Bei jeder Beeinträchtigung die richtige Gehhilfe
Hilfsmittel-Verzeichnis & Hilfsmittel-Katalog der Krankenversicherungen unterscheiden die Gehhilfen der Produktgruppe 10 nicht nur nach ihrer Funktion, sondern auch nach dem sog. Anwendungsort: Dabei bezeichnet die AO 46 die Eignung für Innenräume und die AO 50 Gehhilfen für den Innen- und Außenbereich.
In den Informationen zu jeder Gehhilfe gibt der GKV-Spitzenverband auch die Indikation an. Diese sagt aus, bei welcher Beeinträchtigung das Hilfsmittel eingesetzt werden kann und welcher Therapierfolg zu erwarten ist. Zum besseren Verständnis sind diese Angaben hier etwas gekürzt.
Welche Indikationen listet das GKV-Hilfsmittelverzeichnis?
Die folgende Tabelle führt die Gehhilfen in der Reihenfolge unserer Übersicht auf:
Gehhilfe | Beeinträchtigung nach GKV-Hilfsmittelverzeichnis PG 10 | Anwendung nach GKV-Hilfsmittelverzeichnis PG 10 |
---|---|---|
Hand- und Gehstock (AO 50) | Bewegung und Gleichgewicht sind geschädigt, Gehfähigkeit und Koordination noch ausreichend erhalten | Zur Erhaltung/Förderung des Gehens bzw. zur teilweisen Entlastung |
Mehfußgehhilfen (AO 50) | Bewegung und Gleichgewicht sind geschädigt, Gehfähigkeit und Koordination noch ausreichend erhalten. Standsicherheit ist jedoch beeinträchtigt | Zur Erhaltung/Förderung/Sicherung des Gehens bzw. zur teilweisen Entlastung |
Unterarmgehstützen (AO 50) | Bewegung und Gleichgewicht sind erheblich geschädigt, Gehfähigkeit und Koordination noch ausreichend erhalten | Zur Erhaltung/Förderung/Sicherung des Gehens bzw. zur teilweisen bis vollständigen Entlastung einer unteren Extremität |
Arthitisstützen (AO 50) | Bewegung und Gleichgewicht sind erheblich geschädigt, Gehfähigkeit und Koordination noch ausreichend erhalten. Zudem ist die Handfunktion erheblich geschädigt | Zur Erhaltung/Förderung/Sicherung des Gehens bzw. zur teilweisen bis vollständigen Entlastung |
Achselstützen (AO 50) | Bewegung und Gleichgewicht sind erheblich geschädigt, Gehfähigkeit und Koordination noch ausreichend erhalten. Zudem sind Hand- und Armfunktion erheblich geschädigt | Zur Erhaltung/Förderung/Sicherung des Gehens bzw. zur teilweisen bis vollständigen Entlastung einer unteren Extremität |
Gehgestelle (AO 46) | Bewegung, Koordination und Gleichgewicht sind geschädigt, Reststehfähigkeit noch ausreichend erhalten | Zur Erhaltung/Förderung/Sicherung des Gehens und Stehens (Gehtraining) |
Gehwagen (AO 46) | Bewegung, Koordination und Gleichgewicht sind geschädigt, Gehfähigkeit noch ausreichend erhalten | Zur Erhaltung/Förderung/Sicherung des Gehens und Stehens (Gehtraining) |
Gehwagen mit Armauflagen oder Achselauflagen (AO 46) | Bewegung, Koordination und Gleichgewicht sind geschädigt, Gehfähigkeit noch ausreichend erhalten. Zudem ist die Hand-/Armfunktion geschädigt | Zur Erhaltung/Förderung/Sicherung des Gehens und Stehens, wenn gleichzeitig eine teilweise Gewichtsentlastung der unteren Extremität erforderlich ist (entlastendes/ stärker entlastendes sicherndes Gehtraining) |
Deltaräder (AO 50) | Bewegung und Gleichgewicht sind geschädigt, Gehfähigkeit und Koordination noch ausreichend erhalten. Zudem sind die Wohnverhältnisse beengt | Zur Erhaltung/Förderung/Sicherung des Gehens, zusätzlich Unterstützung bei Alltagsverrichtungen (Transportfunktion) |
Rollatoren und fahrbare Gehhilfen mit Rollstuhlfunktion (AO 50) | Bewegung und Gleichgewicht sind geschädigt, Gehfähigkeit und Koordination noch ausreichend erhalten | Zur Erhaltung/Förderung/Sicherung des Gehens, zusätzlich Unterstützung bei Alltagsverrichtungen (Transportfunktion, Hinsetzen bei Erschöpfung) |
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