Das Wichtigste in Kürze
- In Seniorengenossenschaften helfen sich ältere Menschen gegenseitig im Alltag – die meisten sind Vereine, nur wenige eingetragene Genossenschaften.
- Helfende bekommen eine kleine Aufwandsentschädigung oder sparen Stunden an; ein einklagbarer Anspruch auf spätere Hilfe ist das meist nicht.
- Bei häuslicher Pflege mit Pflegegrad erstattet die Pflegekasse Kosten gegen Beleg aus dem Entlastungsbetrag – nur wenn das Angebot nach Landesrecht anerkannt ist.
- Angebote vor Ort kennen Seniorenbüros, Gemeinden und Pflegestützpunkte; vor dem Beitritt Satzung, Beitrag und Stundensatz erfragen.
„Was einer allein nicht schafft, das schaffen viele“. Mit diesen Worten hat Friedrich Wilhelm Raiffeisen, einer der Gründerväter der Genossenschaften, die genossenschaftliche Idee sinngemäß beschrieben. Der Gedanke breitete sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts aus. In der Landwirtschaft, im Bankwesen, im Handel und im Wohnungsbau haben Genossenschaften seit über 150 Jahren Tradition.

Genossenschaften stehen auf drei Säulen:
- Selbsthilfe
- Selbstverwaltung
- Selbstverantwortung
Nicht die Unterstützung von außen, sondern das Vertrauen in die eigene Kraft ist das, was Genossenschaften von anderen Rechtsformen unterscheidet. Für die Gründung einer Genossenschaft müssen sich mindestens drei Mitglieder (Genossen) freiwillig mit dem Ziel zusammenschließen, die gemeinsamen Interessen der Mitglieder zu fördern und durch die Aktivitäten dafür zu sorgen, dass jedes Mitglied einen Nutzen aus der Genossenschaft ziehen kann. Als eingetragene Genossenschaft braucht sie außerdem eine Satzung und die Eintragung ins Genossenschaftsregister. Das ist ein deutlicher Unterschied zu anderen Unternehmensformen. Nicht die Kapitalvermehrung steht im Vordergrund, sondern die gegenseitige Förderung der Mitglieder.
Ganz ohne Geld geht es allerdings auch bei Genossenschaften nicht. Das Kapital wird von den GenossInnen zur Verfügung gestellt. Im Gegensatz zu anderen Unternehmensformen gilt in Genossenschaften das demokratische Prinzip. Grundsätzlich hat jedes Mitglied eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitaleinlage; bei eingetragenen Genossenschaften kann die Satzung Mehrstimmrechte vorsehen. Ein genossenschaftliches Unternehmen setzt auf das Identitätsprinzip. Die Mitglieder sind idealerweise zugleich Inhaber und Kunde, Träger und Nutzer oder auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Soziale Aspekte
In den vergangenen Jahren hat die Genossenschaftsidee ein Comeback erlebt. Das liegt auch an der Gesetzesnovelle, die 2006 in Deutschland in Kraft trat. Seitdem können Genossenschaften auch für soziale und kulturelle Zwecke gegründet werden. Zugleich sank die Mindestzahl der Mitglieder von sieben auf drei. Seither wurden viele Seniorengenossenschaften gegründet mit der Absicht, sich in der alltäglichen Lebensgestaltung zu unterstützen.
Insgesamt 220 Seniorengenossenschaften zählte eine bundesweite Erhebung des Deutschen Zentrums für Altersfragen Ende 2015; diese Zahlen beschreiben den damaligen Stand. Schaut man genauer hin, erkennt man allerdings, dass es sich nur bei einer verschwindenden Minderheit tatsächlich um eine „echte“, also eingetragene Genossenschaft handelt. Die meisten so genannten „Seniorengenossenschaften“ sind als Verein organisiert, laut der Erhebung 81 Prozent. Das hat auch damit zu tun, dass sich die ersten Seniorengenossenschaften schon Anfang der 1990er Jahre bildeten, zu einem Zeitpunkt also, der vor der Gesetzesnovelle lag.
Damals brachte der baden-württembergische Ministerpräsident Lothar Späth die Idee der Seniorengenossenschaft aus den USA mit. Wie in vielen anderen alternativen Wohnformen, geht es auch hier darum, möglichst lange in der eigenen Wohnung bleiben zu können.

Vorreiter: Seniorengenossenschaft Riedlingen
Über zehn Projekte entstanden auf Späths Anregung in den 90er Jahren allein in Baden-Württemberg. Die bekannteste ist die „Seniorengenossenschaft Riedlingen“, die im April 1991 als eine der ersten gegründet wurde. Laut ihrer Chronik von 2020 betreut sie zwei Wohnanlagen mit zusammen 71 Wohnungen und betreibt drei Tagespflegen. Die Organisation bietet ferner einen Essensservice und eine Ruf- und Telefonbereitschaft an. Die Mitglieder helfen in Haus und Garten, kümmern sich um Pflegebedürftige, kaufen ein, leisten Gesellschaft, begleiten bei Spaziergängen oder ins Theater.

