt es im Ausland nicht. Außerdem genießt der alte Mensch in anderen Kulturen ein höheres Ansehen als in Deutschland.

Reisen hält jung © aletia2011, stock.adobe.com
Auswandern: Rente und Steuern

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