Brillen bald wieder auf Rezept?

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Eine neue Brille kostet Geld – und zwar richtig viel. Brillenträger können ein Lied davon singen. Dabei sind es nicht mal die Gestelle, die die Rechnung beim Optiker in astronomische Höhen schnellen lassen, sondern die Gläser. Ältere BrillenträgerInnen erinnern sich beinahe wehmütig an die Zeiten, in denen sich der Wohlfahrtsstaat Deutschland mit ordentlichen Zuschüssen an diesem notwendigen Hilfsmittel beteiligte. Doch das ist lange her. Ab März 2017 feiert diese Leistung jedoch fröhliche Urständ. Der Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelverordnung beschlossen. Und das kommt nicht nur BrillenträgerInnen zugute.

Lachende Seniorin mit einer neuen Brille © Robert Kneschke, fotolia.com
Lachende Seniorin mit einer neuen Brille © Robert Kneschke, fotolia.com

Mit dem Gesetz reagiert die Regierung auf die immer älter werdende Gesellschaft. In ihr wird die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln immer wichtiger“, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Trotzdem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um in den Genuss der Zuschüsse zu kommen. Nur wer aufgrund seiner Fehlsichtigkeit mindestens sechs Dioptrien benötigt, erhält von seienr Krankenkasse einen Zuschuss für die Gläser. Bei einer Hornhautverkrümmung reichen schon vier Dioptrien, um Anspruch auf die Leistung zu haben. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einzelfall ab. Umsonst gibt es die Brille also auch künftig nicht – selbst wenn es sich um eine schwere Fehlsichtigkeit handelt. Und das Brillengestell müssen die Versicherten auch weiterhin aus eigener Tasche bezahlen. Trotzdem – vor allem Senioren mit knapper Rente kommt das neue Gesetz entgegen.

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Modernere Hilfsmittel und Verbesserungen bei Therapien

Doch nicht nur Brillen zählen zu den Hilfsmitteln, sondern auch Prothesen, Gehhilfen, Inkontinenzprodukte u.v.m. Und auch für sie hat sich der Gesetzgeber Neues ausgedacht. So dürfen die Gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr nur auf den Preis schauen, sondern auch auf die Qualität, wenn sie Produkte in das Hilfsmittelverzeichnis aufnehmen. Regelmäßig müssen sie zudem überprüfen, ob innovative Produkte auf dem Markt sind. So können Patienten modernere Hilfsmittel erhalten, was ihre Lebenssituation zumeist spürbar erleichtert.

Neu ist auch die so genannte Blankoverordnung. Auch sie beinhaltet Verbesserungen für gesetzlich Versicherte, die spezielle Therapien benötigen. Allerdings befindet sich diese Idee noch in der Testphase. Die dauert drei Jahre und funktioniert im Prinzip so: Der Arzt stellt ein Rezept aus – beispielsweise für eine Behandlung bei einem Logopäden oder bei einem Physio- oder Ergotherapeuten – und überlässt diesem die Entscheidung, welche Therapie im Falle des Patienten angebracht ist. Die Therapeuten bestimmen auch, wie oft und wie lange die Behandlung erbracht werden soll. Die Blankoverordnung ermöglicht den Therapeuten mehr Entscheidungsfreiheit und mehr Geld. Denn gerade diese Berufsgruppe war durch die Einsparungen im Gesundheitswesen stark benachteiligt. Patienten, die an dem Modellversuch teilnehmen möchten, können sich bei ihrer Krankenkasse melden.

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