Rollstuhl – Kosten und Kassenleistungen
Die Preise für einen Rollstuhl sind je nach Modell und Ausstattung höchst unterschiedlich. Sie können zwischen 100,- Euro für ein einfaches Standardmodell und mehreren Tausend Euro für einen Aktivrollstuhl oder ein Elektro-Modell liegen. Dieser Aufwand wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten von der Krankenkasse übernommen, wenn:
- der Arzt die medizinische Notwendigkeit feststellt und ein Rezept ausstellt und
- das entsprechende Modell von der Krankenversicherung genehmigt wird.
Sind beide Bedingungen erfüllt müssen Sie lediglich maximal 10,- Euro Zuzahlung für das Hilfsmittel leisten.
Ihre Partner beim Rolli-Kauf: Arzt, Händler und Krankenkasse
Wer einen Rollstuhl benötigt geht also in der Regel erst einmal zu seinem behandelnden Arzt. Dieser wird sich dann mit dem Patienten zusammen überlegen, welcher Rollstuhl am Besten geeignet ist. Er stellt ein Rezept aus und begründet darin die medizinische Notwendigkeit. Mit dieser Verordnung geht es dann weiter zu einem Händler. Einige Krankenkassen haben feste Vertragspartner.
In diesem Fall muss sich der Kunde mit seinem Anliegen an das betreffende Sanitätshaus wenden. Er darf den Rollstuhl ausschließlich dort erwerben. Andernfalls können Sie sich selbst einen Anbieter für Hilfsmittel aussuchen, zum Beispiel auch einen Internet-Händler. Wenn Sie Ihre Wahl für einen bestimmten Rollstuhl getroffen haben, sendet der Händler das Rezept zusammen mit einem Kostenvoranschlag an die Versicherung. Diese trifft ihre Entscheidung und informiert Sie und den Hilfsmittelanbieter über das weitere Vorgehen.
Rollstuhl – diese Kosten übernehmen die Kassen
Grundsätzlich soll es allen Menschen ermöglicht werden, dass sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das gilt natürlich in gleicher Weise für Menschen mit einem Handicap. Sie haben daher Anspruch auf einen Rollstuhl, wenn sie in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. In diesem Fall wird der Rollstuhl als notwendiges Hilfsmittel aus der Kategorie „Kranken- und Behindertenfahrzeuge“ angesehen.
Bei den sehr unterschiedlichen Preisklassen versteht es sich aber beinahe von selbst, dass die Kranken- oder Pflegekassen nur die Kosten für ganz bestimmte Rollstuhl-Modelle erstatten. Das liegt schon daran, dass sie im Interesse aller Mitglieder verpflichtet sind, die jeweils kostengünstigste Variante zu wählen. Das bedeutet für eine Neuanschaffung ganz konkret:
- Es besteht nicht generell ein Anspruch auf einen fabrikneuen Rollstuhl. Werden gebrauchte Rollstühle ausgegeben, so sind diese jedoch sowohl technisch als auch hygienisch in einwandfreiem Zustand.
- Der Rollstuhl muss optimal auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten sein. Es wird also kein höherwertiges Gerät erstattet wie beispielsweise ein Elektrorollstuhl, wenn die körperlichen Einschränkungen dies nicht zwingend erforderlich machen oder wenn eine Bedienung infolge der persönlichen Voraussetzungen nicht möglich ist.
- Der Rollstuhl kann in Eigenregie erworben bzw. gemietet werden. Dann werden Kosten nur bis zur Höhe des tatsächlichen Anspruchs erstattet.
Auch die Kosten für bestimmte Merkmale bei der Ausstattung und sonstiges Zubehör werden nur dann übernommen, wenn im Rahmen der Verordnung ausdrücklich ihre Notwendigkeit begründet wurde. Alles, was darüber hinaus geht, wird die Kasse nicht bezahlen.
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