Pflegebetten und Zubehör – Kosten, Zuschüsse und Kassenleistungen
Die Kosten für ein Pflegebett sind gar nicht so hoch. In einfachen Ausführungen bekommt man es schon ab etwa 600,- €. Da ist sogar der Einlegerahmen teurer, mit dem man ein normales Bett zu einem Pflegebett umrüsten kann: Er kostet ca. 800,- €. Für ein Pflegebett der Mittelklasse müssen Sie etwa 1.000,- € investieren. Es hat dafür auch eine etwas bessere Ausstattung und ein gehobeneres Design.
Nach oben sind die Grenzen natürlich offen. Wer ein Bett mit sehr guter Ausstattung besonders günstig erwerben möchte, kann sich auch bei Pflegebetten aus zweiter Hand umsehen. Dort finden sich mitunter richtig hochwertige Betten namhafter Hersteller in einwandfreiem Zustand. Allerdings sind gebrauchte Betten schon aus hygienischen Gründen nicht jedermanns Sache.
Voraussetzungen für eine Kostenerstattung durch die Kassen
Der Unterschied zwischen einem Pflegebett und einem herkömmlichen Bett ist für einen Laien oft nicht klar erkennbar. Da gibt es durchaus einen fließenden Übergang vom echten Hilfsmittel zum Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. Die Kranken- oder Pflegekassen stufen ein Pflegebett als medizinisches Hilfsmittel ein. Es muss bestimmten Ansprüchen genügen und die Kosten werden auch nur dann übernommen, wenn ein entsprechender Bedarf vorhanden ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn
- lange Bettlägerigkeit eine Pflege erforderlich macht,
- ein Bedarf nach besonderen Lagerungsformen besteht.
Der behandelnde Arzt muss in diesem Fall eine entsprechende Verordnung ausschreiben und darin die Notwendigkeit begründen. Die Versicherung stellt daraufhin ein Pflegebett zur Verfügung oder kommt ganz oder teilweise für die Anschaffungskosten auf. Patienten ab 18 Jahren leisten dann nur noch eine geringfügige Zuzahlung von 10,- € (Eigenanteil), sofern sie nicht davon befreit sind. Das Pflegebett bleibt Eigentum der Kranken- oder Pflegekasse und darf nicht verschenkt oder verkauft werden. Diese kommt auch für Reparaturen auf sowie für Kosten, die entstehen, wenn notwendige Anpassungen vorgenommen werden müssen.
Das Pflegebett muss aus Sicherheitsgründen einmal im Jahr geprüft werden. Der Prüfer muss nach § 4 MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) eigens dazu bemächtigt sein. Für die Kosten kommt die Kasse auf, wenn sie das Bett stellt. Bei Miet-Betten ist der Vermieter zuständig. Nur wenn Sie das Bett selbst erworben haben, müssen Sie dafür aufkommen und können einen entsprechenden Dienstleister beauftragen.
Pflegebetten bzw. Krankenbetten müssen im Hilfsmittelverzeichnis oder Pflegehilfsmittelkatalog gelistet sein, damit sie von den Kassen übernommen werden können. In diese Listen werden nur Produkte aufgenommen, die besondere Prüfverfahren bei unabhängigen Testinstituten durchlaufen haben. Zu den Kriterien für die Freigabe gehören beispielsweise Belastbarkeit, Langlebigkeit und Sicherheit. Wenn ein Hilfsmittel nicht auf einer dieser Listen steht, muss eine Einzelfreigabe beantragt werden.
Kostenerstattung durch Krankenkasse oder Pflegekasse?
Die Pflegekasse ist nachrangig zur Krankenkasse. Das bedeutet konkret: Zuerst muss man einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Ein Pflegegrad ist dabei nicht erforderlich. Erst dann, wenn die Krankenkasse eine Kostenübernahme endgültig ablehnt, kann ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Dafür ist allerdings ein Pflegegrad notwendig. Die Voraussetzungen sind in § 40 Sozialgesetzbuch (SGB) XI geregelt. Demnach trägt das Hilfsmittel bei zur
- Erleichterung der Pflege,
- Linderung der Beschwerden des Patienten,
- selbständigeren Lebensführung des Pflegebedürftigen.
Wird ein entsprechender Antrag abgelehnt, kann man innerhalb der Widerspruchsfrist (siehe Bescheid, in der Regel vier Wochen) Widerspruch einlegen.
Wird das Pflegebett nur kurzzeitig benötigt, kann man es auch bei einem Sanitätshaus vor Ort oder bei speziellen Verleihern im Internet mieten.
Dann empfehlen wir die Preise der folgenden Online Shops zu vergleichen:
- sanitaets-online.de – Online Sanitätshaus
- Burbach+Goetz – Online Sanitätshaus
- rehashop.de – Senioren Hilfsmitteln
Kostenübernahme für Pflegematratzen und sonstiges Zubehör
Für die Kostenübernahme ist wie immer ausschlaggebend, ob das jeweilige Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands aufgeführt ist. Beim Pflegebetten-Zubehör ergeben sich folgende Zuordnungen:
- Pflegematratzen und Matratzenauflagen sind als Bestandteile der Produktgruppe 11 zuschussfähige Hilfsmittel.
- Seitengitter, Seitenpolster, Bettverkürzungen, Bettgalgen und Aufrichthilfen sind Produktarten der Produktgruppe 50 und gehören damit zu den Pflegehilfsmitteln.
- Sensormatten sind im Verzeichnis nicht gelistet. Dennoch kann es auf einen Versuch ankommen. Manche Pflegeversicherungen zeigen sich kulant und übernehmen die Kosten.
Den Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln erläutern wir im Beitrag Zuschüsse für Hilfsmittel. Dort erhalten Sie zudem ausführliche Informationen zum Antrag auf Kostenerstattung.
Pflegebett
Das sollten Sie bei der Anschaffung eines Pflegebetts beachten Wann ist ein Pflegebett sinnvoll? Wenn man aus gesundheitlichen Gründen das… weiterlesen