FAQ: Rollstuhl beantragen, kaufen und mieten – Fragen und Antworten
Ein Rollstuhl kann richtig ins Geld gehen. Deswegen geht es bei der Anschaffung meistens nicht nur um die Auswahl des richtigen Modells, sondern vor allem auch um die Finanzierung. Wir haben die wichtigsten Fragestellungen und natürlich auch die nützlichsten Antworten darauf in unserem Katalog zusammengestellt:

Inhaltsverzeichnis
- 1. Wer kann einen Rollstuhl beantragen?
- 2. Wie kann man einen Rollstuhl beantragen?
- 3. Wo bekomme ich einen Rollstuhl?
- 4. Wie finde ich den richtigen Rollstuhl?
- 5. Wer bezahlt den Rollstuhl und wie funktioniert das?
- 6. Wer muss den Rollstuhl warten bzw. Reparaturen durchführen?
- 7. Gehört der Rollstuhl dann mir? Kann ich ihn beispielsweise bei einer Neuanschaffung verkaufen oder in Zahlung geben?
- 8. Wie oft kann ich einen Rollstuhl beantragen?
- 9. Kann man einen Rollstuhl auch ausleihen oder mieten?
1. Wer kann einen Rollstuhl beantragen?
Ein Rollstuhl ist ein medizinisches Hilfsmittel. Beantragen kann ihn jeder, der objektiv darauf angewiesen ist, weil er Hilfe bei der Fortbewegung benötigt. Das gilt unabhängig davon, ob der Rollstuhl:
- vorübergehend, also zum Beispiel nach einer OP, oder
- dauerhaft, durch eine Erkrankung, Unfall etc,
- ständig oder
- nur bei längeren Weg-Strecken benötigt wird.
2. Wie kann man einen Rollstuhl beantragen?
Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung mit der entsprechenden medizinischen Diagnose aus.
3. Wo bekomme ich einen Rollstuhl?
Der Rollstuhl kann bei Sanitätshäusern und verschiedenen anderen Händlern, zum Beispiel auch im Internet, erworben werden. Manche Krankenkassen haben auch exklusive Vertragspartner. Diese sind dann vorab dort zu erfragen. In der Regel wird dort die Verordnung vom Arzt vorgelegt. Diese enthält eine möglichst exakte Beschreibung der Anforderungen, die der Rollstuhl erfüllen muss (Aktivrollstuhl, Pflegerollstuhl, manuell oder Elektro-Modell etc.).
4. Wie finde ich den richtigen Rollstuhl?
Je genauer der Nutzer die Anforderungen zusammen mit dem Arzt vorab festlegt, desto besser die Versorgung. Es gibt spezielle Bedarfsermittlungsbögen, um die Auswahl eines optimal auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmten Rollstuhls zu erleichtern.

Nachdem der Arzt das Rezept für den Rollstuhl ausgestellt hat, geht man damit zum Fachhändler. Ein guter Händler bietet verschiedene Modelle zur Auswahl an und erläutert ausführlich die damit verbundenen Vor- und Nachteile. Der Nutzer kann die Rollstühle und ihre Funktionen ausprobieren. Sie werden optimal eingestellt und angepasst, beispielsweise an die Körpergröße.

5. Wer bezahlt den Rollstuhl und wie funktioniert das?
Die Krankenkasse ist in aller Regel der Kostenträger. Händler oder Kunde reichen den Antrag (Formvordruck der Kasse) und die Verordnung zusammen mit einem Kostenvorschlag (KVA) dort ein.

Die Krankenkasse trifft die Entscheidung und wenn sie den Bewilligungsbescheid erteilt, wird der Rollstuhl bestellt und nach Hause geliefert.

6. Wer muss den Rollstuhl warten bzw. Reparaturen durchführen?
Der Rollstuhl wird meist mit einem Serviceheft geliefert. Darin ist angegeben, wann und was gewartet werden muss. In der Regel ist eine jährliche Inspektion durch einen qualifizierten Händler notwendig. Die Wartung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung ist in § 33 Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt und wird vom Kostenträger übernommen. Man sollte sich aber unbedingt vorab schon darüber informieren. Meist besteht auch eine Gewährleistungsfrist für mehrere Jahre. Der Händler ist im gesamten Zeitraum für alle Reparaturen zuständig und führt diese kostenfrei durch. Bei einem Defekt wendet man dann sich direkt an den Händler, von dem man den Rollstuhl erhalten hat.

7. Gehört der Rollstuhl dann mir? Kann ich ihn beispielsweise bei einer Neuanschaffung verkaufen oder in Zahlung geben?
Der Rollstuhl geht nur ins Eigentum des Nutzers über, wenn dieser für die Kosten selbst aufkommt. Er kann also auch nur dann beim Händler oder im Internet gebraucht verkauft werden.
Ist die Krankenkasse der Kostenträger, gehört ihr der Rollstuhl. Es handelt sich lediglich um eine Leihgabe, die nicht veräußert werden darf. Wird dieser Rollstuhl nicht mehr benötigt, muss bei der Kasse nachgefragt werden, was damit geschehen soll. Im Übrigen kann die Kasse einen von ihr gestellten Rollstuhl jederzeit einfordern.
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8. Wie oft kann ich einen Rollstuhl beantragen?
Nach einer Faustregel besteht alle fünf Jahre Anspruch auf einen neuen manuellen Rollstuhl und alle zehn Jahre auf einen neuen elektrischen Rollstuhl. Ausnahmen sind möglich, wenn zum Beispiel
- ein Kind nach zwei Jahren zu groß für den Rollstuhl ist,
- der Rollstuhl irreparabel defekt ist oder
- aufgrund einer fortschreitenden Erkrankung ein anderes Modell benötigt wird.

9. Kann man einen Rollstuhl auch ausleihen oder mieten?
Ja, das ist grundsätzlich möglich und beispielsweise dann empfehlenswert, wenn
- der eigene Rollstuhl in Reparatur ist,
- man im Urlaub ein anderes Modell benötigt etc.
Diverse Händler bieten Rollstühle auch zum Verleih oder zur Mieten an. Bei speziellen Reiseanbietern kann man einen Rollstuhl sogar direkt am Urlaubsort mieten (Preise vorab erfragen!).

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