In allen Seniorengenossenschaften helfen die Mitglieder auf freiwilliger Basis; manche Vereine beschäftigen daneben Fachkräfte, etwa für Tagespflegen. Ihre Einsätze können die Mitglieder je nach Verein auf einem Zeitkonto gutschreiben lassen, von dem sie später selbst abbuchen lassen können, wenn sie eines Tages selbst Hilfe benötigen. In anderen Vereinen lassen sie sich stattdessen eine geringe Aufwandsentschädigung auszahlen, manche zahlen gar nichts. In Riedlingen beträgt die Aufwandsentschädigung laut einer älteren Vereinsdarstellung etwa 8 Euro pro Stunde. Wer Hilfe anfordert, bezahlt etwas mehr: berechnet werden 10,50 Euro je Arbeitsstunde. Die Differenz wandert in die Kasse der Seniorengenossenschaft, um einen Teil ihrer laufenden Kosten zu decken. Ob diese Sätze heute noch gelten, erfragen Sie beim Verein.
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Ein angespartes Zeitguthaben ist allerdings meist kein einklagbarer Anspruch: Ob später jemand hilft, hängt davon ab, dass der Verein weiter besteht und genug Helfende findet. In Riedlingen ist das angesparte Entgelt laut Vereinschronik deshalb mit Geld gedeckt und bleibt beim Mitglied oder seinen Erben.
Zeitkonto, Wohnung, Pflege: drei Irrtümer

Ob „echte“ oder „unechte“ Seniorengenossenschaft – das wichtigste genossenschaftliche Prinzip, das der gegenseitigen Unterstützung, die auf Verbindlichkeit hin angelegt ist, verfolgen sie alle. Die Leistungen sind kostengünstig. Dass sie nicht gänzlich umsonst angeboten werden, macht die Seniorengenossenschaft für viele ältere Menschen attraktiver als die Nachbarschaftshilfe. Denn häufig scheuen sich ältere Menschen, kostenlose Hilfen anzunehmen. Allerdings sollte es nicht nur darauf hinauslaufen, kostengünstige Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Jedes Mitglied sollte sich überlegen, in welcher Form es selbst seine Fähigkeiten einbringen und dadurch zum Gemeinwohl beitragen kann.
Seniorengenossenschaft finden und Mitglied werden
Ob es in Ihrer Nähe eine Seniorengenossenschaft oder einen ähnlichen Verein gibt, erfahren Sie beim Seniorenbüro, bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung und bei Pflegestützpunkten. Viele dieser Vereine nennen sich auch Seniorengemeinschaft, Bürgergemeinschaft oder Bürgerhilfe. Im Mittelpunkt steht meist die Hilfe im Alltag.
Haben Sie einen Pflegegrad und werden zu Hause gepflegt, kann die Pflegekasse die Kosten gegen Beleg über den Entlastungsbetrag erstatten – aber nur, wenn das Angebot nach dem Recht Ihres Bundeslandes als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist (§ 45a und § 45b SGB XI). Fragen Sie den Verein danach, bevor Sie Hilfe bestellen. Nach dem Kabinettsentwurf zur Pflegereform vom 30. September 2026 soll an die Stelle des Entlastungsbetrags ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget treten; Gesetz ist das noch nicht. Welche Leistungen die Pflegekasse sonst zahlt, zeigt unsere Übersicht der Leistungen der Pflegekasse.
In vier Schritten zur Seniorengenossenschaft
Angebot suchen
Seniorenbüro, Gemeinde oder Pflegestützpunkt kennen Seniorengenossenschaften und ähnliche Vereine in der Nähe.
Satzung und Kosten erfragen
Mitgliedsbeitrag, Stundensatz, Aufwandsentschädigung und Regeln für das Zeitkonto vorab schriftlich geben lassen.
Mit Pflegegrad Erstattung klären Vor der ersten Bestellung
Fragen Sie, ob der Verein als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist. Nur dann kann die Pflegekasse bei häuslicher Pflege Kosten gegen Beleg erstatten.
Klein anfangen
Erst eine Hilfe bestellen oder selbst einen Einsatz übernehmen – so lernen Sie Verein und Mitglieder kennen.
Beispiele im Netz:
Das Wichtigste in Kürze Quartierskonzepte gestalten ein Viertel oder Dorf so, dass Ältere auch mit Hilfe- oder Pflegebedarf in ihrer… weiterlesen



