Die neue Flexi-Rente

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Immer mehr Senioren und Seniorinnen gehen arbeiten und das, obwohl sie längst im Ruhestand sind. Das belegen die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit. Im Jahr 2016 gingen demnach mehr als 200 000 Ruheständler einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Außerdem übten an die 900 000 Rentner einen Minijob aus. 350 000 SeniorInnen arbeiteten als Selbstständige.
Die beeindruckenden Zahlen sind jedoch nicht auf steigende Altersarmut zurückzuführen, wie man durchaus annehmen könnte. Verschiedene Studien zeigen, dass die meisten erwerbstätigen SeniorInnen keineswegs aus finanzieller Not arbeiten. Viele verfügen über einen höheren Bildungsstand und beziehen dementsprechend höhere Renten oder Pensionen. Offensichtlich geht es den aktiven Älteren vorrangig darum, ihre Zeit mit einer sinnvollen Aufgabe zu füllen. Das erklärt auch, warum der Anteil der ehrenamtlich tätigen RentnerInnen stark gestiegen ist.

Arbeiten auch im Alter © Robert Kneschke, fotolia.com
Arbeiten auch im Alter © Robert Kneschke, fotolia.com

Arbeiten trotz Rentenbezug lohnt sich

Den unternehmungslustigen Ruheständlern kommt das bereits im letzten Jahr beschlossene Gesetz zur Flexi-Rente zugute, das 2017 stufenweise in Kraft tritt. Sinn und Zweck der Flexi-Rente ist es, längeres Arbeiten attraktiver zu machen. Seit dem 1. Januar können Arbeitnehmer über das gesetzliche Rentenalter hinaus weiterarbeiten, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist. Dadurch erhöht sich die Rente. Bei einem Durchschnittsverdiener kommen durch jedes zusätzliche Arbeitsjahr im Falle des Rentenbezugs monatlich rund 100 Euro mehr aufs Konto. Aber auch, wer schon seine reguläre Rente bezieht und daneben sozialversicherungspflichtig weiter arbeitet, erhöht seinen Rentenanspruch. Durch die Beiträge zur Rentenversicherung steigen die Entgeltpunkte, die – anders als bisher – den Rentenanspruch des arbeitenden Rentners erhöhen.

Ab Juli 2017 fallen die starren Hinzuverdienstgrenzen weg, die bislang für Rentner galten. Teilrente und Hinzuverdienst lassen sich dann individuell kombinieren. So können
63-jährige Arbeitnehmer Teilrente beantragen und diese dann mit einer Teilzeitarbeit ergänzen. Das war theoretisch auch bisher schon möglich, wurde aufgrund der strengen Regelungen allerdings kaum genutzt. In Zukunft ist es möglich, bis zu 6300 Euro jährlich zusätzlich zur Teilrente zu verdienen. Alles, was darüber liegt, wird zu 40 % auf die Rente angerechnet. Nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters steht es den Rentnern frei, wie viel sie dazu verdienen wolllen.

Die Flexi-Rente ermöglicht Versicherten aber auch, früher und flexibler Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen. Dadurch lässt sich der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand individueller planen. Ausgleichsbeiträge können vom 1. Juli an schon ab dem 50. Lebensjahr – und damit fünf Jahre früher als bisher – in die Rentenkasse eingezahlt werden. Auf diese Weise lassen sich Rentenabschläge besser abfedern, die immer dann eintreten, wenn sich der Arbeitnehmer früher als vom Gesetzgeber vorgesehen, in den Ruhestand verabschiedet. Sollte er sich entschließen, doch bis zur Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten, kann er sich durch die Zusatzzahlungen über eine deutlich höhere Rente freuen. Frührentner ohne Nebenverdienst dürfen schon seit dem 1. Januar freiwillige Beiträge in die Rentenkasse zahlen, bis sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Je nach Höhe der Sonderzahlungen wird die Rente so spürbar aufgebessert.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Bundesrat stimmt Flexirente zu
Selbstbestimmter in den Ruhestand

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