Behinderung kann jeden treffen. Oft sind es Krankheiten wie Krebs, Schlaganfall, Unfallfolgen oder auch psychische Erkrankungen, die zu Einschränkungen führen. Je nachdem wie schwer diese ausfallen, sind die Betroffenen auf die Unterstützung des Staates angewiesen.
Anfang Dezember hat der Bundestag die Reform des Behindertenrechts beschlossen. Damit will die Regierung die seit 2009 geltende UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Die Neuregelung verspricht Menschen mit Handicap, dass sie selbstbestimmter leben können. Außerdem dürfen sie künftig über mehr eigenes Geld verfügen. Bislang liegt der Spar-Freibetrag bei 2.600 Euro, wenn sie Eingliederungshilfe erhalten.
Alles, was über diesen Betrag hianusgeht, kassiert der Staat. Das bedeutet, dass kein Geld für Sonderausgaben wie Urlaub, Auto oder für Notfälle zur Verfügung steht. Seit langem sprechen sich die Behindertenverbände dagegen aus. Ihrer Ansicht nach haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Assistenzleistungen, unabhängig von der Größe ihres Geldbeutels.
Ab dem 1. Januar 2017 nun dürfen die Betroffenen bis zu 27.600 Euro auf ihrem Konto anhäufen. Ab 2020 erhöht sich dieser Freibetrag sogar auf 50.000 Euro. Ab diesem Zeitpunkt wird dann auch das Einkommen des Partners nicht mehr in die Berechnung mit einbezogen. So lange werden die Einkünfte von Ehepaaren und Menschen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, wie bisher in einen Topf geworfen.
Bundesweit rund 700.000 Betroffene
Rund 700.000 Menschen in Deutschland nehmen Eingliederungshilfe in Anspruch. Sie soll Menschen mit Behinderung gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Zur Eingliederungshilfe zählen Geld- und Sachleistungen, z.B. Fahrdienste, Ausgaben für Blindenhunde, betreute Wohnprojekte oder aber Assistenzkräfte, die Behinderte im Alltag unterstützen. Bislang war die Eingliederungshilfe eine Form der Sozialhilfe. Diese Regelung degradierte die Betroffenen automatisch zu Bittstellern. Doch Menschen mit Handicap möchten nicht nur in die Gesellschaft eingegliedert werden, sondern an ihr teilhaben.
Die Politik hat darauf reagiert. Ab Januar 2017 fallen die Leistungen der Eingliderungshilfe unter das Behindertenrecht. Auch Anträge und Beratungen sollen entbürokratisiert werden. Außerdem werden Frauenbeauftragte in Behinderten-Werkstätten eingesetzt, um Gewalt und Übergriffe zu verhindern. Des Weiteren erhalten Arbeitgeber spezielle Förderungen, wenn sie behinderte Menschen einstellen.
Im Vorfeld hatte es heftige Kritik und massive Proteste zur Reform der Behindertenhilfe gegeben. Sozusagen in letzter Minute mussten Union und SPD das Gesetz nachbessern. Ganz glücklich sind die Behindertenverbände trotz der Korrekturen nicht. Auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, hält das Bundesteilhabegesetz lediglich für einen „Anfang, mehr nicht“. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Die Grünen enthielten sich der Stimme, die Linken votierten dagegen.